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   LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2009 - 5 Ta 91/09   

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https://dejure.org/2009,10865
LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 (https://dejure.org/2009,10865)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 (https://dejure.org/2009,10865)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 5 Ta 91/09 (https://dejure.org/2009,10865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Kündigungsschutzverfahren, Verzugslohn, Annahmeverzugslohn, Beschleunigungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der Kündigungsschutzklage gegenüber Verzugslohnklage

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der Kündigungsschutzklage gegenüber Verzugslohnklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Sachsen, 10.02.2010 - 5 Sa 65/09

    Umfang der dynamischen Bezugnahme auf den TV Ang-O bei Mitarbeitern der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2009 - 5 Ta 91/09
    Das Kündigungsschutzverfahren ist zurzeit in zweiter Instanz anhängig (5 Sa 65/09).

    Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 26.03.2009 den Rechtsstreit nach § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsrechtsstreits (5 Sa 65/09) ausgesetzt.

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2009 - 5 Ta 91/09
    Damit stellt das Gesetz die Aussetzung in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts (BAG Urt. v. 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 -, EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 10; BAG Urt. v. 17.06.2001 - 2 AZR 587/02 -, EzA BGB § 626 Nr. 6 ,Verdacht strafbarer Handlung').
  • LAG Hessen, 07.08.2003 - 11 Ta 267/03
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2009 - 5 Ta 91/09
    Das Beschwerdegericht kann insoweit sein Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens desjenigen Gerichts setzen, dessen Entscheidung angefochten wird (Hessisches LAG Beschl. v. 07.08.2003 - 11 Ta 267/03 -, NZA-RR 2004, 264).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09

    Aussetzung eines Annahmeverzugsprozesses wegen Vorgreiflichkeit des

    Die Aussetzung eines Annahmeverzugsprozesses wegen Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzprozesses kommt erst dann in Betracht, wenn das Arbeitsgericht im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des Arbeitsgerichtsverfahrens den Rechtsstreit so weit vorangetrieben hat, dass die konkrete Entscheidung letztlich nur noch von der im Vorprozess zu klärenden Rechtsfrage, hier Bestand des Arbeitsverhältnisses, abhängig ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein 6.05.2009 - 5 Ta 91/09 - zitiert nach juris).

    1) Zum einen kommt die Aussetzung eines Rechtstreits über Annahmeverzugslohn erst dann in Betracht, wenn das Arbeitsgericht in Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des Arbeitsgerichtsverfahrens den Rechtsstreit so weit vorangetrieben hat, das die konkrete Entscheidung letztlich nur noch von der im Vorprozess zu klärenden Rechtsfrage, hier Bestand des Arbeitsverhältnisses, abhängig ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein 6.05.2009 - 5 Ta 91/09 - zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 4 Ta 401/20

    Aussetzung; Vorgreiflichkeit; Streitgegenstand Kündigungsschutzantrag;

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit wird aus diesem Grund mit Blick auf den allgemeinen arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 5 ArbGG vor der Aussetzung eines Verfahrens idR die positive Feststellung der Vorgreiflichkeit verlangt (so etwa LAG Schleswig-Holstein 06.05.2009 - 5 Ta 91/09; LAG C.-Brandenburg 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09; uU auch die Durchführung einer Beweisaufnahme für erforderlich haltend LAG C.-Brandenburg 26.03.2012 - 6 Ta 402/12, alle juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12

    Vorgreiflichen Rechtsverhältnis i.S.d. § 148 ZPO - Klage auf Entfernung einer

    Vielmehr muss für Vorgreiflichkeit der Bestand des streitigen Anspruchs im Übrigen feststehen, was sogar die Durchführung einer Beweisaufnahme erforderlich machen kann (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 - juris zu II der Gründe; zust. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2011 - 3 Sa 209/11 - juris zu II 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit - Für Vorgreiflichkeit ,

    Vielmehr muss für Vorgreiflichkeit der Bestand des streitigen Anspruchs im Übrigen feststehen, was sogar die Durchführung einer Beweisaufnahme erforderlich machen kann (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 - juris zu II der Gründe; zust. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2011 - 3 Sa 209/11 - juris zu II 2 der Gründe).
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