Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8365
LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07 (https://dejure.org/2007,8365)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07 (https://dejure.org/2007,8365)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 (https://dejure.org/2007,8365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Betriebsratstätigkeit, Raum, Räumlichkeiten, Überlassung, Beschaffenheit, Ausstattung, Mitbenutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Bereitstellung eines geeigneten Raums und dessen Ausstattung für die Betriebsratstätigkeit; Zur Verfügungstellung eines abschließbaren Raums mit einer Größe von 20 qm für die Betriebsratstätigkeit bei einem fünfköpfigen Betriebsrat; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2 § 87 Abs. 1 Nr. 6
    Überlassung von Räumen an Betriebsrat - Ausstattung und Eignung - Mitbenutzung durch andere

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Für die Betriebsratstätigkeit besteht Anspruch auf einen geeigneten Raum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00

    Betriebsrat: Sachmittel - Ausstattung des Büroraums

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07
    Erforderlich ist ferner, dass der Raum optisch und akustisch abgeschirmt ist, dass ihn Zufallszeugen von außen nicht einsehen oder abhören können, ohne besonderen Aufwand zu betreiben (LAG Köln, 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00 - NZA RR 2001, 482).

    Der Betriebsrat kann also nicht Überlassung eines bereits in der Vergangenheit genutzten Raums fordern (so auch LAG Köln 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00 - NZA RR 201, 482).

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Diese Aussagen beinhalten keine Abweichung von der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 19. September 2007 (- 6 Ta BV 14/07 - NZA-RR 2008, 187) .

    Die Räume müssen funktionsgerecht mit dem erforderlichen Mobiliar ausgestattet sein (LAG Schleswig-Holstein vom 19. September 2007 - 6 Ta BV 14/07 - NZA-RR 2008, 187; ArbG Frankfurt 17. Februar 1999 - 2 BV 454/98 - NZA-RR 1999, 420; Fitting 26. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 109; Richardi/Thüsing § 40 BetrVG Rn. 64) .

    Es liegt nach den obigen Ausführungen auch keine Divergenz zu der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 19. September 2007 (- 6 Ta BV 14/07 - NZA-RR 2008, 187) vor.

  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 34/23

    Betriebsratsbüro

    Dazu bedürfen die Räume einer ausreichenden Größe, funktionsgerechten Ausstattung und Lage (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 -, Rn. 23, juris).

    Zu bedenken ist, dass nicht nur alle Betriebsratsmitglieder Platz finden müssen, sondern ggf. auch weitere Personen wie Arbeitnehmer, Rechtsberater, Auskunftspersonen, Sachverständige, Gewerkschaftsbeauftragte usw. (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 -, Rn. 24, juris).

    Ob Räume dem Betriebsrat zur ständigen Benutzung überlassen werden oder ihm nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen, bestimmt sich dabei ebenso wie die Frage nach Zahl und Größe der bereitzustellenden Räume nach den Geschäftsbedürfnissen des Betriebsrats, die ihrerseits wieder von Art, Größe und Umfang des Betriebes abhängen (LAG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 5 TaBV 7/12 -, Rn. 35, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 -, Rn. 28, juris; Fitting, 31. Aufl. 2022, § 40 BetrVG, Rn. 108).

  • LAG Hessen, 10.10.2013 - 5 TaBV 323/12

    Räumlichkeiten für Betriebsversammlungen

    Da § 40 Abs. 2 BetrVG analog nur dazu verpflichtet, "im erforderlichen Umfang" Räume zur Verfügung zu stellen, hat der Betriebsrat keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    In jedem Fall steht dem Betriebsrat kein Verfügungsrecht über die Räume des Betriebes zu (vgl. Hess. LAG 12. Juni 2012 - 16 TaBVGa 149/12 - Rn. 24, zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 - Rn. 29, zitiert nach juris; Richardi/Annuß, BetrVG, Rn. 16; GK-Weber, BetrVG, § 42 Rn. 22 m.w.N.).

    Dies führt aber nicht dazu, dass er an dessen Stelle einen bestimmten anderen Raum verlangen kann (vgl. Richardi/Annuß, BetrVG, § 42 Rn. 16 LAG Schleswig-Holstein 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 - Rn. 29, zitiert nach juris, auch Fitting / Engels / Trebinger / Linsenmaier / Schmidt, BetrVG, § 42 Rn. 31 da Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangt wird).

    Dies gilt auch, wenn es um die Überlassung von Räumlichkeiten geht, die bereits in der Vergangenheit für Betriebsversammlungen genutzt worden sind (vgl. Fitting / Engels / Trebinger / Linsenmaier / Schmidt, BetrVG, § 40 Rn. 111 LAG Schleswig-Holstein, 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 - Rn. 29, zitiert nach juris; LAG Hamm 28. Mai 2010 - 13 TaBV 102/09 - zitiert nach juris; Richardi/Thüsing, BetrVG, § 40 Rn. 65).

  • LAG Hamm, 28.05.2010 - 13 TaBV 102/09

    Herausgabe der vom Betriebsrat genutzten Räume an Arbeitgeberin bei Beendigung

    Nach zutreffender allgemeiner Meinung ( LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07 - NZA-RR 2008, 187; ArbG Hamburg, 11.06.1987 - 8 GaBV 4/87 - DB 1987, 2658; Fitting, 25. Aufl., § 40 Rn. 111; GK/Weber, 9. Aufl., § 40 Rn. 122; Richardi/Thüsing, 12. Aufl., § 40 Rn. 65) folgt aus der in § 40 Abs. 2 BetrVG niedergelegten Verpflichtung des Arbeitgebers, in erforderlichem Umfang Räume zur Verfügung zu stellen, kein Anspruch des Betriebsrates, einmal zugewiesene Räume zu behalten oder bestimmte Räumlichkeiten zu erhalten.
  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 BV 476/16

    Geeignetheit von Räumen zur Durchführung von Sitzungen der Mitglieder des

    Dazu bedürfen die Räume einer ausreichenden Größe, funktionsgerechten Ausstattung und Lage (LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07 - Juris, Rn 23).
  • ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16

    Räumlichkeiten und Arbeitsgeräte für Betriebsrat - Ansprüche

    Dazu bedürfen die Räume einer ausreichenden Größe, funktionsgerechten Ausstattung und Lage (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07 - zitiert nach Juris).
  • ArbG Cottbus, 07.12.2010 - 6 BV 19/10

    Betriebsratsbüro muss in der Nähe der Arbeitsplätze liegen

    Ob die Räume dem Betriebsrat zur ständigen Benutzung überlassen werden oder ihm nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen, bestimmt sich ebenso wie die Frage nach Zahl und Größe der bereitzustellenden Räume nach dem Geschäftsbedürfnis des Betriebsrats, die ihrerseits wieder von der Art, Größe und Umfang des Betriebs abhängt (Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 24. Auflage, § 40 Rn. 108; LAG Schleswig-Holstein vom 19.09.2007 ­ 6 TaBV 14/07, Juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht