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   LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22   

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LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22 (https://dejure.org/2022,18151)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22 (https://dejure.org/2022,18151)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 2 Sa 21/22 (https://dejure.org/2022,18151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Stellenausschreibung, Bewerbung, Internet, Ebay-Kleinanzeigen, Bewerberbegriff, Geschlechtsdiskriminierung, Entschädigungsanspruch, Arbeitgeber, Einwand, Rechtsmissbrauch

  • IWW

    § 15 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 S. 2 AGG, § 6 Abs. 2 AGG, § 1 Abs. 1 AGG

  • JurPC

    Geschlechtsdiskriminierende Stellenausschreibung auf dem Internetportal "Ebay-Kleinanzeigen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschlechterdiskriminierung bei der Personalanwerbung Rechtsmissbrauch beim Entschädigungsverlangen nach § 15 AGG Kein Rechtsmissbrauch bei mehreren Entschädigungsklagen Entschädigungsansprüche aus § 15 AGG

  • rechtsportal.de

    Geschlechterdiskriminierung bei der Personalanwerbung Rechtsmissbrauch beim Entschädigungsverlangen nach § 15 AGG Kein Rechtsmissbrauch bei mehreren Entschädigungsklagen Entschädigungsansprüche aus § 15 AGG

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz aus § 15 Abs. 2 AGG wegen diskriminierender Stellenanzeige bei Ebay-Kleinanzeigen nach Bewerbung über Chatfunktion - Sekretärin gesucht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ebay-Kleinanzeigen: Bei Bewerbung über Chatfunktion gilt das AGG

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Diskriminierungsverbot gilt auch für Stellenanzeige bei ebay Kleinanzeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in eBay-Kleinanzeigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierende Stellenanzeige bei eBay-Kleinanzeigen - Unternehmen muss 7.800 EUR Entschädigung bezahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    AGG-Entschädigung nach Bewerbung über Ebay-Kleinanzeigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    AGG-Entschädigung nach Bewerbung über Ebay-Kleinanzeigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entschädigung bei diskriminierender Stellenanzeige

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Entschädigung wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Jobs auf Ebay-Kleinanzeigen - Auch über Ebay können Bewerber diskriminiert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung bei Bewerbung über Chat-Funktion

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsdiskriminierende Stellenausschreibung bei eBay-Kleinanzeigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen - Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern angemessen

Besprechungen u.ä.

  • recht-vertieft.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Schadensersatz bei diskriminierender Stellenanzeige auf eBay-Kleinanzeigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2951
  • NZA 2022, 1279
  • MMR 2022, 1099
  • NZA-RR 2022, 455
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    (1) Unter diesen engen Voraussetzungen begegnet der Rechtsmissbrauchseinwand nach § 242 BGB auch keinen unionsrechtlichen Bedenken (vgl. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 35 ff.).

    Das Verbot des Rechtsmissbrauchs ist ein anerkannter Grundsatz des Unionsrechts (vgl. ua. EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 37; 28. Januar 2016 - C-50/14 - [CASTA ua.] Rn. 65).

    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - [WebMindLicenses] Rn. 36 mwN) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (zu der hier einschlägigen Richtlinie 2000/78/EG vgl. EuGH, 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 56 mwN; vgl. im Übrigen etwa EuGH, 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 31 ff.; 16. Oktober 2012 - C-364/10 - [Ungarn/Slowakei] Rn. 58; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 74 ff., Slg. 2006, I-1609; 21. Juli 2005 - C-515/03 - [Eichsfelder Schlachtbetrieb] Rn. 39, Slg. 2005, I-7355; 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] Rn. 52, 53, Slg. 2000, I-11569).

    Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (etwa EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 33; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 75, aaO).

    (4) Damit handelt eine Person, die mit ihrer Bewerbung nicht die betreffende Stelle erhalten, sondern nur die formale Position eines Bewerbers iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG erlangen will mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung oder Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG geltend zu machen, auch nach Unionsrecht rechtsmissbräuchlich (vgl. EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 35 ff.).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    Rechtsmissbrauch wäre anzunehmen, sofern ein Kläger sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm darum gegangen sein sollte, nur den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (vgl. ua. BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 48 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., BAGE 155, 149).

    (1) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).

    Dies folgt bereits daraus, dass der Bewerber auch in einem solchen Fall mit einer Entschädigungs- und/oder Schadensersatzklage grundsätzlich ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, den Prozess zu verlieren und damit nicht nur keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bzw. Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG zu erlangen, sondern auch mit den Kosten des Rechtsstreits belastet zu werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 60; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 51, BAGE 155, 149).

    Dies kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn sich ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen der Person feststellen lässt, das auf der Erwägung beruht, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde letztlich ein auskömmlicher "Gewinn" verbleiben, weil der Arbeitgeber - sei es bereits unter dem Druck einer angekündigten Entschädigungs- bzw. Schadensersatzklage oder im Verlaufe eines Prozesses - freiwillig die Forderung erfüllt oder sich vergleichsweise auf eine Zahlung einlässt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 67; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 58, BAGE 155, 149).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    (1) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).

