Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 03.09.2014 - 3 Sa 111/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 72 a ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 202 a, 202 b, 205, 266, 246 StGB, Art. 5 GG, § 611 Abs. 1 BGB, § 615 BGB, § 242 BGB, §§ 97, 92 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Rücksichtnahme-/Offenbarungspflicht Arbeitnehmer - Arbeitsaufnahme bei Konkurrenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen verweigerter Weitergabe von Erkenntnissen aus Privatgesprächen des Arbeitnehmers mit Dritten
- rechtsportal.de
BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen verweigerter Weitergabe von Erkenntnissen aus Privatgesprächen des Arbeitnehmers mit Dritten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen verweigerter Weitergabe von Erkenntnissen aus Privatgesprächen des Arbeitnehmers mit Dritten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtnahmepflicht bei Durchführung eines Bewerbungsgesprächs mit Konkurrenzunternehmen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung wegen Bewerbung des Arbeitnehmers bei Konkurrenzunternehmen unwirksam
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 07.02.2014 - 2 Ca 1525/13
- LAG Schleswig-Holstein, 03.09.2014 - 3 Sa 111/14