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   LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2002 - 4 Ta 180/01   

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https://dejure.org/2002,11190
LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2002 - 4 Ta 180/01 (https://dejure.org/2002,11190)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.03.2002 - 4 Ta 180/01 (https://dejure.org/2002,11190)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. März 2002 - 4 Ta 180/01 (https://dejure.org/2002,11190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Sofortige Beschwerde, Urteil, Berichtigung, Passivrubrum, Berichtigungsbeschluß, Erledigungserklärung, einseitige, Klagrücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten des Urteils; Notwendiger Inhalt des Berichtigungsbeschlusses; Wesentliche Abweichung der gerichtlichen Willenserklärung von der Willensbildung; Berichtigung des Passivrubrums; Parteiwechsel oder Ausscheiden einer Prozesspartei ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 271 I; ; ZPO § 515 I; ; ZPO § 566; ; ZPO § 263; ; ZPO § 269; ; ZPO § 346

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteil, Berichtigung, Passivrubrum, Erledigung, Klagerücknahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 10.11.1981 - 3 UF 6/81

    Anforderungen an einen Scheidungsantrag; Falsches Datum der letzten mündlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2002 - 4 Ta 180/01
    Das Gericht findet sich insoweit auch in Übereinstimmung mit der OLG Frankfurt, das zutreffend darauf hingewiesen hat, dass dann, wenn der Antragsgegner in mündlicher Verhandlung sich sachlich auf den Antrag eingelassen hat, darin ein Verhandeln zur Hauptsache i. S. v. § 269 Abs. 1 ZPO liege - selbst wenn der Antragsgegner keinen Antrag gestellt habe - die Rücknahme des Antrags bedürfe danach der Zustimmung des Antragsgegners (OLG Frankfurt, Urt. v. 10. November 1981 - 3 UF 6/81 - in FamRZ 1982, 809 - 813; ebenso LAG Schl.-Holst., Urt. v. 10. Januar 2002 - 4 Sa 609/00 -).
  • OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
    Sie müssen mit einer Berichtigung rechnen können (BGH, Urteil vom 22.09.2009 zu Az. IV ZR 128/08, Juris-Rn. 3; OLGR Bamberg 2000, 148; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.03.2002 zu Az. 4 TA 180/01, Juris-Rn. 3).
  • LAG Hamm, 26.04.2011 - 1 Ta 190/11

    Berichtigung eines sog. Stuhlurteils

    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne Weiteres ergibt (Zöller/Vollkommer ZPO 28. Auflage § 319 Rn. 5; BAG 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 - NJW 2002, 1142; LAG Schleswig-Holstein 13.03.2002 - 4 Ta 180/01 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2015 - 5 Ta 73/15

    Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Tenor, Unrichtigkeit, offenbar,

    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne weiteres ergibt (BAG, Beschl. v. 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 13.03.2002 - 4 Ta 180/01 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.12.2011 - 6 Ta 216/11 - Rn. 15, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2011 - 6 Ta 216/11

    Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Urteilstenor, Auslassung,

    Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sich der Fehler bereits unmittelbar aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung für die Parteien und für Außenstehende ohne weiteres ergibt (BAG 29.08.2001 ­ 5 AZB 32/00 ­ NJW 2002, 1142; LAG Schleswig-Holstein 13.03.2002 ­ 4 Ta 180/01 ­).
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