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   LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19   

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LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19 (https://dejure.org/2020,26538)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.2020 - 3 Sa 209/19 (https://dejure.org/2020,26538)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 3 Sa 209/19 (https://dejure.org/2020,26538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 235 Abs. 2 SGB VI, § ... 99 SGB VI, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 10 Satz 1 AGG, § 14 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 6 TzBfG, § 22 AGG, § 21 Abs. V AGG, §§ 64, 66 Abs. 1 ArbGG, § 256 ZPO, § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 46 Abs. 2 S. 2 ArbGG, § 17 TzBfG, § 91a ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 533 ZPO, § 21 Abs. 5 AGG, § 21 Abs. 1, Abs. 2 AGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 305 ff BGB, § 310 Abs. 3 Ziff. 2 BGB, § 14 Abs. 1 Ziff. 6 TzBfG, § 305 c Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1 AGG, § 10 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 5 AGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Feststellungsklage Vertragliche Altersgrenze als wirksame Befristungsabrede Inhaltskontrolle bei Befristungsabreden Kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Auch diese unterliegt den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsregeln (BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 - Rz. 12).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG - 7 AZR 68/14 - Rz. 13; BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 26 mwN, BAGE 160, 296).

    Die Anwendung der Unklarheitenregel setzt allerdings voraus, dass die Auslegung einer einzelnen Bestimmung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und von diesen keines den klaren Vorzug verdient (BAG - 7 AZR 68/14 - Rz. 13 m.w.N.).

    bb) Eine Altersgrenze in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung des 65. Lebensjahres des Arbeitnehmers enden soll, ist nach der Anhebung des Regelrentenalters regelmäßig dahin auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis erst mit der Vollendung des für den Bezug einer Regelaltersrente maßgeblichen Lebensalters enden soll (BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 LS 1; vgl. im Ergebnis auch BAG vom 15.05.2013 AZR 11/10; vgl. BAG vom 13.10.2015 - 1 ABR 853/13 - zu einer Betriebsvereinbarung).

    Auf die ausführlichen Entscheidungsgründe in BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 - wird verwiesen.

    Die bei Vertragsschluss begleitenden Umstände können bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Einmalbedingungen iSv § 310 Abs. 3 Ziff. 2 BGB nicht berücksichtigt werden (BAG vom 09.12.2015 Az. 7 AZR 68/14, Rz. 17.).

    Jedenfalls lässt die vorliegende Befristungsabrede für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll (vgl. BAG 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 - Rz. 24).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langen Jahren anerkannt, dass eine einzelvertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters endet, sachlich gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug der gesetzlichen Altersrente wirtschaftlich abgesichert ist, ohne dass es auf die konkrete wirtschaftliche Absicherung im Einzelfall ankommt (vgl. nur BAG vom 27.07.2005 - 7 AZR 443/04 - Rz. 26 ff mit einer Vielzahl von Nachweisen; BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 - Rz. 25 ff.).

    Sie ist vielmehr nach § 10 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 5 AGG zulässig (ständige Rechtsprechung, siehe nur BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 - gestützt auf EuGH vom 16.10 2007 - C-411/05).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    a) Um eine überraschende Klausel iSd. § 305c Abs. 1 BGB zu sein, muss ihr ein Überrumpelungs- und Übertölpelungseffekt innewohnen (BAG vom 27.07.2005 - 7 AZR 443/04 - Rz. 21).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob Befristungsabreden einer Angemessenheitskontrolle iSd. § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB überhaupt unterliegen (verneinend BAG vom 27.07.2005 - 7 AZR 443/04 - Rz. 32).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langen Jahren anerkannt, dass eine einzelvertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters endet, sachlich gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug der gesetzlichen Altersrente wirtschaftlich abgesichert ist, ohne dass es auf die konkrete wirtschaftliche Absicherung im Einzelfall ankommt (vgl. nur BAG vom 27.07.2005 - 7 AZR 443/04 - Rz. 26 ff mit einer Vielzahl von Nachweisen; BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 - Rz. 25 ff.).

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Abgesehen davon ist u.a. die Entscheidung des BAG vom 13.10.2015 - 1 AZR 853/13 zu einer erst nach Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze geschlossenen Betriebsvereinbarung ergangen, ohne dass dieses zu einer Rechtsprechungsänderung führte.
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Sie ist vielmehr nach § 10 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 5 AGG zulässig (ständige Rechtsprechung, siehe nur BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/14 - gestützt auf EuGH vom 16.10 2007 - C-411/05).
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rz. 19; 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rz. 12).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG - 7 AZR 68/14 - Rz. 13; BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 26 mwN, BAGE 160, 296).
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., z.B. BAG vom 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rz. 14 ff; BAG vom 27.02.2019 - 10 AZR 341/18 - Rz. 19; BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 116/17 - Rz. 15; BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/147- Rz. 12; BAG vom 07.06.2011 - 1 AZR 807/09 - Rz. 24).
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 17 m.w.N.).
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., z.B. BAG vom 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rz. 14 ff; BAG vom 27.02.2019 - 10 AZR 341/18 - Rz. 19; BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 116/17 - Rz. 15; BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/147- Rz. 12; BAG vom 07.06.2011 - 1 AZR 807/09 - Rz. 24).
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18

    Sonderzuwendungen - Anwendungsbereich von § 315 BGB

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 3 Sa 209/19
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., z.B. BAG vom 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rz. 14 ff; BAG vom 27.02.2019 - 10 AZR 341/18 - Rz. 19; BAG vom 24.05.2018 - 6 AZR 116/17 - Rz. 15; BAG vom 09.12.2015 - 7 AZR 68/147- Rz. 12; BAG vom 07.06.2011 - 1 AZR 807/09 - Rz. 24).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 48/78
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

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