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   LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04   

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https://dejure.org/2005,9253
LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04 (https://dejure.org/2005,9253)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.01.2005 - 5 Sa 299/04 (https://dejure.org/2005,9253)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 5 Sa 299/04 (https://dejure.org/2005,9253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber, Endloshaftung, Verjährungsvereinbarung, Insolvenz

  • IWW

    HGB § 25 HGB § 26 HGB § 26 Abs. 1 HGB § 28 Abs. 3 a.F. HGB § 160 a.F. EGHGB Art. 37 Abs. 1 EGHGB Art. 37 Abs. 2 BetrAVG § 7 BetrAVG § 18 a
    EHGB, EGHGB, BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für die Zahlung einer rückständigen Betriebsrente mittels eines sog. gesetzlichen Schuldbeitritts gegenüber dem Altgläubiger; Kenntnis des ausgeschiedenen Geschäftsführers einer Kommanditgesellschaft als dessen gesetzlicher Vertreter über die betrieblichen ...

  • Judicialis

    HGB § 25; ; HGB § 26; ; HGB § 26 Abs. 1; ; HGB § 28 Abs. 3 a.F.; ; HGB § 160 a.F.; ; EGHGB Art. 37 Abs. 1; ; EGHGB Art. 37 Abs. 2; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 18 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachhaftung des bisherigen Einzelkaufmanns für Betriebsrentenansprüche bei Rechtsformwechsel und vorherigem Ausscheiden des Arbeitnehmers - einjährige Verjährungsregelung bei Ansprüchen auf monatliche Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 151/03

    Begrenzung der Arbeitgeberhaftung für Versorgungsverbindlichkeiten nach

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    Die Klagansprüche beziehen sich auf die monatlich fälligen Betriebsrenten ab Oktober 2002, für die jedoch gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 EGHBG das bisherige Recht mit der Maßgabe Anwendung findet, dass die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt (vgl. BAG v. 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 Entscheidungsgründe unter III. 1. - zit. nach Juris).

    In seiner Entscheidung vom 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 - (zit n. Juris) hat das Bundesarbeitsgericht in einem mit dem vorliegenden vergleichbaren Fall zutreffend auf Folgendes hingewiesen:.

    Die Haftung für die Ansprüche auf die monatlichen Betriebsrenten, die nach dem 02.04.2002 fällig geworden sind, und damit auch für die streitbefangenen Ansprüche, richtet sich nach der Altregelung (Endloshaftung) mit der Maßgabe, dass diese Ansprüche innerhalb eines Jahres ab Fälligkeit verjähren (BAG, Urt. v. 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 -, zit. n. Juris).

    Sie gilt gerade auch für Fälle der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG, Urt. v. 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 -, Entscheidungsgründe Ziff. III. 1. letzter Satz).

    Zwar mag es sein, dass mit den Neuregelungen der §§ 26, 28 HGB durch das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz § 7 BetrAVG dahin modifiziert werden muss, dass der Firmenübernehmer nach der Enthaftung des Firmenveräußerers als Arbeitgeber im Sinne des Insolvenzschutzes anzusehen ist, obwohl er selbst nie Arbeitgeber des Versorgungsgläubigers war (auf dieses Problem weist das BAG im Urteil v. 23.03.2004 - 3 AZR 151/03 - Entscheidungsgründe unter III 2 c, hin).

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    c) Ungeachtet dessen lehnte das Bundesarbeitsgericht aber auch eine Erweiterung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Nachhaftungsbegrenzung bei der Fortführung der Firma eines Einzelkaufmannes durch den Erwerber (BAG, Urt. v. 24.03.1989 - 3 AZR 384/85 -, zit. n. Juris) sowie für den Einzelkaufmann bei Eintritt eines Anderen in sein Geschäft ab (BAG, Urt. v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 -, zit n. Juris; Urt. v. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 -, zit . n. Juris).

