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   LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20   

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https://dejure.org/2020,40982
LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20 (https://dejure.org/2020,40982)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.2020 - 4 Sa 100/20 (https://dejure.org/2020,40982)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 2020 - 4 Sa 100/20 (https://dejure.org/2020,40982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorbeschäftigungsverbot im Befristungsrecht; Schutzzweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ; Unverhältnismäßigkeit des Vorbeschäftigungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 429/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20
    Allerdings betrifft der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2019 ( 7 AZR 429/17) zugrundeliegende Sachverhalt eine etwa 1, 5 Monate andauernde neun Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung.

    (3.) Das Berufungsgericht verkennt nicht, dass das Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 12.06.2019 ( 7 AZR 429/17) Veranlassung sah, die zweitinstanzliche Entscheidung aufzuheben und sie zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht im Hinblick auf die Beurteilung des Begriffs des "Ferienbeschäftigten" zurückzuverweisen.

    In der Entscheidung vom 12. Juni 2019 ( 7 AZR 429/17, zitiert nach juris Rn. 34) führt das Bundesarbeitsgericht deutlich aus, etwaigen Zeiten einer Arbeitnehmerüberlassung kämen bei der Anwendung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG keine Bedeutung zu.

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20
    Würde man dies zu Ende denken, so würde es bedeuten, dass bei Beschäftigungsverhältnissen, die nicht länger als 20 Jahre zurücklagen (für einen Zeitraum von 22 Jahren BAG vom 22.08.2019 - 7 AZR 452/17), eine wenn auch nur sechs oder achtwöchige Vorbeschäftigung nur noch in dem Fall einer nicht berufsmäßigen Nebenbeschäftigung unschädlich wäre.

    Denn nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind diese typischerweise bestehenden Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Grund für die Prüfung der Unzumutbarkeit des Verbots und müssen nicht im Einzelfall gesondert festgestellt werden (BAG Urt. nom 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - zitiert nach juris Rn. 27).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesverfassungsgericht vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 17, 1 BvR 1375/14) ist eine verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geboten.
  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 323/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20
    In der Entscheidung vom 17.04.2019 ( 7 AZR 323/17, Rn. 25) führt das Bundesarbeitsgericht aus, dass im Falle einer 15-jährigen Unterbrechung bei einer 40-jährigen Erwerbsbiografie drei sachgrundlos befristete Arbeitsverträge von jeweils zweijähriger Dauer mit demselben Arbeitnehmer - zu Beginn, in der Mitte und am Ende seines Arbeitslebens - abgeschlossen werden könnten.
  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20
    Mit der nun zweitinstanzlich vorgenommenen Klarstellung im Antrag ist zweifelsfrei dem Gebot der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts Genüge getan, wonach auch das Datum des die Befristung enthaltenen Vertrages nebst dem streitbefangenen Beendigungstermin im Klagantrag bezeichnet werden sollte, um die notwendige Bestimmtheit eindeutig zu gewährleisten (vgl. dazu BAG, Urt. vom 23.01.2019 - 7 AZR 733/16 - zitiert nach juris Rn. 9).
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9. September 2020 - 4 Sa 100/20 - wird zurückgewiesen.
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