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   LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13   

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https://dejure.org/2013,31351
LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13 (https://dejure.org/2013,31351)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13 (https://dejure.org/2013,31351)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 1 TaBV 33/13 (https://dejure.org/2013,31351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 98 ArbGG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 3a ArbStättV 2004, § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 76 Abs 2 S 2 BetrVG
    Zuständigkeit einer Einigungsstelle - Bestimmtheitsgebot - Gesundheitsschutz - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Bestimmtheit, Unzuständigkeit, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Gesundheitsschutz, Wärmeentlastung, Rahmenvorschrift, betriebliche Regelung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einigungsstelle zu Maßnahmen der Wärmeentlastung in den Arbeitsräumen der Arbeitgeberin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle zum Beschluss von Maßnahmen der Wärmeentlastung in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zu Maßnahmen der Wärmeentlastung in den Arbeitsräumen der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht zum Thema Raumwärme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Einsetzung einer Einigungsstelle zur betrieblichen Regelung der Wärmeentlastung verlangen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat und Hitze am Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13
    Es hat dann die insoweit einschränkende Rechtsprechung des BAG aus einer Entscheidung vom 08.06.2004 (1 ABR 4/03) dargelegt, wonach jedenfalls bei einer Gefährdungsbeurteilung Voraussetzung für ein Mitbestimmungsrecht nicht sei, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr bereits hinreichend bestimmbar wäre.

    Das BAG wiederum hat in der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Entscheidung (1 ABR 4/03) ausgeführt, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sei nicht eingeschränkt, sofern es zwar um ausfüllungsbedürftige, aber gleichwohl auf einen konkreten Gegenstand aus dem Bereich des Gesundheitsschutzes beschränkte Regelungen gehe, durch die dem Arbeitgeber bestimmte Handlungspflichten auferlegt würden (BAG, aaO, Rn 24).

  • LAG Hamburg, 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06

    Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13
    Die Arbeitgeberin verweist in diesem Zusammenhang auf zwei Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg (8 TaBV 18/06 und 6 TaBV 9/07).

    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Hessen, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05 -, Juris, Rn 23; dem folgend: LAG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06 -, Juris, Rn 30).

  • LAG Hamburg, 17.08.2007 - 6 TaBV 9/07
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13
    Die Arbeitgeberin verweist in diesem Zusammenhang auf zwei Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg (8 TaBV 18/06 und 6 TaBV 9/07).

    cc) Dem steht auch die von der Arbeitgeberin zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17.08.2007 - 6 TaBV 9/07 - nicht entgegen.

  • LAG Hessen, 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05

    Anforderungen an die Bestellung einer Einigungsstelle - Luftfahrtunternehmen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13
    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Hessen, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05 -, Juris, Rn 23; dem folgend: LAG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06 -, Juris, Rn 30).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13
    Keine Rolle spielt auch, welchen Weg oder welche Mittel die dem Gesundheitsschutz dienende Rahmenvorschrift vorsieht (BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 -, Juris, Rn 41).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 4 TaBV 2/15

    Unternehmenseinheitliche Bekleidungsordnung - Ausnahme von Krawattenpflicht -

    Eine konkrete Gefährdung ist nicht erforderlich (so auch LAG Schleswig-Holstein 1. Oktober 2013 - 1 TaBV 33/13 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

    Dementsprechend muss der Antragssteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Schleswig-Holstein 02.08.2016 - 1 TaBV 17/16 - Rn. 26; LAG Schleswig-Holstein 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13 - Rn 22; LAG Rheinland-Pfalz 11.08.2011 - 10 TaBV 25/11 - Rn. 28).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 1 TaBV 17/16

    Einigungsstelle, Einsetzung, Bestimmtheit, Rechtsschutzbedürfnis,

    Dementsprechend muss der Antragssteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13 - juris, Rn 22).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2014 - 1 TaBV 47/13

    Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Beisitzer,

    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.10.2013 - 1 TaBV 33/13 - LAG Hessen, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05 - Juris, Rn 23; LAG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06 - Juris, Rn 30).
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