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   LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11   

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https://dejure.org/2011,26477
LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11 (https://dejure.org/2011,26477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.07.2011 - 6 Sa 108/11 (https://dejure.org/2011,26477)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 6 Sa 108/11 (https://dejure.org/2011,26477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, Unterschlagung, Tankstelle, Verkäuferin, Pfandgeld, Manipulation, Schadensersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Unterschlagung von Pfanderstattungsbeträgen durch den Tankstellenkassierer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei Unterschlagung von Pfanderstattungsbeträgen durch Tankstellenkassiererin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11
    Hierfür genügt, weil eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH 14.01.1993 ­ IX ZR 238/91 ­ NJW 1993, 935), ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17.02.1970 ­ III ZR 139/67 ­ BGHZ 53, 245, 256; 18.01.2000 ­ VI ZR 375/98 ­ NJW 2000, 953).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11
    Hierfür genügt, weil eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH 14.01.1993 ­ IX ZR 238/91 ­ NJW 1993, 935), ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17.02.1970 ­ III ZR 139/67 ­ BGHZ 53, 245, 256; 18.01.2000 ­ VI ZR 375/98 ­ NJW 2000, 953).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11
    Hierfür genügt, weil eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH 14.01.1993 ­ IX ZR 238/91 ­ NJW 1993, 935), ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17.02.1970 ­ III ZR 139/67 ­ BGHZ 53, 245, 256; 18.01.2000 ­ VI ZR 375/98 ­ NJW 2000, 953).
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