Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 5 Ta 39/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30186
LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 5 Ta 39/19 (https://dejure.org/2019,30186)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.07.2019 - 5 Ta 39/19 (https://dejure.org/2019,30186)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 5 Ta 39/19 (https://dejure.org/2019,30186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Wertfestsetzung bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten aus Beschlussverfahren Anhebung des Streitwerts bei Anspruchsprüfung für einzelne Betriebsratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2013 - 1 Ta 163/13

    Beschlussverfahren, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Betriebsratsseminar,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 5 Ta 39/19
    b) Hieran gemessen bewertet die hier zuständige 5. Beschwerdekammer im Regelfall das um die Erforderlichkeit einer einwöchigen Schulungsveranstaltung geführte Beschlussverfahren auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds (§ 37 Abs. 6 BetrVG) mit dem Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von derzeit 5.000,00 EUR (so im Ergebnis auch: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 15.04.2019 - 2 TaBV 25/18 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 Ta 163/13 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.10.2017 - 6 Ta 125/17 -, Seite 4 letzter Absatz (Ziff. II. 1.); LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2017 - 4 Ta 630/16 -, Rn. 20, juris).

    Die Erforderlichkeit der Freistellung für eine Schulung ist nämlich im Hinblick auf die Schulungsbedürftigkeit der einzelnen Betriebsratsmitglieder für jedes Betriebsratsmitglied gesondert zu prüfen und zu klären (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 Ta 163/13 -, juris).

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2017 - 4 Ta 630/16

    Streitwert; Schulung; Betriebsrat; Entsendung; Freistellung; Kosten; Zahlung;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 5 Ta 39/19
    b) Hieran gemessen bewertet die hier zuständige 5. Beschwerdekammer im Regelfall das um die Erforderlichkeit einer einwöchigen Schulungsveranstaltung geführte Beschlussverfahren auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds (§ 37 Abs. 6 BetrVG) mit dem Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von derzeit 5.000,00 EUR (so im Ergebnis auch: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 15.04.2019 - 2 TaBV 25/18 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 Ta 163/13 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.10.2017 - 6 Ta 125/17 -, Seite 4 letzter Absatz (Ziff. II. 1.); LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2017 - 4 Ta 630/16 -, Rn. 20, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 5 Ta 67/22

    § 48 Abs 3 GKG im Anwendungsbereich des RVG

    LAG Schleswig-Holstein 03.07.2019 - 5 Ta 39/19 - Rn. 15 ff.).

    LAG Schleswig-Holstein 03.07.2019 - 5 Ta 39/19 - Rn. 15 ff.).

    LAG Schleswig-Holstein 03.07.2019 - 5 Ta 39/19 - Rn. 15 ff.).

    LAG Schleswig-Holstein 03.07.2019 - 5 Ta 39/19 - Rn. 15 ff.).

    Deswegen ist der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (03.07.2019 - 5 Ta 39/19, juris), die ohne weitere Begründung § 48 Abs. 3 GKG anwendet, nicht zu folgen.

  • LAG Hamburg, 11.04.2023 - 7 Ta 7/23

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Kosten einer Betriebsratsschulung

    Ist neben der nichtvermögensrechtlichen Freistellung der Betriebsräte auch noch die vermögensrechtliche Freistellung von Kosten für Verpflegung streitgegenständlich, gilt für die Wertfestsetzung gemäß § 48 Abs. 3 GKG nur der höhere Wert (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 5 Ta 39/19 -, juris, Rn. 19; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2019 - 17 Ta (Kost) 6039/19 -, juris, Rn. 4.) § 48 Abs. 3 GKG kommt auch bei einer Wertfestsetzung nach § 23 Abs. 3 RVG zur Anwendung (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2017 - 4 Ta 630/16 -, juris, Rn. 26 mwN.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht