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   LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16   

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LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16 (https://dejure.org/2017,59133)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.10.2017 - 4 Sa 130/16 (https://dejure.org/2017,59133)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 4 Sa 130/16 (https://dejure.org/2017,59133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Übung durch wiederholte Vergütungsanpassungen an entsprechende Tarifsteigerungen des TVöD ohne Vorbehalt und ohne Bezugnahme auf einen Haustarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 6 Sa 66/15

    Tarifauslegung - Haustarifvertrag - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    - vom 17. Mai 2016 - 6 Sa 66/15.

    Im Zweifel gebührt der derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG vom 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 15 und LAG Sachsen-Anhalt vom 17. Mai 2016 - 6 Sa 66/15 auf den Seiten 10 und 11).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13

    Unterlassungsanspruch betrieblicher Regelungen - Nachbindungsende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    Dafür erhielten die Beschäftigten befristet Sonderkündigungsschutz und zusätzlich freie Tage pro Jahr (vgl. dazu den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01. Juli 2015 - 4 TaBV 32/13, der vom Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 07. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - abgeändert wurde, weil es - so das BAG - an der Wiederholungsgefahr in Bezug auf die getroffenen Regelungsabreden fehlt).

    Diese Regelungsabreden bezogen sich auf die Änderung bestehender Arbeitsverträge (vgl. dazu die Seiten 5 bis 8 des abgeänderten Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    Auch unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 19.10.2011 - 5 AZR 359/10 - ist hiervon auszugehen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 216/15

    Weitergeltung einer im Wege der betrieblichen Übung vereinbarten Tarifanwendung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 216/15 und.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 221/15

    Auslegung - Arbeitsvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    - vom 14. August 2017 - 6 Sa 221/15.
  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    Dafür erhielten die Beschäftigten befristet Sonderkündigungsschutz und zusätzlich freie Tage pro Jahr (vgl. dazu den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01. Juli 2015 - 4 TaBV 32/13, der vom Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 07. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - abgeändert wurde, weil es - so das BAG - an der Wiederholungsgefahr in Bezug auf die getroffenen Regelungsabreden fehlt).
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    Im Zweifel gebührt der derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG vom 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 15 und LAG Sachsen-Anhalt vom 17. Mai 2016 - 6 Sa 66/15 auf den Seiten 10 und 11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
    - vom 17. Januar 2017 - 3 Sa 270/14.
  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 189/18

    Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2017 - 4 Sa 130/16 - aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 10. März 2016 - 6 Ca 3437/14 HBS - zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 01.09.2016 - 7 Sa 137/16

    Befristung; betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Chef vom Dienst; Producer;

    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer streitigen Kündigung zwingend aus der Sicht des Zeitpunkts ihres Ausspruchs zu betrachten sind (BAG v. 16.02.2012, NZA-RR 2012, 465; BAG vom 09.09.2010, AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; LAG Köln vom 08.07.2016, 4 Sa 130/16; Erf/Ko-Oetker, § 1 KSchG Rdnr.243); denn dem Arbeitgeber können gegen die Rechtswirksamkeit einer von ihm erklärten Kündigung nur solche Umstände und Gesichtspunkte entgegengehalten werden, die er im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung in seine Entscheidung hätte einfließen lassen können, weil er sie kannte oder hätte kennen können oder müssen.
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