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   LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10 (https://dejure.org/2011,18209)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.02.2011 - 4 Sa 234/10 (https://dejure.org/2011,18209)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 4 Sa 234/10 (https://dejure.org/2011,18209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Arbeitnehmereigenschaft, Arbeitsverhältnis, unbefristetes, Arbeitnehmerin, keine, Volkshochschule, Integrationskurse, Lehrkraft, Dozentin für Fremdsprachen, freie Mitarbeiterin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freie Mitarbeit bei Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen der Volkshochschule liegt vor; Freie Mitarbeit bei Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen der Volkshochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; AufenthaltsG § 43 Abs. 3
    Freie Mitarbeit bei Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen der Volkshochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 12).

    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 12; BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 -, zit. n. Juris Rdnr. 18).

    Entscheidend ist, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann (BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 -, zit. n. Juris Rdnr. 19; BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Dies soll selbst dann gelten, wenn es sich bei dem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Zudem weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge dann naheliegt, wenn die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt ist (BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Es gilt folglich weiterhin bei typisierender Betrachtung der Grundsatz, dass dann, wenn die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt ist, der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge naheliegt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Die vertragliche Bindung der Parteien an die vereinbarten Tage und an die stundenplanmäßig festgelegte Unterrichtszeit und deren Lage spricht daher nicht für ein Arbeitsverhältnis, sondern für eine freie Mitarbeit (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 24).

  • LAG Hamburg, 16.11.2007 - 6 TaBV 18/06
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10
    Darauf hat bereits das Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 16.11.2007 - 6 TaBV 18/06 - (zit. n. Juris Rdnr. 95) zutreffend hingewiesen.

    Genauer besehen handelt es sich dabei jedoch um einen durchaus weiteren Rahmen (vgl. so schon in der Beurteilung LAG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 TaBV 18/06 -, zit. n. Juris Rdnr. 102 -).

    Das heißt, wenn die Klägerin Abstimmungen mit der pädagogischen Koordinatorin und der Programmbereichsleitung vornimmt, so ist sie insoweit lediglich derart in den Betriebsablauf integriert, wie es gerade die Abarbeitung dieses Auftrags erfordert (vgl. dazu schon LAG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 TaBV 18/06 -, zit. n. Juris Rdnr. 129).

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10
    Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, sind daher nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann Arbeitnehmer, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (BAG, Urteil vom 11.10.2000 - 5 AZR 289/99 -, zit. n. Juris Rdnr. 19).

    Der Unterricht in schulischen Kursen des zweiten Bildungssystems sei im übrigen dem an allgemeinbildenden Schulen in allen wesentlichen Punkten vergleichbar (BAG, Urteil vom 11.10.2000 - 5 AZR 289/99 -, zit. n. Juris Rdnr. 19).

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10
    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 12; BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 -, zit. n. Juris Rdnr. 18).

    Entscheidend ist, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann (BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 -, zit. n. Juris Rdnr. 19; BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10
    Zudem weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge dann naheliegt, wenn die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt ist (BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10
    Entscheidend ist also, wie intensiv die Klägerin als Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten kann (BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, zit. n. Juris Rdnr. 42).
  • SG Hannover, 13.07.2012 - S 6 R 119/08
    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, als freie Mitarbeiter beschäftigt sein, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl. BAG NZA 1993, 174 (Musiklehrerin an einer Musikschule); BAGE 84, 124 (Lehrerin an einem Abendgymnasium); AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (Dozent an einer technischen Akademie); HVBG-Info 2001, 1243 (Dozent an einer Volkshochschule mit dem Fach "Deutsch als Fremdsprache"); AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (Lehrerin an einer Volkshochschule mit Unterricht in Deutschkursen für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge); LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 03.02.2011, 4 Sa 234/10 ( Dozentin an einer Volkshochschule mit Unterricht in Integrationskursen)).

    Auch unter Berücksichtigung der typisierenden Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts zwischen allgemeinbildenden Schulen und Volkshochschulen steht die Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen nicht derjenigen an allgemeinbildenden Schulen gleich (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.02.2011, 4 Sa 234/10, Rn. 56, recherchiert in juris).

  • LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13

    Rechtswegprüfungen und Entscheidung Vorsitzender

    Dies gilt auch dann, wenn die abgestimmten Zeiten in der Folgezeit in einem Stundenplan schriftlich niedergelegt werden, da es sich dabei nur um eine schriftliche Fixierung der zuvor abgestimmten Unterrichtszeiten handelt (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.11.2013 - 6 Sa 370/12, juris; Urt. v. 03.02.2011 - 4 Sa 234/10, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2018 - L 1 R 212/16
    Im Übrigen dienen Lernstandtest der Selbstkontrolle der Teilnehmer und sind Standard eines abschlussbezogenen Unterrichts, so dass hier die pädagogische Verantwortung der Dozentinnen für die von übernommene Tätigkeit sichtbar wird (so auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3.2.2011, 4 Sa 234/10, Rz 85, nach juris).
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