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   LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11   

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https://dejure.org/2011,14830
LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11 (https://dejure.org/2011,14830)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11 (https://dejure.org/2011,14830)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 6 TaBV 11/11 (https://dejure.org/2011,14830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung, Ordnungsverhalten, Arbeitsverhalten, Konzernbetriebsrat, Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrat hat bei Einführung und Verwendung eines Laufzettels "Arbeitsmittel und Berechtigungen" mitzubestimmen; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung und Verwendung eines Laufzettels "Arbeitsmittel und Berechtigungen"; Abgrenzung zwischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 58 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung eines standardisierten Laufzettels; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats bei Einführung standardisierter Laufzettel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung eines standardisierten Laufzettels zur Erfassung empfangener Arbeitsmittel zu

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Der Betriebsrat bezieht sich auf seinen erstinstanzlichen Vortrag und meint, es gehe hier wie in dem vom Bundesarbeitsgericht am 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - entschiedenen Fall darum, dass sich die Arbeitnehmer in bestimmter, jeweils gleicher, standardisierter Weise verhalten sollen.

    Die Arbeitgeberin ist der Auffassung, der dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - zugrunde liegende Sachverhalt unterscheide sich von dem vorliegenden grundlegend.

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Der Betriebsrat hat Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens (BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - a. a. O.).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Diese Aufgabe weisen § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat und § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Konzernbetriebsrat nur für den Fall zu, dass die zu regelnde Angelegenheit nicht auf den einzelnen Betrieb oder zumindest das Unternehmen beschränkt ist und deshalb die Interessen der Arbeitnehmer nicht mehr auf der betrieblichen Ebene bzw. der Ebene des Unternehmens gewahrt werden können (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrVG § 1 Ablösung Nr. 50; 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Konzerns, seiner Unternehmen und Betriebe (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).

    Dies gilt, wie der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 19.06.2007 (1 AZR 454/06) klargestellt hat, auch für einen Konzernverbund.

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Die Arbeitgeberin meint, der streitgegenständliche Sachverhalt sei nicht anders zu bewerten als der dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - zugrunde liegende.

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrVG § 1 Ablösung Nr. 50; 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" im Sinne von § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Unmöglichkeit gemeint (BAG 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98

    Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Das sind Regeln und Weisungen, die von den Arbeitnehmern bei der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung zu beachten sind (BAG 08.06.1999 - 1 ABR 67/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 31 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Das Arbeitsverhalten betrifft Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG 21.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 40; Fitting, 25. Aufl., § 87 Rn. 65).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinanders oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt (BAG 11.06.2002 - 1 ABR 46/01 - BAGE 101, 285).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
    Der Betriebsrat hat Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens (BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - a. a. O.).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Mai 2011 - 6 TaBV 11/11 - aufgehoben und die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 4. November 2010 - 51 BV 27 c/10 - zurückgewiesen.
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