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LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 6 Sa 108/11 (https://dejure.org/2011,26477)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, fristlos, Unterschlagung, Tankstelle, Verkäuferin, Pfandgeld, Manipulation, Schadensersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Unterschlagung von Pfanderstattungsbeträgen durch den Tankstellenkassierer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei Unterschlagung von Pfanderstattungsbeträgen durch Tankstellenkassiererin
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 20.12.2010 - 2 Ca 677d/10
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11
Hierfür genügt, weil eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH 14.01.1993 IX ZR 238/91 NJW 1993, 935), ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17.02.1970 III ZR 139/67 BGHZ 53, 245, 256; 18.01.2000 VI ZR 375/98 NJW 2000, 953). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11
Hierfür genügt, weil eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH 14.01.1993 IX ZR 238/91 NJW 1993, 935), ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17.02.1970 III ZR 139/67 BGHZ 53, 245, 256; 18.01.2000 VI ZR 375/98 NJW 2000, 953). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2011 - 6 Sa 108/11
Hierfür genügt, weil eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BGH 14.01.1993 IX ZR 238/91 NJW 1993, 935), ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17.02.1970 III ZR 139/67 BGHZ 53, 245, 256; 18.01.2000 VI ZR 375/98 NJW 2000, 953).