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   LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 Ta BV 4/08   

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LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 Ta BV 4/08 (https://dejure.org/2008,7709)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.2008 - 3 Ta BV 4/08 (https://dejure.org/2008,7709)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 3 Ta BV 4/08 (https://dejure.org/2008,7709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der Regelungskompetenz der Tarifparteien durch wirksame Erfassung mehrerer selbstständiger Betriebe in einem Zuordnungstarifvertrag; Weitergeltung von nach altem Recht abgeschlossenen Tarifverträgen trotz Novellierung des § 3 Betriebsverfassungsgesetz ...

  • Betriebs-Berater

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 1; ; BetrVG 1972 § 3; ; BetrVG 1972 § 4; ; BetrVG 2001 § 3; ; BetrVG § 9; ; BetrVG § 21a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb; selbständiger Betrieb; Betriebsübergang; Betriebsrat; Betriebsratsamt; erlöschen; Zuordnungstarifvertrag; unwirksam; Dienlichkeit; Regionalbetrieb; Vertretungsstrukturen; Eingliederung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuordnungstarifvertrag kann auch selbstständige Betriebe erfassen ? Reduzierung der Zahl der Betriebsratsmitglieder im Rahmen der Bildung von Regionalbetrieben kein Unwirksamkeitsgrund ? Amtszeit der Betriebsräte der Altbetriebe endet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Ein Zuordnungstarifvertrag kann mehrere selbständige Betriebe im Sinne des § 1 BetrVG wirksam erfassen, ohne dass die Tarifparteien ihre Regelungskompetenz dadurch überschreiten (mit BAG vom 24.1.2001 - u.a.: 4 ABR 4/00).

    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Der Abschluss eines Zuordnungstarifvertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG a. F. auch für mehrere "selbständige" Betriebe möglich (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 - Leitsatz 2 sowie Rz. 59 m. w. n.), wenn und weil der Zweck der Regelung - erleichterte Bildung von Arbeitnehmervertretungen - dies rechtfertigt (Fitting, 19. Aufl. Rz. 44 zu § 3; DKK-Trümner, 7. Aufl., Rz. 40 u. 41 zu § 3 BetrVG).

    Wird ein Betrieb erst während der Laufzeit eines Zuordnungstarifvertrages von dessen Geltungsbereich erfasst, so endet die Amtszeit des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrates mit der Geltung des Zuordnungstarifvertrages (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -, Rz. 68; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -, Rz. 66 - jeweils zitiert nach JURIS, m. w. N.).

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    Wird ein Betrieb erst während der Laufzeit eines Zuordnungstarifvertrages von dessen Geltungsbereich erfasst, so endet die Amtszeit des für diesen Betrieb gewählten Betriebsrates mit der Geltung des Zuordnungstarifvertrages (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 -, Rz. 68; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -, Rz. 66 - jeweils zitiert nach JURIS, m. w. N.).

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 11/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Vielmehr ist, insbesondere wegen des damaligen Erfordernisses der behördlichen Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG 1972, Zurückhaltung bei der gerichtlichen Überprüfung eines Zuordnungstarifvertrags geboten (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - Rz. 57 m. w. N.; BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 11/00 - Rz. 57; BAG vom 24.01.2001, 4 ABR 4/00 - Leitsatz 3, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Regelung des alten § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 erfasste auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebsteile, die die Voraussetzungen des § 4 S. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG erfüllen und lediglich deshalb als selbständige Betriebe "gelten" (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 16/00 - BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 4/00 und BAG vom 24.1.2001 - 4 ABR 11/00).

    (Fitting, 24. Aufl. Rz. 136 zu § 1 BetrVG und Rz. 52 zu § 3 BetrVG; vgl. auch BAG vom 24.1.2001- 4 ABR 11/00 Rz. 67).

  • LAG Düsseldorf, 18.05.1999 - 6 TaBV 101/98

    Beschwerde des Betriebsrats gegen die Anfechtung einer Betriebsratswahl durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    Das führe mit LAG Düsseldorf vom 18.05.1999 - 6 TaBV 101/98 zur Unwirksamkeit dieser Betriebsänderung und damit zum dauerhaften Weiterbestehen des Antragstellers.

