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   LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21   

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LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21 (https://dejure.org/2021,28040)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.04.2021 - 3 Ta 6/21 (https://dejure.org/2021,28040)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. April 2021 - 3 Ta 6/21 (https://dejure.org/2021,28040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wegen der geringeren Formstrenge des Beschwerdeverfahrens muss ein Schriftsatz, der als Beschwerde gewertet werden soll, zwar die Bezeichnung als Beschwerde nicht ausdrücklich enthalten (Anschluss an BGH 23. Oktober 2002 - IX ZB 369/02). Er muss jedoch zumindest den Willen klar ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an einen Beschwerdeschriftsatz Beauftragung eines Rechtsanwalts nach Einlegung eines Rechtsmittels durch den Prozessgegner Entstehen einer Rechtsanwaltsgebühr in der Rechtsmittelinstanz Glaubhaftmachung des Tätigwerdens eines Rechtsanwalts für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Im Normalfall bedeutet dies, dass der Rechtsmittelgegner einen Prozessbevollmächtigten bereits dann einschalten darf, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist (BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07; BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02).(Rn.16).

    Diese Verpflichtung beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07, Rn. 11) .

    Im Normalfall bedeutet dies, dass der Rechtsmittelgegner einen Prozessbevollmächtigten bereits dann einschalten darf, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist (BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07, Rn. 11; BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, zu II3c der Gründe) .

    Nach Nr. 9 dieser Bestimmung gehört dazu auch die Inempfangnahme von Rechtsmittelschriften - hier also der Rechtsbeschwerde der Klägerin - und ihre Mitteilung an den Auftraggeber (vgl. BAG 14. November 2007 - 3 AZB 36/07, Rn. 9) .

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Wegen der geringeren Formstrenge des Beschwerdeverfahrens muss ein Schriftsatz, der als Beschwerde gewertet werden soll, zwar die Bezeichnung als Beschwerde nicht ausdrücklich enthalten (Anschluss an BGH 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02).

    Auch wenn an die Formalien keine strengen Anforderungen zu stellen sind, muss das Schreiben zumindest den Willen hinreichend klar erkennen lassen, die Entscheidung möge durch die höhere Instanz sachlich geprüft werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 3 Ta 169/12, Rn. 7; BGH 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, Rn. 6).

    Wegen der geringeren Formstrenge des Beschwerdeverfahrens reicht es dabei aus, wenn die Schrift bei großzügiger Auslegung den Beschwerdeführer, die angefochtene Entscheidung und das Anliegen der Überprüfung derselben durch die höhere Instanz hinreichend klar erkennen lässt, auch wenn es die Bezeichnung als Beschwerde nicht ausdrücklich enthält (BGH 23. Oktober 2002 - IX ZB 369/02, zu II. der Gründe = Rn. 6) .

    Eine Eingabe kann auch nicht dadurch nachträglich zu einer Beschwerde gemacht werden, dass die Partei bittet, die Eingabe als Beschwerde zu behandeln (BGH 23. Oktober 2002 - IX ZB 369/02, zu II. der Gründe = Rn. 6) .

  • OLG Köln, 18.12.2013 - 2 Ws 686/13

    Glaubhaftmachung von Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    aa) Im Rahmen der Kostenfestsetzung wird zwar im Umkehrschluss aus § 104 Abs. 2 Satz 2 angenommen, dass die bloße anwaltliche Versicherung nicht zwangsläufig ausreicht (vgl. OLG Köln - 2 Ws 686/13, Rn. 6) .

    Grundlage der Entscheidung sei ein an die konkreten Umstände angepasstes Maß an Glaubhaftigkeit (OLG Köln 18. Dezember 2013 - 2 Ws 686/13, Rn. 6; OLG Düsseldorf 27. August 2018 - 2 W 20/18, Rn. 2) .

    Gegebenenfalls könne und müsse der zuständige Rechtspfleger und im Beschwerdeverfahren die erkennende Kammer zum Zwecke der Aufklärung trotz anwaltlicher Versicherung zusätzlich schriftliche Erklärungen von Richtern, Parteien, Verfahrensbevollmächtigten und Zeugen einholen, Akten beiziehen, die Vorlage von Akten oder sonstigen Urkunden anordnen (OLG Düsseldorf 27. August 2018 - 2 W 20/18, Rn. 2; OLG Köln 18. Dezember 2013 - 2 Ws 686/13, Rn. 6) .

