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   LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16   

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LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16 (https://dejure.org/2018,6142)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.01.2018 - 6 Sa 220/16 (https://dejure.org/2018,6142)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 6 Sa 220/16 (https://dejure.org/2018,6142)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, personenbedingt, krankheitsbedingt, Erkrankung, langandauernde, Gesundheitsprognose, negative Prognose, Betriebliche Interessen, Beeinträchtigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16
    Eine Kündigung ist im Falle einer langanhaltenden Krankheit sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe - , eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 - Rn 12; BAG 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 - Rn 13).

    Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit steht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit nämlich dann gleich, wenn jedenfalls in den nächsten 24 Monaten mit einer Genesung nicht gerechnet werden kann (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 - Rn 14).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16
    Eine Kündigung ist im Falle einer langanhaltenden Krankheit sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe - , eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 - Rn 12; BAG 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 - Rn 13).

    Eine langandauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der unmittelbaren Vergangenheit stellt ein gewisses Indiz für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft dar (BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 - Rn 14 mwN).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16
    Denn Umstände, die sich auf die Entwicklung des Gesundheitszustandes auswirken können, sind nicht zu berücksichtigen, wenn ein neuer Kausalverlauf erst nach dem Kündigungszeitpunkt in Gang gesetzt wird (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 - Rn 33).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16
    Von einer Beeinträchtigung betrieblicher Interessen ist in aller Regel auch ohne weitere Darlegung dann auszugehen, wenn bei Ausspruch der Kündigung für die nächsten 24 Monate nicht mit einer günstigeren Prognose zu rechnen ist (BAG 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - Rn 56).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16
    Da die Kündigung vom 28.07.2015 wirksam ist und das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2015 beendet hat, kann die Klägerin - gestützt auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch (BAG 27.02.1985 - GS 1/84 ) - keine Weiterbeschäftigung verlangen.
  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2018 - 6 Sa 220/16
    Die Adipositas selbst ist keine Behinderung (EuGH 18.12.2014 - C - 354/13).
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