Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 3 Sa 369/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung, Versorgungsverschaffungsanspruch, Sicherstellung, Durchführungsweg, Fälligkeit, Versorgungsfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen des Vorwurfs der Nichtverschaffung einer betrieblichen Zusatzversorgung; Verpflichtung zum Ersatz eines Versorgungsschadens wegen Nichtabführung von Beiträgen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder oder einer gleichwertigen ...
- Judicialis
ArbGG § 72a; ; BetrAVG §§ 7 ff; ; BGB § 283 Abs. 1 Satz 2 a. F.; ; BGB § 283 a. F.; ; BGB § 283 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 28.05.2003 - 1 Ca 1787d/02
- LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 3 Sa 369/03
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 601
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 3 Sa 369/03
Vielmehr muss der Arbeitgeber dem weiterbeschäftigten Arbeitnehmer aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die er erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben und entsprechend den ursprünglich vereinbarten Bedingungen versichert worden wäre (BAG v. 18.09.2001 - 3 AZR 689/00 = AP Nr. 230 zu § 613a BGB).(vgl. BAG v. 18.09.2001 - 3 AZR 689/00 unter II 3).
Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Arbeitgeber die Wahl des Durchführungsweges zur Schaffung einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung freisteht (BAG v. 18.09.2001 - 3 AZR 689/00 unter II 3).
- BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70
Zahlung einer Vergütung - Vergütungsgruppe - Einrede der Verjährung - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 3 Sa 369/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes besteht bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Versorgungsschadens nur insoweit ein Feststellungsinteresse, als überhaupt ein Schaden zu erwarten ist (BAG v. 14.04.1971 - 4 AZR 168/70 -, AP Nr. 47 zu § 256 ZPO unter 4).