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LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2019 - 6 Ta 109/19 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. November 2019 - 6 Ta 109/19 (https://dejure.org/2019,42134)
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Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Prozesskostenhilfeantrag, Fehlen eines Antrages, Bewilligung, keine rückwirkende, Beendigung der Instanz
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- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2013 - 3 Ta 129/13
Prozesskostenhilfe, Versagung, Unterlagen, Ankündigung, Verhandlung, mündliche, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2019 - 6 Ta 109/19
Sie kann allenfalls bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von seiner Seite aus alles für die Bewilligung Erforderliche und Zumutbare getan hat (LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2013 - 3 Ta 129/13 - LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2016 - 1 Ta 73/16 ; LAG Schleswig-Holstein, 22.12.2016 - 6 Ta 132/16 - LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2018 - 6 Ta 24/18 -). - LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 Ta 13/06
Prozesskostenhilfe, Versagung, Vordruck, Erklärung über die persönlichen und …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2019 - 6 Ta 109/19
Ein ordnungsgemäßer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nur dann gestellt, wenn die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht ist (LAG SchleswigHolstein, 06.04.2006 - 2 Ta 13/06 - LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2018 - 6 Ta 24/18).