Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2006 - 6 Sa 467/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, außerordentlich, Betriebsratsmitglied, Schlechtleistung, Auslauffrist, soziale Auslauffrist, gesetzliche Regelung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit des Ausspruchs einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber einem Betriebsratmitglied; Sinn und Zweck des besonderen Kündigungsschutzes von Betriebsratsmitgliedern; Folgen eines Versuchs der Verdeckung von begangenen Buchungsfehlern ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 15; BGB § 626
Keine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber Betriebsratsmitglied - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Besser- oder Schlechterstellung wegen des Betriebsratsamtes bei Kündigungsfrist
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 22.09.2005 - 21 Ca 1608/05
- LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2006 - 6 Sa 467/05
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 624/99
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ehemaligen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2006 - 6 Sa 467/05
Soweit ersichtlich ist dies bislang obergerichtlich nicht entschieden (offen gelassen: BAG Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 624/99 - EzA KSchG n. F. § 15 Nr. 52 zu II 2 der Gründe). - BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03
Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2006 - 6 Sa 467/05
Eine ordentliche Kündigung ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Recht zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, aber nur ordentlich gekündigt wird (BAG Urteil vom 12.02.2004 - 2 AZR 163/03 - EzA KSchG n. F. § 15 Nr. 56; BAG Urteil vom 07.10.2004 - 2 AZR 81/03 - EzA KSchG § 15 Nr. 57).
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. August 2006 - 6 Sa 467/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.