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   LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2004 - 3 Sa 269/04   

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https://dejure.org/2004,9973
LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2004 - 3 Sa 269/04 (https://dejure.org/2004,9973)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.12.2004 - 3 Sa 269/04 (https://dejure.org/2004,9973)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 3 Sa 269/04 (https://dejure.org/2004,9973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Wahlvorstand, Entgeltfortzahlung, Erforderlichkeit, Tätigkeitsumfang, Beurteilungsspielraum, Zeitaufwand

  • IWW

    BetrVG § 2 Abs. 1 BetrVG § 20 Abs. 2 BetrVG § 37 Abs. 6
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilungsspielraum des Wahlvorstandes bezüglich der Erforderlichkeit seiner Tätigkeit ; Bemessung der Erforderlichkeit einer Betriebsratstätigkeit nach den Umständen des Einzelfalls ; Beachtung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit; Vergütungsanspruch für ...

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 20 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 2 Abs. 1 § 20 Abs. 2 § 37 Abs. 6
    Umfang der Tätigkeit des Wahlvorstandes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 79/85

    Kosten - Vorschlagslisten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2004 - 3 Sa 269/04
    Der Arbeitgeber hat die Wahlvorstandsmitglieder nur von den Kosten freizustellen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich waren, auch wenn das Gesetz diese Einschränkung nicht ausdrücklich enthält (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG v. 3. Dezember 1987 -6 ABR 79/85 - mit einer Vielzahl von Nachweisen).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2004 - 3 Sa 269/04
    Stichwortartige Angaben zum Zwecke der Prüfung der Erforderlichkeit kann der Arbeitgeber nur verlangen, wenn anhand der konkreten betrieblichen Situation und des vom Betriebsratsmitglied genannten Zeitaufwandes an der Erforderlichkeit der Tätigkeit insgesamt Zweifel bestehen (BAG v. 15. März 1995 - 7 AZR 643/94 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 24.07.1991 - 7 AZR 61/90

    Arbeitsbefreiung wg. Betriebsratstätigkeit - Entgeltfortzahlung - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2004 - 3 Sa 269/04
    Dem Wahlvorstand steht ein Beurteilungsspielraum bezüglich der Erforderlichkeit seiner Tätigkeit zu (mit BAG vom 21.7.1991 - 7 AZR 61/90).
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