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   LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20   

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LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20 (https://dejure.org/2021,21268)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.2021 - 3 Sa 244/20 (https://dejure.org/2021,21268)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 3 Sa 244/20 (https://dejure.org/2021,21268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Betriebliche Altersversorgung, Pensionskasse, Betriebsrentner, Anpassungsprüfung, Wegfall, Arbeitgeber, Überschussanteile, auf den Rentenbestand entfallend, verursachungsorientiert, Zusammenhang, versicherungsmathematisch, ...

  • IWW

    § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § ... 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG, § 30c Abs. 1a BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 1b Abs. 3 BetrAVG, § 328 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 233 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VVG, § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VVG, § 30c BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 30 c BetrAVG, Art 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 30c Abs. 1a BetrVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Überschussbeteiligung - Wegfall der Anpassungsprüfungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung; betriebliche Altersversorgung; Pensionskasse; Betriebsrentner; Anpassungsprüfung; Wegfall; Arbeitgeber; Überschussanteile; auf den Rentenbestand entfallend; verursachungsorientiert; Zusammenhang; versicherungsmathematisch; Sterbegeld; technischer ...

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung; betriebliche Altersversorgung; Pensionskasse; Betriebsrentner; Anpassungsprüfung; Wegfall; Arbeitgeber; Überschussanteile; auf den Rentenbestand entfallend; verursachungsorientiert; Zusammenhang; versicherungsmathematisch; Sterbegeld; technischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Die beitragsorientierte Leistungszusage wurde konkludent erteilt, und zwar mit der Anmeldung des Klägers durch die Beklagte zur VDU sowie dessen Arbeitsaufnahme (§ 8 Nr. 3 der Satzung der VDU vom 01.01.1977 - BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 38 - 40).

    Insoweit wird auf die zu dem vorliegenden Rechtsstreit bereits ergangene Entscheidung des BAG - 3 AZR 166/19 - verwiesen.

    Das ist der jetzt noch streitbefangene, bindend festgestellte Betrag (Revisionsurteil des BAG vom 03.06.2020 zu diesem Verfahren - 3 AZR 166/19 - Rn. 53 - 59).

    Insoweit war die Pensionskasse versicherungsrechtlich berechtigt, sämtliche Überschüsse der Verlustrücklage zurückzuführen (Revisionsurteil des BAG vom 03.06.2020 - 3 AZR 166/19, Rn. 78 - 87).

    Zwischen der Anpassung im Oktober 2009 und dem Antwortschreiben der Beklagten vom 19.05.2017 traf die Beklagte keine ausdrückliche Anpassungsentscheidung (Revisionsurteil des BAG vom 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Rn.73 - 77).

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil des BAG vom 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Bezug genommen.

    Zwar existiere hier die für ein Greifen der Ausnahmevorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG notwendige vertragliche Regelung bei Eintritt des Versorgungsfalls, und zwar in Form des § 17 Abs. 2 Satz 4 der bei dem Beginn der Betriebsrentenleistungen maßgeblichen Satzung der VDU, so dass i.V.m. § 328 Abs. 1 BGB die Verwendung der Überschüsse im betriebsrentenrechtlichen Sinne zur Anpassung der laufenden Leistungen unabdingbar rechtlich feststehe (BAG - 3 AZR 166/19 - Rz. 91 ff).

    Es setzt weiter voraus, dass innerhalb dieser Versicherungsverträge die Überschuss-anteile tatsächlich dem Rentenbestand, also den Betriebsrentnern, und nicht dem Anwärterbestand, also den Arbeitnehmern oder den mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen ehemaligen Arbeitnehmern als Anwärtern, zugeordnet werden (BAG v. 18.02.2020- 3 AZR 137/19 - Rn. 64 ff, BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 101ff).

    ee) Allerdings ist darauf zu achten, dass Überschussanteile nicht auch zur Erhöhung von Sterbegeldern verwendet werden, da Sterbegeld keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung darstellt und eine Verwendung von Sterbegeldern dazu führt, dass die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG nicht entfällt (BAG a.a.O, Rn 108 ff; BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 106).

    Zudem sind nur unter bestimmten Voraussetzungen auch befristete Sonderzuschläge zulässig (BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 108; BAG v. 1802.2020 - 3 AZR 102 ff).

    Wie das BAG bereits festgestellt hat, war die VDU berechtigt, Überschüsse zunächst der Verlustrücklage zuzuführen (BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Rz. 79 ff, 86).

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Es setzt weiter voraus, dass innerhalb dieser Versicherungsverträge die Überschuss-anteile tatsächlich dem Rentenbestand, also den Betriebsrentnern, und nicht dem Anwärterbestand, also den Arbeitnehmern oder den mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen ehemaligen Arbeitnehmern als Anwärtern, zugeordnet werden (BAG v. 18.02.2020- 3 AZR 137/19 - Rn. 64 ff, BAG v. 03.06.2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 101ff).