    Als Arbeitgeberin im Sinne des Insolvenzschutzes ist die Kommanditgesellschaft aber nicht schon deshalb anzusehen, weil sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen neben dem früheren Einzelkaufmann (Beklagten) für die Versorgungsverbindlichkeiten nach § 28 Abs. 1 HGB haftet (BAG, Urt. v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88, Entscheidungsgründe unter II. 3. c).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - 2 Sa 295/04

    Betriebsrente, Versorgungszusage, Nachhaftung, Verjährung, Haftungsentlassung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    Gleichwohl geht die die monatliche Rentenleistung erfassende zweijährige Verjährungsregelung des § 18 a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB nicht der einjährigen Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB als zwingendes Recht vor (entgegen: LAG Schleswig - Holstein vom 21.12.2004 - 2 Sa 295/04 -).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung für den Beklagten, sowie für den Kläger wegen Divergenz - Abweichen von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein - 2 Sa 295/04 - gem. § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89

    Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    Es findet keine Umwandlung, sondern eine Neugründung statt (BAG, Urt. V. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 -, zit. n. Juris).

    c) Ungeachtet dessen lehnte das Bundesarbeitsgericht aber auch eine Erweiterung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Nachhaftungsbegrenzung bei der Fortführung der Firma eines Einzelkaufmannes durch den Erwerber (BAG, Urt. v. 24.03.1989 - 3 AZR 384/85 -, zit. n. Juris) sowie für den Einzelkaufmann bei Eintritt eines Anderen in sein Geschäft ab (BAG, Urt. v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 -, zit n. Juris; Urt. v. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 -, zit . n. Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    Der hiergegen vereinzelt in der Literatur vertretenen anderweitigen Auslegung dahingehend, dass grundsätzlich Leistungsansprüche aus Versorgungszusagen als solche aus fortbestehenden Arbeitsverhältnissen anzusehen seien (Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., Anhang § 1 Rn. 274), kann angesichts des eindeutigen Wortlauts des Art. 37 Abs. 2 EGHGB nicht gefolgt werden (LAG Schleswig-Holstein, Urt. V. 06.01.2005 - 4 Sa 297/04 -).

    Die Kammer schließt sich insoweit der in den Parallelsachen vertretenen Auffassung der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein an (Urteile v. 06.01.2005 - 4 Sa 297/04 und 4 Sa 298/04).

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85

    Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    c) Ungeachtet dessen lehnte das Bundesarbeitsgericht aber auch eine Erweiterung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Nachhaftungsbegrenzung bei der Fortführung der Firma eines Einzelkaufmannes durch den Erwerber (BAG, Urt. v. 24.03.1989 - 3 AZR 384/85 -, zit. n. Juris) sowie für den Einzelkaufmann bei Eintritt eines Anderen in sein Geschäft ab (BAG, Urt. v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 -, zit n. Juris; Urt. v. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 -, zit . n. Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    Die Kammer schließt sich insoweit der in den Parallelsachen vertretenen Auffassung der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein an (Urteile v. 06.01.2005 - 4 Sa 297/04 und 4 Sa 298/04).
  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 189/76

    Persönlich haftenden Gesellschafter - Offene Handelsgesellschaft -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    Ein derartiger Erlassvertrag muss allerdings in jedem Fall mit dem Versorgungsberechtigten geschlossen werden (BAG v. 21.07.1977 - 3 AZR 189/76 - nicht zu Betriebsrentenansprüchen; Höfer, ART, Ziff. 1362).
  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 207/81

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Dauerschuldverhältnisse

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    Mit seiner nachfolgenden Entscheidung vom 19.05.1983 (- II ZR 207/81 -, zit. n. Juris) dehnte der BGH die fünfjährige Ausschlussfrist auch auf den Gesellschafter aus, der in die Rechtsstellung eines einfachen Kommanditisten unter Ausschluss der Geschäftsführerbefugnis wechselten, da dessen Rechtsposition der eines ausgeschiedenen Gesellschafters gleichkomme.
  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
    In dessen Urt. v. 19.01.1983 (- II ZR 50/82 -, zit. n. Juris) entschied dieser für den Fall des Ausscheidens eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft, dass § 159 HGB lückenhaft sei, der Gesetzgeber habe das Problem der Endloshaftung nicht gesehen.
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 87/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Die Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. Januar 2005 - 5 Sa 299/04 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte neben der M KG als Gesamtschuldner verurteilt worden ist.
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