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   LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2016 - 1 Ta 89/16   

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https://dejure.org/2016,44026
LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2016 - 1 Ta 89/16 (https://dejure.org/2016,44026)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.09.2016 - 1 Ta 89/16 (https://dejure.org/2016,44026)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. September 2016 - 1 Ta 89/16 (https://dejure.org/2016,44026)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2014 - 3 Ta 119/14

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Vergleichsmehrwert, Kündigungsfrist,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2016 - 1 Ta 89/16
    Die Festsetzung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (u. a. Beschlüsse v. 11.09.2014 - 3 Ta 119/14 - Juris; v. 11.12.2013 - 3 Ta 197/13 - Juris; v. 18.06.2007 - 2 Ta 180/07 oder v. 25.06.2004 - 1 Ta 149/03 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 3 Ta 104/14

    Streitwert, Wertfestsetzung, Zeugnis (Erteilung), Zwischenzeugnis, End-Zeugnis,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2016 - 1 Ta 89/16
    Die Festsetzung eines Bruttomonatsgehalts für ein Zeugnisstreit kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Parteien qualifiziert über den Inhalt des Zeugnisses streiten (Beschl. v. 20.07.2014 - 3 Ta 104/14 - Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2013 - 3 Ta 197/13

    Vergleichsmehrwert - Freistellung von der Arbeit - Outplacement

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2016 - 1 Ta 89/16
    Die Festsetzung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (u. a. Beschlüsse v. 11.09.2014 - 3 Ta 119/14 - Juris; v. 11.12.2013 - 3 Ta 197/13 - Juris; v. 18.06.2007 - 2 Ta 180/07 oder v. 25.06.2004 - 1 Ta 149/03 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2020 - 1 Ta 35/20

    Streitwert, Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Vergleich, Mehrwert, Freistellung

    Wird eine Führungs- und Leistungsbeurteilung festgelegt, über den weiteren Zeugnisinhalt aber nicht gestritten und dieser auch nicht geregelt, ist die Festsetzung eines Betrags von einem halben Bruttomonatsgehalt ausreichend angemessen (Beschl. v. 05.09.2016 - 1 Ta 89/16).

    Wird eine Führungs- und Leistungsbeurteilung festgelegt, über den weiteren Zeugnisinhalt aber nicht gestritten und dieser auch nicht geregelt, ist die Festsetzung eines Betrags von einem halben Bruttomonatsgehalt ausreichend angemessen (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.09.2016 - 1 Ta 89/16 - Rn. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2020 - L 10 SF 1726/19 E-B
    Auf die Einhaltung der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG kommt es vorliegend schon deshalb nicht an, weil diese Frist mangels Zustellung des angefochtenen Beschlusses gar nicht zu laufen begonnen hat (vgl. Landesarbeitsgericht - LAG - Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.09.2016, 1 Ta 89/16, in juris, Rdnr. 16; Thüringer LSG, Beschluss vom 09.01.2014, L 6 SF 1659/13 B, in juris, Rdnr. 2).
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