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2018 - 2 W 20/18
    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Grundlage der Entscheidung sei ein an die konkreten Umstände angepasstes Maß an Glaubhaftigkeit (OLG Köln 18. Dezember 2013 - 2 Ws 686/13, Rn. 6; OLG Düsseldorf 27. August 2018 - 2 W 20/18, Rn. 2) .

    Das gelte insbesondere dann umso mehr, wenn die Festsetzung von Gebühren in beträchtlicher Höhe verlangt werde, da das Maß an Glaubhaftigkeit auch die Folgen der betreffenden Entscheidung berücksichtigen müsse (OLG Düsseldorf 27. August 2018 - 2 W 20/18, Rn. 6) .

    Gegebenenfalls könne und müsse der zuständige Rechtspfleger und im Beschwerdeverfahren die erkennende Kammer zum Zwecke der Aufklärung trotz anwaltlicher Versicherung zusätzlich schriftliche Erklärungen von Richtern, Parteien, Verfahrensbevollmächtigten und Zeugen einholen, Akten beiziehen, die Vorlage von Akten oder sonstigen Urkunden anordnen (OLG Düsseldorf 27. August 2018 - 2 W 20/18, Rn. 2; OLG Köln 18. Dezember 2013 - 2 Ws 686/13, Rn. 6) .

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Zur Glaubhaftmachung können gemäß § 294 Abs. 1 ZPO alle Beweismittel unter Einschluss der eidesstattlichen Versicherung verwendet und vom Rechtspfleger verlangt werden (vgl. BGH 27. Februar 2007 - XI ZB 39/05).

    Dazu genügte die telefonische, sachbezogene Besprechung (vgl. zum Entstehen einer Terminsgebühr gemäß Nr. 3202 i. V. m. Vorbemerkung 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses - Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG: BGH 27. Februar 2007 - XI ZB 39/05, Rn. 2, 6; OLG Saarbrücken 23. Dezember 2010 - 9 W 243/10, zu II. der Gründe = Rn. 6) .

    Zur Glaubhaftmachung können gemäß § 294 Abs. 1 ZPO alle Beweismittel unter Einschluss der eidesstattlichen Versicherung verwendet und vom Rechtspfleger verlangt werden (vgl. BGH 27. Februar 2007 - XI ZB 39/05, zu II.1aa er Gründe = Rn. 6) .

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10; LAG Köln 25. Februar 2016 - 4 Ta 31/16).(Rn.18).

    Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens bedarf es nicht (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, Rn. 11) .

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, Rn. 13; LAG Köln 4 Ta 31/16, Rn. 9) .

  • BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Rechtsmittelinstanz ist dann notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn eine verständige, wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme zum Zeitpunkt der Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10).

    Danach gilt die Regel des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wonach die unterliegende Partei die Kosten, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten hat, "soweit dies zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv notwendig war" (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10) .

    Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in der Rechtsmittelinstanz ist dann notwendig in diesem Sinne, wenn eine verständige, wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme zum Zeitpunkt der Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10) .

  • LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufung Gegner bei "vorsorglicher"

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10; LAG Köln 25. Februar 2016 - 4 Ta 31/16).(Rn.18).

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH 25. Oktober 2012 - IX ZB 62/10, Rn. 13; LAG Köln 4 Ta 31/16, Rn. 9) .

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Weitere Voraussetzungen für den Nachweis der den Kostenansatz rechtfertigenden Umstände sind nicht vorgesehen BGH 04. April 2007 - III ZB 79/06).

    Weitere Voraussetzungen für den Nachweis der den Kostenansatz rechtfertigenden Umstände sind nicht vorgesehen (vgl. zum Ganzen: BGH 04. April 2007 - III ZB 79/06, zu II.2a der Gründe = Rn. 9) .

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21
    Die Entscheidung darüber, ob eine Tatsache glaubhaft gemacht ist oder nicht, ist ein Akt wertender richterlicher Erkenntnis (BGH 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06).(Rn.23) Die anwaltliche Versicherung ist grundsätzlich ein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung.(Rn.24).

    Die Entscheidung darüber, ob eine Tatsache glaubhaft gemacht ist oder nicht, ist ein Akt wertender richterlicher Erkenntnis (BGH 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, zu III.3 der Gründe = Rn. 12) .

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2012 - 3 Ta 169/12

    Auslegung eines Schreibens als Beschwerde - Anforderungen an eine

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2010 - 9 W 243/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung einer

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 289/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist:

  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19

    Tod einer Prozesspartei - Prozessbevollmächtigung - Aussetzungsantrag - Aufnahme

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