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   LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2017 - 1 Ta 92/17   

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https://dejure.org/2017,35301
LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2017 - 1 Ta 92/17 (https://dejure.org/2017,35301)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.07.2017 - 1 Ta 92/17 (https://dejure.org/2017,35301)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 1 Ta 92/17 (https://dejure.org/2017,35301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 120a Abs 1 S 3 ZPO, § 124 Abs 1 Nr 2 ZPO
    PKH - Nachprüfungsverfahren - Handlung als sofortige Beschwerde

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Aufhebung der Bewilligung der PKH, Rechtsmittel, Eingang, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, verspätete Vorlage, sofortige Beschwerde, Auslegung, Wille, mutmaßlicher, Zulässigkeit, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 120a Abs. 1 ; ZPO § 527
    Fristwahrende Einlegung eines Rechtsmittels im Beschwerdeverfahren; Einreichung von Unterlagen im Nachprüfungsverfahren der Prozesskostenhilfebewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2011 - 3 Ta 117/11

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Aufhebung der Bewilligung der PKH,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2017 - 1 Ta 92/17
    Auch wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren nach § 120a Abs. 1 ZPO die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Erlass, aber vor Zustellung der Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Gericht einreicht, kann diese Handlung regelmäßig als sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Aufhebung der PKH-Bewilligung verstanden werden (Bestätigung von LAG Schleswig-Holstein vom 20.7.2011- 3 Ta 117/11).

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO (a.F.) durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.07.2011 - 3 Ta 117/11 -, Juris, Rn. 9).

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