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   LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15   

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https://dejure.org/2015,24453
LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15 (https://dejure.org/2015,24453)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15 (https://dejure.org/2015,24453)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 1 TaBV 4 b/15 (https://dejure.org/2015,24453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 50 Abs 1 BetrVG, § 50 Abs 2 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 1 TVG
    Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Zuständigkeit - Arbeitszeitregelung - Ausschluss der Mitbestimmung durch Tarifvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Gesamtbetriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsrat, Zuständigkeit, Delegationsbeschluss, Rechtsschein, fehlender Beschluss, Arbeitszeitregelung, Arbeitsabläufe, technisch-organisatorische Verknüpfung, Mitbestimmung, Ausschluss, Tarifvertrag, Tarifauslegung

  • IWW

    §§ 8, 13 MTV, §§ 8 Abs. 3, § 8 Abs. 3, § 13 MTV, § 12 Abs. 6 MTV, § 50 Abs. ... 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 50 Abs. 2 S. 1 BetrVG, §§ 171, 173 BGB, § 173 BGB, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 1 GBV, §§ 2, 3 GBV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 1 der GBV, § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG, §§ 50 Abs. 2 S. 3, 27 Abs. 2 S. 3 BetrVG, § 26 Abs. 2 BetrVG, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 8 Abs. 1 MTV, § 13 Abs. 1 MTV, § 8 Abs. 3 Unterabs. 4 S. 1 MTV, § 20 MTV, §§ 7, 8 MTV, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsfreie Verteilung tariflicher Vor- und Nachbereitungszeiten im Hamburger Verkehrsverbund; Originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für eine betriebsübergreifende Regelung einer Verlängerung der Ruhezeiten bei technisch-organisatorischer Verknüpfung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsfreie Verteilung tariflicher Vor- und Nachbereitungszeiten im Hamburger Verkehrsverbund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4b/15
    Arbeitszeit ist die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer verpflichtet bzw. berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten (BAG, Beschl. v. 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 - Juris, Rn 12).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG, Beschl. v. 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 - Juris, Rn 21 - 23).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4b/15
    Bei der technisch-organisatorischen Verknüpfung der Arbeitsabläufe verschiedener Betriebe, kann für das Mitbestimmungsrecht nach § 87 I Nr. 2 BetrVG (ausnahmsweise) der GBR nach § 50 I BetrVG zuständig sein ( wie: BAG v. 19.6.2012 - 1 ABR 19/11).(Rn.73).

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des GBR zu begründen (BAG, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 ABR 19/11 - Juris, Rn 21).

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4b/15
    Eine derartige "relative" Feststellung ist möglich (vgl. BAG v. 09.12.2003 - 1 ABR 49/02 -).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2015 - 1 TaBV 4b/15
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Beschl. v. 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 - Juris, Rn 28).
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