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   LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22   

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LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22 (https://dejure.org/2022,40984)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.2022 - 5 Sa 82/22 (https://dejure.org/2022,40984)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - 5 Sa 82/22 (https://dejure.org/2022,40984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 626 BGB, § 20a IfSG
    BGB, IfSG

  • IWW

    § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 20a Abs. 5 IfSG, § 20a Abs. 2 IfSG, § 20a IfSG, § 1 IfSG, § 1 Abs. 2 IfSG, § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG, § 241 Abs. 2, 611 Abs. 1 BGB, § 20a Abs. 2 Satz 2 IfSG, § 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 IfSG, §§ 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 IfSG, 241 Abs. 2 BGB, § 263 Abs. 1, 2 StGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung - Vorlage einer Internet-Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung: Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen "Bescheinigung ... - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 301
  • NZA-RR 2023, 130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Er kann die Kündigung grundsätzlich auch freiwillig - etwa aus sozialen Gründen oder weil eine Ersatzkraft fehlt - unter Gewährung einer "sozialen Auslauffrist" aussprechen (BGA, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 38, juris).

    In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt, wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 42, juris; KR/ Fischermeier/Krumbiegel , 13. Aufl., § 626 BGB Rn. 316).

    Andererseits muss es dem Arbeitgeber aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zumutbar sein, dennoch die (fiktive) ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten (BAG, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 45, juris).

    Dies gebietet der Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes (BAG, Urt. v. 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 -, Rn. 46, juris).

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 27.02.2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, juris; BAG, Urt. v. 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, juris; BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, juris).

    Liegt nur eine dieser Fallgruppen vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (vgl. BAG, Urt. v. 27.02.2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 24, aaO.).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Dazu gehören etwa ihre Art und ihr Ausmaß, ihre Folgen, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Situation bzw. das "Klima", in der bzw. in dem die Vertragsverletzungen sich ereigneten (BAG, Urt. v. 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, juris).

    Dies gilt umgekehrt ebenso für ein nachfolgendes wahrheitswidriges Bestreiten, das für sich genommen ebenfalls nichts über die Schwere der begangenen Pflichtverletzung besagt (BAG, Urt. v. 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 27, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2022 - 4 Sa 139/22

    Kündigung wegen heruntergeladener Impfunfähigkeitsbescheinigung? - Corona-Virus

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Allein die Vorlage einer solchen Internet-Bescheinigung ist an sich nicht geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (Einzelfallentscheidung, aA. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.11.2022, Az. 4 Sa 139/22).

    Die Revision ist für die Beklagte mit Blick auf die klagabweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.11.2022, Az. 4 Sa 139/22, in einem parallel gelagerten Fall zugelassen worden, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen der berechtigten Interessen des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 -, Rn. 11, juris).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 27.02.2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, juris; BAG, Urt. v. 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, juris; BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, juris).

  • ArbG Aachen, 19.05.2022 - 3 Ca 187/22
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Diesem öffentlich-rechtlichen Zweck dient § 20a IfSG a.F. Mit dem Arbeitsgericht Lübeck, Urt. v. 06.10.2022, Az. 3 Ca 187/22, geht auch die Berufungskammer davon aus, dass § 20a Abs. 2 IfSG a.F. indessen nicht das auf dem Arbeitsvertrag fußende Direktions- und Sanktionsrecht des Arbeitgebers im Falle eines Verstoßes der Arbeitnehmer gegen die Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber beschränkt.

    Insofern enthält die Internet-Bescheinigung eine allgemeine Meinungsäußerung einer Ärztin und ist als Impfunfähigkeitsbescheinigung offensichtlich untauglich (ArbG Lübeck, Urt. v. 06.10.2022 - 3 Ca 187/22 -).

  • ArbG Lübeck, 13.04.2022 - 5 Ca 189/22

    Kündigung, außerordentlich, Vorlage, Impfunfähigkeitsbescheinigung, Falsche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 13.04.2022, Az. 5 Ca 189/22, wird teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 24.01.2022 zum 31.07.2022 endete.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck, Az. 5 Ca 189/22 abzuändern und.

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Typische Fallkonstellationen für eine gerechtfertigte außerordentliche Kündigung mit "notwendiger Auslauffrist" gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer sind die dauerhafte Betriebsstilllegung, bei der nicht nur der konkrete Arbeitsplatz, sondern jegliche Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers dauerhaft entfallen ist (BAG, Urt. v. 15.02.2007 - 8 AZR 310/06 -, Rn.28, juris), oder die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, sodass ein Leistungsaustausch dauerhaft nicht mehr möglich ist (BAG, Urt. v. 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, Rn. 17, juris).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Vielmehr ist auch dann im Rahmen der Interessenabwägung an Hand der Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob dem Kündigenden trotz der eingetretenen Vertrauensstörung zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis - zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - fortzusetzen (BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rn. 16, "Emmely-Fall", juris).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 310/06

    Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
    Typische Fallkonstellationen für eine gerechtfertigte außerordentliche Kündigung mit "notwendiger Auslauffrist" gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer sind die dauerhafte Betriebsstilllegung, bei der nicht nur der konkrete Arbeitsplatz, sondern jegliche Beschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers dauerhaft entfallen ist (BAG, Urt. v. 15.02.2007 - 8 AZR 310/06 -, Rn.28, juris), oder die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, sodass ein Leistungsaustausch dauerhaft nicht mehr möglich ist (BAG, Urt. v. 25.04.2018 - 2 AZR 6/18, Rn. 17, juris).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. Dezember 2022 - 5 Sa 82/22 - aufgehoben.
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