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   LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18   

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LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18 (https://dejure.org/2019,18160)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.05.2019 - 3 Ta 56/18 (https://dejure.org/2019,18160)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 3 Ta 56/18 (https://dejure.org/2019,18160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 Nr 3a ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 4a ArbGG, § 48 Abs 1 Nr 2 ArbGG, § 17a Abs 4 GVG
    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 313 Abs. 2 ZPO, §§ 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, 48 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 78 Satz 1 ArbGG, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 569 Abs. 1, 2 ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 17a Abs. 4 GVG, Art. 101 Satz 2 GG, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG, § 38 GenG, § 189 Abs. 3 VAG, §§ 116, 93 AktG, § 17a Abs. 5 GVG, §§ 65, 73 Abs. 2 ArbGG, § 48 ArbGG, § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, § 13 GVG, §§ 71 Abs. 1, 23 Abs. 1 Nr. 1 GVG, § 21 ZPO, § 35 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 78 Satz 3 ArbGG, § 572 Abs. 4 ZPO, § 17 a Abs. 4 Sätze 4 und 5 GVG

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegzuständigkeit; Aufsichtsratsmitglied; Gewerkschaftsfunktionär; Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen gemäß Gewer...

  • Betriebs-Berater

    Rechtswegzuständigkeit für Tantiemenansprüche von gewerkschaftlichen Aufsichtsratsmitgliedern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär - Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen gemäß Gewerkschaftssatzung

  • rechtsportal.de

    Verfahrensmangel im zweitinstanzlichen Rechtswegbestimmungsverfahren und Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abführung von Aufsichtsratsvergütungen durch gewerkschaftliche Aufsichtsratsmitglieder

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abführungsverpflichtung für Aufsichtsratstantiemen gemäß Gewerkschaftssatzung und die Rechtswegzuständigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13

    Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Es handelt sich nicht um Ansprüche aus dem mit der Gewerkschaft bestehenden Arbeitsverhältnis, da sie sich weder als Hauptleistungs- oder Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 19-22, 23-30).

    Diese Ansprüche ergeben sich weder als Hauptleistungs- oder Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 19-22 bzw. 23 bis 30) , sondern können allein vereinsrechtlich aus der Satzung der Klägerin in Verbindung mit der Sonderbeitragsordnung folgen (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 34 ff.) .

    aa) Die Klägerin kann aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2015 (8 AZR 956/13) nicht herleiten, dass dieses den rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang von Ansprüchen der vorliegenden Art mit einem zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnis inzident angenommen hätte.

    Danach unterliegt es keinem Zweifel, dass dieses Ziel im Regelfall durch hauptamtliche Beschäftigte besser erreicht werden kann als durch einfache Mitglieder, da die Klägerin insoweit von einer besonderen Identifikation mit ihren Zielen und auch von einer breiteren Kenntnis ihrer Ziele in Einzelfragen ausgehen darf, auch wenn über die allgemeine Beachtung der gewerkschaftlichen Tendenz hinaus, ein Weisungsrecht nicht besteht (vgl. BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 956/13, Rn. 23) .

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    bb) Der geforderte rechtliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (BAG 3. Februar 2014 - 10 AZB 77/13, Rn. 5; BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 11) .

    Der Beklagte hat eine solche Freistellung ausdrücklich bestritten und die Klägerin hat hierzu keinen einzigen Fall der Freistellung konkret benannt und für ihre Behauptung auch keinen Beweis angeboten, Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass arbeitsrechtliche Fragen bei der Prüfung der Voraussetzungen der gemachten Ansprüche zu erörtern wären (vgl. zu diesem Kriterium: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 31) .

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (vgl. zum Ganzen: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 11).

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Da sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, ist sie nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ebenfalls durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15, Rn. 14; BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 12 f.) .

    Insoweit sind die Rechtsgedanken des Rechtsbeschwerdeverfahrens, indem die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ein nicht von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel ist (vgl. dazu: BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15, Rn. 14) , entsprechend heranzuziehen.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Dies bedeutet, dass ein loser tatsächlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nicht ausreicht (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 5, zu I.2a aa der Gründe = Rn. 20) .
  • ArbG Düsseldorf, 08.03.2013 - 11 Ca 6953/12

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - "Partner-Vertrag" - Vertrag über

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Der Zusammenhang muss derart sein, dass das Rechtsverhältnis, aus dem die Streitigkeit folgt, ohne das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre (OLG Karlsruhe 28. Januar 1992 - 18a U 1497/91 - MDR 1992, 384; ArbG Düsseldorf 08. März 2013 - 11 Ca 6953/12, Rn. 34; GK-ArbGG/Schütz, § 2 Rn. 150a, Stand 2013; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rn. 150) .
  • BAG, 23.10.1991 - 6 AZR 471/89

    Beihilfefähigkeit - Sonderkindergarten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Der Zusammenhang muss derart sein, dass das Rechtsverhältnis, aus dem die Streitigkeit folgt, ohne das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen wäre (OLG Karlsruhe 28. Januar 1992 - 18a U 1497/91 - MDR 1992, 384; ArbG Düsseldorf 08. März 2013 - 11 Ca 6953/12, Rn. 34; GK-ArbGG/Schütz, § 2 Rn. 150a, Stand 2013; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rn. 150) .
  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Jedenfalls dann, wenn - wie im Streitfall - die Parteien im Beschwerdeverfahren den Verfahrensmangel nicht rügen, ist wegen des Beschleunigungsgrundsatzes (vgl. dazu: BAG 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02, AP ArbGG 1979 § 68 Nr. 6, zu II.3 der Gründe = Rn. 7) eine Sachentscheidung durch das Landesarbeitsgericht geboten.
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02

    Nachträgliche Zulassung - Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu einer (Nicht-)

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Insoweit wird vertreten, dass es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2007 - 11 Ta 10/07, zu II. der Gründe = Rn. 6 f.; LAG Schleswig Holstein 1. Juli 2005 - 2 Ta 160/05, Rn. 6; LAG Baden-Württemberg 7. August 2002 - 15 Ta 12/02, zu II.4 der Gründe = Rn. 16 f.) .
  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Maßgebend ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG 31. März 2009 - 5 AZB 98/08, Rn. 5) .
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
    Nach anderer Auffassung sei Gegenstand der Prüfung durch das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung der Kammer und nicht die Nichtabhilfeentscheidung, weshalb eine Zurückverweisung nicht erforderlich sei (LAG Hamm 8. September 2011 - 2 Ta 738/10, Rn. 21) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05

    Rechtsweg, Abhilfeentscheidung, Gremium, Kammerbeschluss

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvermittlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 11 Ta 10/07

    Nichtabhilfebeschluss im Falle der Rechtswegverweisung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

  • BAG, 03.02.2014 - 10 AZB 77/13

    Auskunft über personenbezogene Daten - Rechtsweg

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