    Dies folgt bereits daraus, dass der Bewerber auch in einem solchen Fall mit einer Entschädigungs- und/oder Schadensersatzklage grundsätzlich ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, den Prozess zu verlieren und damit nicht nur keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bzw. Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG zu erlangen, sondern auch mit den Kosten des Rechtsstreits belastet zu werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 60; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 51, BAGE 155, 149).

    Dies kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn sich ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen der Person feststellen lässt, das auf der Erwägung beruht, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde letztlich ein auskömmlicher "Gewinn" verbleiben, weil der Arbeitgeber - sei es bereits unter dem Druck einer angekündigten Entschädigungs- bzw. Schadensersatzklage oder im Verlaufe eines Prozesses - freiwillig die Forderung erfüllt oder sich vergleichsweise auf eine Zahlung einlässt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 67; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 58, BAGE 155, 149).

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    cc) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. ua. BAG, 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 26; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 37; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54).

    (1) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).

    Vielmehr verbleibt, die "gute Möglichkeit", dass der Kläger ein ernsthaftes Interesse an dem Erhalt der Stelle hatte, und dass er mit der Erhebung der Entschädigungs- und Schadensersatzklage zulässigerweise seine Rechte nach dem AGG wahrgenommen hat (vgl. zum Ganzen: BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 -, Rn. 124 - Rn. 152, juris).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - [WebMindLicenses] Rn. 36 mwN) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (zu der hier einschlägigen Richtlinie 2000/78/EG vgl. EuGH, 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 56 mwN; vgl. im Übrigen etwa EuGH, 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 31 ff.; 16. Oktober 2012 - C-364/10 - [Ungarn/Slowakei] Rn. 58; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 74 ff., Slg. 2006, I-1609; 21. Juli 2005 - C-515/03 - [Eichsfelder Schlachtbetrieb] Rn. 39, Slg. 2005, I-7355; 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] Rn. 52, 53, Slg. 2000, I-11569).

    Diese Regeln dürfen jedoch die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen (ua. EuGH, 17. Dezember 2015 - C-419/14 - [WebMindLicenses] Rn. 65 mwN).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - [WebMindLicenses] Rn. 36 mwN) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (zu der hier einschlägigen Richtlinie 2000/78/EG vgl. EuGH, 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 56 mwN; vgl. im Übrigen etwa EuGH, 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 31 ff.; 16. Oktober 2012 - C-364/10 - [Ungarn/Slowakei] Rn. 58; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 74 ff., Slg. 2006, I-1609; 21. Juli 2005 - C-515/03 - [Eichsfelder Schlachtbetrieb] Rn. 39, Slg. 2005, I-7355; 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] Rn. 52, 53, Slg. 2000, I-11569).

    Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (etwa EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 33; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 75, aaO).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - [WebMindLicenses] Rn. 36 mwN) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (zu der hier einschlägigen Richtlinie 2000/78/EG vgl. EuGH, 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 56 mwN; vgl. im Übrigen etwa EuGH, 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 31 ff.; 16. Oktober 2012 - C-364/10 - [Ungarn/Slowakei] Rn. 58; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 74 ff., Slg. 2006, I-1609; 21. Juli 2005 - C-515/03 - [Eichsfelder Schlachtbetrieb] Rn. 39, Slg. 2005, I-7355; 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] Rn. 52, 53, Slg. 2000, I-11569).

    Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (etwa EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 33; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 75, aaO).

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht gestattet (etwa EuGH, 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 55 mwN; 9. März 1999 - C-212/97 - [Centros] Rn. 24, Slg. 1999, I-1459; 2. Mai 1996 - C-206/94 - [Brennet/Paletta] Rn. 24, Slg. 1996, I-2357).

    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH, 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - [WebMindLicenses] Rn. 36 mwN) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (zu der hier einschlägigen Richtlinie 2000/78/EG vgl. EuGH, 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 56 mwN; vgl. im Übrigen etwa EuGH, 13. März 2014 - C-155/13 - [SICES ua.] Rn. 31 ff.; 16. Oktober 2012 - C-364/10 - [Ungarn/Slowakei] Rn. 58; 21. Februar 2006 - C-255/02 - [Halifax ua.] Rn. 74 ff., Slg. 2006, I-1609; 21. Juli 2005 - C-515/03 - [Eichsfelder Schlachtbetrieb] Rn. 39, Slg. 2005, I-7355; 14. Dezember 2000 - C-110/99 - [Emsland-Stärke] Rn. 52, 53, Slg. 2000, I-11569).

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    cc) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. ua. BAG, 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 26; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 37; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54).

