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   LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 5 Sa 324/13   

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https://dejure.org/2014,6487
LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 5 Sa 324/13 (https://dejure.org/2014,6487)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.02.2014 - 5 Sa 324/13 (https://dejure.org/2014,6487)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 5 Sa 324/13 (https://dejure.org/2014,6487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entgeltfortzahlung, Kündigung, Anscheinsbeweis, Anlass, Arbeitsunfähigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestand des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei arbeitgeberseitiger Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit; Anscheinsbeweis bei Anlasskündigung; Zahlungsanspruch der Krankenkasse gegen die gekündigte Arbeitnehmerin aus übergegangenem Recht

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entgeltfortzahlung - Kündigung aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei arbeitgeberseitiger Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis kann für Fortbestand des Entgeltfortzahlungsanspruchs über das Ende des Arbeitsverhältnisses sprechen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit: Hat Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit: Hat Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit: Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In Probezeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit gekündigter Arbeitnehmer kann über das Arbeitsverhältnis hinaus Anspruch auf Lohnfortzahlung haben - Voraussetzung ist Ablauf der vierwöchigen Wartezeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01

    Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 5 Sa 324/13
    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat (st. Rspr., vgl. nur: BAG, Urt. v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 -, Rn. 16, juris, m. w. Nachw.).

    Sie muss mithin den Kündigungsentschluss als solchen wesentlich beeinflusst haben (BAG, Urt. v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 -, Rn. 23, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 6 Sa 801/05

    Anlasskündigung: Vermutung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 5 Sa 324/13
    Eine Anlasskündigung ist mithin zu vermuten, wenn sie in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem zeitlichen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgt (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.03.2006 - 6 Sa 801/05 -, Rn. 31, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 10 Sa 1507/17

    Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung aus Anlass der Erkrankung -

    Eine Anlasskündigung ist mithin zu vermuten, wenn sie in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem zeitlichen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erfolgt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2006 - 6 Sa 801/05 und LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Februar 2014 - 5 Sa 324/13).
  • ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18

    Anlasskündigung - Arbeitsunfähigkeit

    Weitergehend wird zum Teil auch ein entsprechender Anscheinsbeweis angenommen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 06.02.2014 - 5 Sa 324/13).

    bb) Weiteres Indiz ist darüber hinaus auch, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Beginn der Entgeltfortzahlungspflicht besteht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 06.02.2014 - 5 Sa 324/13).

    Dabei mag dahinstehen, ob ein sozial-verantwortlicher Arbeitgeber bei vereinbarter sechsmonatiger Probezeit in der Lage ist, bereits nach wenigen Tage eine endgültige Leistungsbeurteilung zu fällen, die zum sofortigen Kündigungsschluss führt (zweifelnd insoweit LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 06.02.2014 - 5 Sa 324/13).

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