Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55982
LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21 (https://dejure.org/2021,55982)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21 (https://dejure.org/2021,55982)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 6 TaBV 11/21 (https://dejure.org/2021,55982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    (a) Die Tarifvertragsparteien als Normgeber sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (std. Rspr. z.B. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 19).

    Der Gleichheitssatz bildet als fundamentale Gerechtigkeitsnorm eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 25).Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung haben die Gerichte bei der Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Schutzauftrags in den Blick zu nehmen, dass eine besondere Form der Grundrechtskollision bewältigt und die durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit mit den betroffenen Individualgrundrechten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden muss.

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 25; 24. Oktober 2019 - 2 AZR 158/18 - Rn. 34; 3. Juli 2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 19).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Die Gerichte dürfen ungültige Normen nicht zur Grundlage einer Ersetzungsentscheidung machen (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - Rn. 49; BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 24; das BVerwG betont allerdings, dass die Mitbestimmung bei der Eingruppierung nicht das Recht umfasst, auf die Aufstellung eines neuen oder aber auf die Änderung eines vorhandenen Vergütungssystems hinzuwirken, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 6 P 43/93 - zustimmend: Schaub/Koch § 241 Rn. 44).

    Möglichen Unwirksamkeitsgründen haben die Gerichte nur dann nachzugehen, wenn deren tatsächliche Voraussetzungen offensichtlich oder auf Grund substantiierten Vorbringens eines Beteiligten in das Verfahren eingeführt sind (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - Rn. 49).Hier hat sich der Betriebsrat bereits im Schriftsatz vom 17. Dezember 2020 darauf berufen, die Gruppenbildung "Pflegekräfte, die im Krankenhaus ausschließlich im Operationsdienst tätig sind" und "Medizinische Fachangestellte, die im Krankenhaus ausschließlich im Operationsdienst tätig sind", sei nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt und daher gleichheitswidrig.

    Die Tarifvertragsparteien können im Interesse der Praktikabilität, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit auch typisierende Regelungen treffen (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 -).(b) Diesem - so eingeschränkten - Prüfungsmaßstab hält die hier zwischen den Beteiligten im Streit stehende Regelung stand.

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Diese Antragsänderung konnte aber im Rahmen der nach § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 Abs. 1 und 3 ZPO zulässigen Anschlussbeschwerde erfolgen, für die es keiner Beschwer bedurfte (vgl. dazu BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19).

    Von der Mitteilungsfrist ausgenommen sind ferner solche Gründe, die die Wirksamkeit einer Rechtsnorm betreffen, auf der die vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme beruht (BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 24).

    Die Gerichte dürfen ungültige Normen nicht zur Grundlage einer Ersetzungsentscheidung machen (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - Rn. 49; BAG 29. Januar 2020 - 4 ABR 26/19 - Rn. 24; das BVerwG betont allerdings, dass die Mitbestimmung bei der Eingruppierung nicht das Recht umfasst, auf die Aufstellung eines neuen oder aber auf die Änderung eines vorhandenen Vergütungssystems hinzuwirken, Beschluss vom 14. Juni 1995 - 6 P 43/93 - zustimmend: Schaub/Koch § 241 Rn. 44).

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 25; 24. Oktober 2019 - 2 AZR 158/18 - Rn. 34; 3. Juli 2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 19).
  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Dies bedingt im Ergebnis eine deutlich zurückgenommene Prüfungsdichte durch die Gerichte (vgl. BAG 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 44).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 25; 24. Oktober 2019 - 2 AZR 158/18 - Rn. 34; 3. Juli 2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 19).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 4 TaBV 18/19

    Strenge Tarifbeachtung im Zustimmungsersetzungsverfahren zur Eingruppierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Wenn die Normgeber aber eine konkrete Tätigkeit - hier die der MFA - mit einer bestimmten Wertigkeit innerhalb des Gefüges eines Vergütungssystems versehen, spricht dies für eine abschließende Bewertung der Tätigkeit (vgl. LAG Schleswig-Holstein 22. Januar 2020 - 4 TaBV 18/19 - Rn. 66).
  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Zwar sind Verweigerungsgründe des Betriebsrats grundsätzlich nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Arbeitgeber innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG mitgeteilt worden sind (so schon BAG 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 17).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Zwar sind Verweigerungsgründe des Betriebsrats grundsätzlich nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Arbeitgeber innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG mitgeteilt worden sind (so schon BAG 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 17).
  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 TaBV 11/21
    Für einen Antrag eines Arbeitgebers, die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme nach § 99 Abs. 4 BetrVG gerichtlich zu ersetzen, ist insoweit Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme (immer) noch beabsichtigt (BAG 27. September 2017 - 7 ABR 8/16 - Rn. 17) .
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2022 - 5 Sa 173/21

    AT-Beschäftigter - Entgeltanspruch - Tantieme - Mindestabstand zur höchsten

    Das zweitinstanzliche Beschlussverfahren ist noch anhängig (LAG Rheinland-Pfalz 6 TaBV 11/21, Termin 22.03.2022).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht