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   LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11   

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LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11 (https://dejure.org/2012,2705)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11 (https://dejure.org/2012,2705)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 6 TaBV 47/11 (https://dejure.org/2012,2705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5 ArbSchG, § 12 ArbSchG, § 13 Abs 2 ArbSchG, § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 98 Abs 1 S 1 ArbGG
    Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Arbeitsschutz - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Regelung der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutzunterweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Regelung der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutzunterweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Weder § 13 Abs. 2 ArbSchG, noch § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG räumen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Beauftragung Dritter mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG und Unterweisung nach § 12 ArbSchG ein (BAG 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 -).

    Auch wenn die Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG nicht der Mitbestimmung unterliegt, der Arbeitgeber also ohne Beteiligung des Betriebsrats entscheiden kann, an sich ihm obliegende Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz auf zuverlässige und fachkundige Personen zu übertragen, berührt dies die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen nicht (vgl. BAG 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 -).

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäßer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (LAG Schleswig-Holstein 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06 - DB 2007, 924; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - NZA-RR 2007, 413; LAG Hamm 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11 -).

    Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes über Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und über die Unterweisung der Arbeitnehmer gemäß § 12 ArbSchG sind Rahmenvorschriften i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, bei deren Ausfüllung durch betriebliche Regelungen der Betriebsrat mitzubestimmen hat (BAG 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 - BAG 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - LAG Hamm 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11 -).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung für jede der Mitbestimmung gem. § 87 BetrVG unterliegende Maßnahme des Arbeitgebers (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung; vgl. BAG 16.09.1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes über Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und über die Unterweisung der Arbeitnehmer gemäß § 12 ArbSchG sind Rahmenvorschriften i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, bei deren Ausfüllung durch betriebliche Regelungen der Betriebsrat mitzubestimmen hat (BAG 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 - BAG 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - LAG Hamm 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11 -).
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes über Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und über die Unterweisung der Arbeitnehmer gemäß § 12 ArbSchG sind Rahmenvorschriften i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, bei deren Ausfüllung durch betriebliche Regelungen der Betriebsrat mitzubestimmen hat (BAG 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 - BAG 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - LAG Hamm 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11 -).
  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (LAG Schleswig-Holstein 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06 - DB 2007, 924; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - NZA-RR 2007, 413; LAG Hamm 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11 -).
  • LAG München, 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86

    Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Offensichtliche Unzuständigkeit ist etwa dann anzunehmen, wenn höchstrichterlich bereits entschieden ist, dass eine bestimmte Problematik nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt oder nicht in die Zuständigkeit der Einigungsstelle fällt (LAG München 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06

    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (LAG Schleswig-Holstein 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06 - DB 2007, 924; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - NZA-RR 2007, 413; LAG Hamm 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11 -).
  • LAG Köln, 28.06.2012 - 4 TaBV 17/12

    Einigungsstellenverfahren; Zuständigkeit der Einigungsstelle für die

    Auch andere Landesarbeitsgerichte haben offensichtlich keine Bedenken gehabt, einen so bezeichneten Regelungsgegenstand bei der Einsetzung einer Einigungsstelle festzulegen (vgl. zu ähnlichen Festlegungen LAG Schleswig-Holstein 26.10.2006 - 4 TaBV 29/06 - und insbesondere LAG Schleswig-Holstein 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11: Einigungsstelle "über eine Regelung zur Gefährdungsbeurteilung gemäß § 4 ff. ArbSchG " - beide Entscheidungen juris).

    Auch der Umstand, dass die Firma H seit 2001 Gefährdungsbeurteilung erstellt und Begehungen durchgeführt hat, schließt die Einrichtung der Einigungsstelle nicht aus (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11).

    Dementsprechend wurde auch bei vergleichbaren Regelungsgegenständen - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte stets die Zahl der Beisitzer auf 2 festgesetzt (vgl. LAG Schleswig-Holstein 17.12.1999 - 5 TaBV 27/99; LAG Schleswig-Holstein 26.10.2004 - 4 TaBV 29/06; LAG Hamm 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11; LAG Schleswig-Holstein 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

    Er muss eingreifen, wenn der Beauftragte erkennbar die ihm übertragene Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt (LAG Schleswig-Holstein 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11 - ArbR 2012, 125).
  • LAG Hamburg, 26.03.2014 - 5 TaBV 3/14

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle - Betriebsänderung

    Dies ist u.a. dann gegeben, wenn es bei einer Rechtsfrage eine gefestigte und abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, der zufolge dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht (LArbG Kiel, Beschl. v. 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11; LArbG Hannover, Beschl. v. 12.01.2010 - 1 TaBV 73/09; Koch in: ErfKomm, § 98 ArbGG Rn. 3; Matthes/Schlewing in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, § 98 Rn. 8; Walker in: Schwab/Weth, ArbGG, § 98 Rn. 37).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 TaBV 112/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur "Betriebsvereinbarung

    Gibt es bei einer Rechtsfrage eine gefestigte und abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung, derzufolge dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht, so ist ebenfalls davon auszugehen, dass die dazu begehrte Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist (LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012, 6 TaBV 477/11 Rn. 22 = ArbR 2012, 125; LAG Niedersachsen, 12.01.2010, 1 TaBV 73/09 Rn. 23 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 58; LAG Schleswig Holstein; 19.12.2006, 6 TaBV 14/06, Rn. 30 = AiB 2007, 425).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 11 TaBV 5/12

    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem eingeschränkten Regelungsgegenstand

    Dies entspricht der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Schleswig-Holstein 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11 - zitiert nach juris Rn. 33).
  • LAG München, 09.12.2020 - 11 TaBV 71/20

    Einigungsstelle; Streikbruchprämie

    D.h. dass eine offensichtliche Unzuständigkeit dann gegeben ist, wenn sich dies bereits aus dem unstreitigen und dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragsstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (vgl. LAG Hamburg vom 26.03.2014 - 5 TaBV 3/14; LAG Kiel vom 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11).
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