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   LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10   

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https://dejure.org/2010,25208
LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10 (https://dejure.org/2010,25208)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.12.2010 - 6 Sa 350/10 (https://dejure.org/2010,25208)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 6 Sa 350/10 (https://dejure.org/2010,25208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Sachschaden, Unfallschaden, Arbeitnehmer, Privat-PKW, Ersatz, Einstandspflicht, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Ausschlussklausel, Ausschlussfrist, Inhaltskontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschuldensunabhängige Einstandspflicht des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers; Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers für Schäden an Privatfahrzeug bei Billigung des Einsatzes durch den Arbeitgeber; Wirksamkeit arbeitsvertraglicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 670
    Verschuldensunabhängige Einstandspflicht der Arbeitgeberin für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers; Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmer für Schäden an Privatfahrzeug bei Billigung des Einsatzes durch Arbeitgeberin; Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kollege fährt Auto kaputt, Arbeitgeber muss zahlen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10
    Während der Große Senat in seiner Entscheidung vom 10.11.1961 (a. a. O.) noch den Eintritt eines außergewöhnlichen Schadens in Vollzug einer gefährlichen Arbeit verlangte, genügt es nach heutiger Rechtsprechung (vgl. BAG 08.05.1980 ­ 3 AZR 82/79 ­ BAGE 33, 108), dass ein arbeitsbedingter Eigenschaden dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält.

    Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitgeber den Einsatz wissentlich und willentlich gebilligt hat und er ohne den Einsatz der Sache des Arbeitnehmers ein eigenes Betriebsmittel gebraucht und für dieses die Unfallgefahr getragen hätte (BAG 17.07.1997 ­ 5 AZR 480/95 ­ AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14; 08.05.1980 ­ 3 AZR 82/79 ­ BAGE 33, 108).

    Für den Fall der Nutzung des Privat-PKW des Arbeitnehmers hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 08.05.1980 (a. a. O.) entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die an dem Kraftwagen des Arbeitnehmers ohne Verschulden des Arbeitgebers entstandenen Unfallschäden zu ersetzen hat, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt worden ist.

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10
    Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Einstandspflicht des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers bildet eine Analogie zu § 670 BGB (vgl. BAG GS 10.11.1961 ­ GS 1/60 ­ BAGE 12, 15; 17.07.1997 ­ 8 AZR 480/95 ­ AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitsgebers Nr. 14; 27.01.2000 ­ 8 AZR 876/98 ­ NZA 2000, 727; zum Meinungsstand in der Literatur zur dogmatischen Herleitung vgl. ErfK/Preis, § 619 BGB Rn. 77 ff.).

    Während der Große Senat in seiner Entscheidung vom 10.11.1961 (a. a. O.) noch den Eintritt eines außergewöhnlichen Schadens in Vollzug einer gefährlichen Arbeit verlangte, genügt es nach heutiger Rechtsprechung (vgl. BAG 08.05.1980 ­ 3 AZR 82/79 ­ BAGE 33, 108), dass ein arbeitsbedingter Eigenschaden dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10
    (1) Eine formularmäßige Vertragsbedingung ist unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BAG 31.08.2005 ­ 5 AZR 545/04 ­ BAGE 115, 372).

    Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits mit Urteil vom 31.08.2005 (­ 5 AZR 545/04 ­ a. a. O.) entschieden, dass die einseitig den Arbeitnehmer treffende Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen und der bei Fristversäumnis nur für den Arbeitnehmer vorgesehene völlige Anspruchsverlust einer ausgewogenen Vertragsgestaltung widersprechen.

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10
    Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Einstandspflicht des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers bildet eine Analogie zu § 670 BGB (vgl. BAG GS 10.11.1961 ­ GS 1/60 ­ BAGE 12, 15; 17.07.1997 ­ 8 AZR 480/95 ­ AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitsgebers Nr. 14; 27.01.2000 ­ 8 AZR 876/98 ­ NZA 2000, 727; zum Meinungsstand in der Literatur zur dogmatischen Herleitung vgl. ErfK/Preis, § 619 BGB Rn. 77 ff.).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10
    Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Einstandspflicht des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers bildet eine Analogie zu § 670 BGB (vgl. BAG GS 10.11.1961 ­ GS 1/60 ­ BAGE 12, 15; 17.07.1997 ­ 8 AZR 480/95 ­ AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitsgebers Nr. 14; 27.01.2000 ­ 8 AZR 876/98 ­ NZA 2000, 727; zum Meinungsstand in der Literatur zur dogmatischen Herleitung vgl. ErfK/Preis, § 619 BGB Rn. 77 ff.).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10
    Hierfür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BGH 18.01.2000 ­ VI ZR 375/98 ­ NJW 2000, 953).
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