    (1) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
    (3) Sowohl aus dem Titel als auch aus den Erwägungsgründen und dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG folgt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem dem Betroffenen ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe geboten wird (ua. EuGH, 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist- og Økonomforbund] Rn. 23; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 49, Slg. 2011, I-7965).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

  • EuGH, 16.10.2012 - C-364/10

    Die Slowakei hat dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns die Einreise in ihr

  • LAG München, 19.11.2008 - 5 Sa 556/08

    Höhe einer Entschädigung - Entschädigung nach § 15 Abs 2 AGG -

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • EuGH, 28.01.2016 - C-50/14

    CASTA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. 49 AEUV

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16

    Bewerbungsverfahren - Diskriminierung - Geschlecht - Begriff Bürofee

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei

    Auf die Berufung des Klägers änderte das LAG Schleswig-Holstein (21.06.2022 - 2 Sa 21/22) das Urteil ab und sprach dem Kläger eine Entschädigung von 7.800,00 EUR zu.

    Hinzu kommen die gleichgelagerten Verfahren vor dem ArbG Berlin (42 Ca 10434/21) und dem LAG Schleswig-Holstein (2 Sa 21/22, zuvor ArbG Elmshorn) sowie - neben dem hiesigen Verfahren - zwei weitere Verfahren vor dem ArbG Gelsenkirchen und ArbG Hagen (2 Ca. 1421/21).

  • LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Stellenausschreibung; Sekretärin;

    Nachdem das Arbeitsgericht die Klage abwies, wurde das Unternehmen, das die Stellenanzeige geschaltet hatte, auf die Berufung des Klägers vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein antragsgemäß verurteilt (Urteil vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22).

    Dabei ist anhand der vorgetragenen Umstände zu prüfen, ob diese Umstände für sich betrachtet oder in einer Gesamtschau den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zulassen ( EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C-423/15; BAG, Urteil vom 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Urteil vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 406/14; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22; Korinth, ArbRB 2019, 82, 85).

    Zwar hat das LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22 dem Kläger, nachdem er sich auf eine Stellenausschreibung für eine "Sekretärin" erfolglos bewarb, eine Entschädigungszahlung zugesprochen.

  • LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22
    So habe er vor dem LAG Schleswig-Holstein in dem Verfahren 2 Sa 21/22 Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung geltend gemacht, ebenso mit insgesamt 11 Verfahren innerhalb von 15 Monaten vor dem Arbeitsgericht Berlin, was sich aus dem Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Juni 2022 (- 42 Ca 716/22 -) ergebe.

    Die insofern darlegungspflichtige Beklagte hat ausreichend dazu vorgetragen, dass es sich sowohl im Verfahren vor dem LAG Kiel ( Urteil vom 21. Juni 2022 - 2 Sa 21/22) als auch im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 23. Juni 2022 - 42 Ca 716/22) und damit auch in weiteren zehn beim Arbeitsgericht Berlin geführten Verfahren wegen einer Entschädigungszahlung aufgrund nicht geschlechtsneutral ausgeschriebener Stellen bei dem dortigen Kläger um hiesigen Kläger handelt.

    Die Urteile des LAG Kiel vom 21. Juni 2022 (2 SA 21/22) sowie des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Juni 2022 ( 42 Ca 716/22) sind im Portal Juris zugänglich und die Beklagte hat dargelegt, im Rahmen der Vorbereitung des vorliegenden Falles auf diese Entscheidungen gestoßen zu sein.

    Es besteht auch keine Divergenz des vorliegenden Urteils zu der Entscheidung des LAG Kiel vom 21. Juni 2022 (- 2 Sa 21/22- juris) .

  • ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung, Rechtsmissbrauch

    Zudem führte der Kläger einen Rechtsstreit beim LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 21.06.2022, Az. 2 Sa 21/22).

    Damit ist ein digitales Bewerbungsschreiben zugegangen (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juni 2022 - 2 Sa 21/22 -, juris).

  • ArbG Dortmund, 07.07.2023 - 10 Ca 640/23
    Dazu führt die Beklagte ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 21.06.2022, Az. 2 Sa 21/22 an.

    Dabei ist anhand der vorgetragenen Umstände zu prüfen, ob diese Umstände für sich betrachtet oder in einer Gesamtschau den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zulassen (EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - C-423/15; BAG, Urteil vom 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Urteil vom 26.01.2017 - 8 AZR 848/13, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 406/14; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.09.2023 - 6 Ca 6055/23

    Entschädigungszahlung nach dem AGG

    In diesem Zusammenhang sprach der Kläger die Entscheidungen des LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 21.6.2022 - 2 Sa 21/22, NZA-RR 2022, 455 ff.) und des LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 20.1.2023 - 3 Sa 898/22, BeckRS 2023, 12149) an, bei denen man unschwer erkennen könne, dass er in beiden Fällen der Kläger gewesen ist.

    Im ebenfalls nach seinen Angaben von ihm stammenden Verfahren vor dem LAG Schleswig-Holstein hatte der Kläger sogar mehrfach entsprechend nachgefragt (LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 21.6.2022 - 2 Sa 21/22, NZA-RR 2022, 455).

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