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LAG Schleswig-Holstein, 09.11.2018 - 5 Ta 113/18 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 2018 - 5 Ta 113/18 (https://dejure.org/2018,45160)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 13 RVG, § 2 Abs 2 RVG, Nr 3202 RVG-VV, Anl 1 Vorbem 3 Abs 3 Nr 2 RVG-VV
Termingebühr für außergerichtliche Besprechung - Telefonat mit dem Gericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergleichsgespräch der Parteien mit dem Gericht als Auslöser für eine Terminsgebühr; Keine Terminsgebühr bei nur einem richterlichen Telefongespräch mit einer Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung durch ein Telefonat mit dem Richter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Telefonat mit dem Gericht - und die Termingebühr
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 11.10.2018 - 5 Ca 1165b/17
- LAG Schleswig-Holstein, 09.11.2018 - 5 Ta 113/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hessen, 01.03.2006 - 13 Ta 81/06
Terminsgebühr für telefonische Besprechung - Erledigung des Verfahrens
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.11.2018 - 5 Ta 113/18
Das Vorliegen einer Besprechung setzt voraus, dass beide (oder mehrere) Beteiligte sich inhaltlich auf ein Gespräch einlassen (Hessisches LAG vom 01.03.2006 - 13 Ta 81/06 - Juris, Rz. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 13 D 136/14
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.11.2018 - 5 Ta 113/18
Da das Gespräch auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sein muss, müssen beide bereit sein, ein Gespräch mit dieser Zielrichtung zu führen (…Gerold/Schmidt, RVG, Rz. 174 zu VV Vorb. 3; OVG NRW vom 03.08.2017 - 13 D 136/14 - Leitsatz und Rz 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).