    Aus dem - in wesentlichen Teilen unleserlichen - zur Akte gereichten Beschluss des LAG Düsseldorf vom 18.05.1999 - 6 TaBV 101/98 - kann die Kammer eine derartige Rechtsposition nicht entnehmen.

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08
    bb) Der Entscheidung des BAG vom 24.01.2001 - 1 ABR 4/00 - steht entgegen der Ansicht des Betriebsrates auch nicht die Entscheidung des 7. Senats vom 10.11.2004 - 7 ABR 17/04 - entgegen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 20 TaBV 949/09

    Tarifvertragliche Bildung neuer betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen;

    Zu diesem Ergebnis kamen bezogen auf die hier interessierende Veräußerung der M. Baumärkte an die t. Baumarkt GmbH bereits mehrere mit im Wesentlichen gleich gelagerten Fällen befasste Landesarbeitsgerichte (vgl. z.B. LAG Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2008 - 9 TaBV 970/08 - ; LAG Schleswig Holstein vom 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08 - LAG Niedersachsen vom 22.08 2008 - 12 TaBV 14/08- LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 08.10.2008 - 2 TaBV6/08 - alle juris).

    Mit der Einbeziehung in den Regionalbetrieb verliert er seinen Status als Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (LAG Schleswig Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Dass dieses gewollt und gewünscht war, ergibt sich aus dem Verhandlungsprotokoll vom 13.09.1999 in Verbindung mit der ersten und der zweiten Protokollnotiz zum TV 2007 vom 06./18. August 2007 (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Der Abschluss eines Zuordnungstarifvertrages ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG a. F. auch für mehrere "selbständige" Betriebe möglich (BAG vom 24.01.2001 - 4 ABR 4/00 -), wenn und weil der Zweck der Regelung - erleichterte Bildung von Arbeitnehmervertretungen - dies rechtfertigt (Fitting, 19. Aufl. Rz. 44 zu § 3 ; DKK-Trümner, 7. Aufl., Rz. 40 u. 41 zu § 3 BetrVG ; LAG Schleswig Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Die Gerichte dürfen nur eine beschränkte Rechtskontrolle ausüben (vergl. nur DKK-Trümner, Rz. 33 zu § 3; LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Der Zuordnungs-TV 1999 erfüllt daher auch die Voraussetzungen des novellierten § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 2001 (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    (vgl. z.B. DKK-Trümner, Rz. 172 zu § 3 BetrVG ; LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Soweit § 3 des Zuordnungs-TV 1999 nach altem Recht bezogen auf neue Betriebsstätten wegen der Zustimmungserforderlichkeit unter Umständen noch rechtlich zweifelhaft war, ist § 3 Zuordnungs-TV 1999 jedenfalls mit Inkrafttreten der Betriebsverfassungsgesetznovelle vom 28.07.2001 wirksam geworden (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

    Da die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BetrVG 2001 geschaffenen Organisationseinheiten gemäß § 3 Abs. 5 BetrVG als Betriebe im Sinne des BetrVG gelten, muss man schon aus diesem Grunde konsequenterweise davon ausgehen, dass der veräußerte Betrieb nicht mehr mit der alten Organisationseinheit identisch ist und folglich seine Identität verliert (LAG Schleswig-Holstein vom 09.07.2008 aaO.).

  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten;

    Die Bildung von Regionalbetriebsräten dient aufgrund der Unternehmensstrukturen und der Zusammenarbeit der Unternehmen einer wirksamen und zweckmäßigen Arbeitnehmervertretung (ebenso für den Betriebsrat des Baumarktes K LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 10. Okt. 2008 - 9 TaBV 970/08 - Bl. 84 ff. d. A., für weitere Baumärkte LAG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 8. Okt. 2008 - 2 TaBV 6/08 - Bl. 95 ff. d. A., Juris und LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 9. Juli 2008 - 3 TaBV 4/08 - Bl. 100 ff. d. A.).
  • LAG Hamm, 23.01.2009 - 10 TaBV 67/08

    Amtszeit eines Betriebsrats; Beendigung der Amtszeit aufgrund eines

    Dies haben inzwischen mehrere Landesarbeitsgerichte zutreffend entschieden (LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 3 TaBV 4/08 - LAG Niedersachsen, 22.08.2008 - 12 TaBV 14/08 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2008 - 2 TaBV 6/08 - LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 9 TaBV 970/08 - LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2008 - 14 TaBV 1143/08 -).
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