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LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 1 Ta 46/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Versagung, Abschluss des Verfahrens, Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO, Zustellung, förmliche, Wirksamkeit
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Prozesskostenhilfebewilligung nur bei Antragstellung vor Beendigung des Rechtsstreits Prozessbeendigung nach gerichtlich festgestelltem Vergleich Gerichtlich festgestellter Vergleich nach schriftlichem Vergleichsvorschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 26.04.2021 - 4 Ca 193c/21
- LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 1 Ta 46/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 5 UF 17/10
Unterhaltsverfahren: Voraussetzungen des Unterbreitens eines schriftlichen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 1 Ta 46/21
Nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung ist bei dieser Form des Vergleichsschlusses jeweils eine eigene Erklärung der Partei erforderlich (…allgemeine Auffassung etwa: Zöller/Greger, a. a. O., § 278, Rn 34 a;… Müko/ZPO/Prütting, 5. Auflage 2016, § 278, Rn 42;… Thomas/Putzo/Seiler, 42. Auflage 2021, § 278, Rn 15;… Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 18. Auflage 2021, § 278, Rn 17 a; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2010 - 5 UF 17/10 - juris). - LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2020 - 1 Ta 94/20
Prozesskostenhilfe, Versagung, Beendigung der Instanz, Belege, Fristsetzung, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 1 Ta 46/21
Grundsätzlich muss der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen bereits vor Abschluss der Instanz beim zuständigen Gericht vorliegen, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2020 - 1 Ta 94/20 - BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03), da Prozesskostenhilfe nur für eine beabsichtigte Prozessführung, nicht aber für einen bereits abgeschlossenen Prozess bewilligt werden kann. - BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03
Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 1 Ta 46/21
Grundsätzlich muss der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen bereits vor Abschluss der Instanz beim zuständigen Gericht vorliegen, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2020 - 1 Ta 94/20 - BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03), da Prozesskostenhilfe nur für eine beabsichtigte Prozessführung, nicht aber für einen bereits abgeschlossenen Prozess bewilligt werden kann.
- LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2023 - 3 Ta 31b/23
Einreichung der Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst …
Die Klägerin hatte weder im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Beschlusses am 4. April 2023 noch im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsstreits (Zustellung des Beschlusses gemäß § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO am 6. April 2023 - vgl. LAG Schleswig-Holstein 10. Juni 2021 - 1 Ta 46/21 - Rn. 12, juris) die erforderliche Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht. - LAG Nürnberg, 04.04.2023 - 7 Ta 31/23
Prozesskostenhilfe - Beendigung der Instanz - Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO
Nach anderer Auffassung ist das Verfahren erst mit Zustellung des Feststellungsbeschlusses abgeschlossen, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.06.2021 - 1 Ta 46/21 -, Rn. 13.