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LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 222/17 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. September 2018 - 1 Sa 222/17 (https://dejure.org/2018,40022)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung, Bedingung, Rechtsmissbrauch, Tarifvertragsparteien, Zustimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Parallelentscheidung zu LAG Schleswig-Holstein 1 Sa 216/17 v. 11.09.2018
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 22.03.2017 - 3 Ca 1093d/16
- LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 222/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 27.11.2008 - C-396/07
Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 222/17
Der EuGH hat entschieden, dass der Erwerber eines Betriebs nicht verpflichtet sei, die Aufrechterhaltung der mit dem Veräußerer vereinbarten Arbeitsbedingungen über das Ablaufdatum eines Kollektivvertrages hinaus zu garantieren, auch wenn dieses Datum mit dem Unternehmensübergang zusammenfalle (Urt. v. 27.11.2008 - C 396/07, J.). - BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07
Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 222/17
Das ist der Fall, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, dass andere Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden (BAG v. 19.03.2009 - 8 AZR 722/07 - juris, Rn. 24). - BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08
Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 222/17
§ 613 a Abs. 1 S.2 BGB kommt demgegenüber nur eine Auffangfunktion zu (BAG v. 26.8.2009 - 4 AZR 280/08, juris, Rn. 29). - EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 222/17
In der Rechtssache "S." (Urt. v. 6.9.2011 - C 108/10) hat er ausgeführt, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG lasse für die beim Erwerber geltenden Kollektivregelungen dem Erwerber und den anderen Vertragsparteien einen gewissen Spielraum, um die Integration der Arbeitnehmer in die Lohn- und Gehaltsstruktur beim Erwerber so zu gestalten, dass die Umstände des fraglichen Übergangs angemessen berücksichtigt würden.