    Entscheidend ist also nicht, welche Überschussanteile auf die einzelne Versicherung des Betriebsrentners entfallen, sondern welche auf den Bestand entfallen (BAG v. 18.02.2020 - 3 AZR 137/19 - Rn. 66).

    cc) Die sachgemäße Zusammenfassung der Versicherungsverträge muss verursachungsorientiert im versicherungsrechtlichen Sinn erfolgen und eine Zuschreibung des Überschussanteils auf den einzelnen Vertrag sichergestellt sein, die dessen rechnerischem Anteil am zusammengefassten Bestand entspricht (BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19, Rn. 68).

    Denn es ist sicherzustellen, dass nicht Gelder, die der betrieblichen Altersversorgung gerade des einzelnen Betriebsrentners dienen, ihm hinsichtlich der Überschussbeteiligung entzogen werden, ihm aber gleichwohl der auf seine eigene Versorgungszusage zugeschnittene Anspruch auf Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG entgeht (BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19 Rn. 69).

    Denn mit anderen Verfahren der Zusammenfassung - seien sie auch vergleichbar und angemessen i.S.v. § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VVG - wird der betriebsrentenrechtlich nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erforderliche Zusammenhang nicht hergestellt (BAG 18.02.2020- 3 AZR 137/19, Rn. 70).

    Das Verteilungssystem muss die Verträge sachgerecht unter dem Gesichtspunkt der Überschussverteilung zusammenfassen und darauf angelegt sein, den zur Verteilung bestimmten Betrag nach den Kriterien der Überschussverursachung einer Gruppe zuzuordnen sowie dem einzelnen Vertrag dessen rechnerischen Anteil an dem Betrag der Gruppe zuzuschreiben (BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19).

    Sie ist anders strukturiert als der Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a.G, der mit mehreren Versicherungstarifen alias "Versicherungssparten" arbeitet (vgl zum BVV BAG v. 18.2.2020 - 3 AZR 137/19, Rn. 2 - 11 und LAG Ba-Wü vom 23.07.2018 - 1 Sa 17/17).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Sie ist anders strukturiert als der Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a.G, der mit mehreren Versicherungstarifen alias "Versicherungssparten" arbeitet (vgl zum BVV BAG v. 18.2.2020 - 3 AZR 137/19, Rn. 2 - 11 und LAG Ba-Wü vom 23.07.2018 - 1 Sa 17/17).

    Die Vorschrift über den dreijährigen Turnus für die Anpassungsprüfung legt nicht den Prüfungszeitraum, sondern lediglich den Prüfungstermin fest (LAG Baden-Württemberg vom 23.07.2018 - 1 Sa 17/17, Rn. 69f).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden lässt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 33, 367; 24, 220; vgl. auch BAG v. 23.02.2021, 3 AZR 618 /19, Rn. 41 m.w.N.; BAG vom 13.08.1986 - 4 AZR 741/85 - Rn. 26, BAG v. 04.02.1981 - 4 AZR 967/78).
  • BGH, 21.09.2010 - VIII ZB 14/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Verschulden bei Beauftragung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Bei einem Botengang handelt es sich um eine einfache Tätigkeit, mit der ein Rechtsanwalt auch einen Auszubildenden oder einen zuverlässigen Praktikanten betrauen darf, sofern von der beauftragten Person die Ausführung des Botengangs erwartet werden darf (BGH v. 21.09.2010 - VIII ZB 14/09, Juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl BVerfGE 98, 365, 385).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden lässt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 33, 367; 24, 220; vgl. auch BAG v. 23.02.2021, 3 AZR 618 /19, Rn. 41 m.w.N.; BAG vom 13.08.1986 - 4 AZR 741/85 - Rn. 26, BAG v. 04.02.1981 - 4 AZR 967/78).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden lässt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 33, 367; 24, 220; vgl. auch BAG v. 23.02.2021, 3 AZR 618 /19, Rn. 41 m.w.N.; BAG vom 13.08.1986 - 4 AZR 741/85 - Rn. 26, BAG v. 04.02.1981 - 4 AZR 967/78).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Es kommt hinzu, dass das Urteil des 3. Senats vom 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - für die Fachwelt relativ überraschend kam und der Gesetzgeber offenkundig angenommen hatte, er habe mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 eine erfolgreiche "Reparatur" vorgenommen.
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
    Insofern ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber (BVerfG, 07.11.2006, 1 BvL 10/02, Rn.32); BVerfG vom 14.06.2016 - 2 BvR 290/10 - Rn. 32).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 344/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 3 Sa 315/18
  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 741/85

    Anrechnung von Vordienstzeiten nach Absenkungserlaß im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 06.06.1974 - 3 AZR 44/74

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 652/03

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21

    Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Juni 2021 - 3 Sa 244/20 - aufgehoben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2023 - 3 Sa 120/22

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung - regulierte Pensionskasse -

    Er hat in zweiter Instanz (Az. 3 Sa 244/20) am 16.06.2021 beantragt,.

    Das Landesarbeitsgericht hat zuletzt mit Urteil vom 16.Juni 2021 - 3 Sa 244/20 - die Berufung zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

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