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   LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2541
LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19 (https://dejure.org/2020,2541)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19 (https://dejure.org/2020,2541)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 3 TaBV 23/19 (https://dejure.org/2020,2541)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Bestellung eines Wahlvorstands, Wahlversammlung, erfolglos, Vertagung, weitere Betriebsversammlung, Anrufung, Arbeitsgericht

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 87 Abs. 2, 89 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 17 Abs. 4 BetrVG, § 83 Abs. 3 BetrVG, § 17 BetrVG, § 1 BetrVG, § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 17 Abs. 3 BetrVG, § 16 Abs. 2 S. 1 BetrVG, § 16 Abs. 1 S. 4 BetrVG, §§ 92, 72 ArbGG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    In welchen Fällen kann ohne Durchführung einer weiteren Wahlversammlung die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands nach § 17 Abs. 4 BetrVG betrieben werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrufung des Gerichts zur Bestellung eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de

    Anrufung des Gerichts zur Bestellung eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Einsetzung des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl durch das Gericht - auch dann, wenn die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands vertagt wird

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsetzung des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl durch das Gericht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einsetzen des Wahlvorstands per Gerichtsbeschluss

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands nach vertagter Betriebsversammlung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einsetzen des Wahlvorstands per Gerichtsbeschluss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19
    a) Die gerichtliche Bestellung setzt eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsversammlung voraus (BAG v. 26.2.1992 - 7 ABR 37/91 - LS 1 und Rz. 19 f).

    Nach § 17 Abs. 3 BetrVG soll allen betroffenen Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet werden, ihre eigenen kollektiven Interessen durch eine Beteiligung an der Initiative zur Bildung eines Betriebsrats selbst wahrzunehmen, bevor es zur gerichtlichen Bestellung eines Wahlvorstands kommt (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 70, 12).

    Die gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands nach § 17 Abs. 4 BetrVG ist mithin ein Notbehelf, auf den nur dann zurückgegriffen werden kann, wenn die Initiatoren einer Betriebsratswahl allen Arbeitnehmern wenigstens die Chance eingeräumt haben, einen Wahlvorstand zu wählen, und wenn dies nicht zum Erfolg geführt hat (BAG a.a.O; BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 - zu II 2 b der Gründe, aaO; 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - zu II 4 der Gründe).

    (5)Der grundsätzlich vorgesehene Vorrang der Bildung eines nach den Vorstellungen der Belegschaft demokratisch legitimierten Wahlvorstands (dazu auch BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 70, 12) ist gleichwohl gewahrt.

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19
    Das ist unerheblich (BAG vom 20.02.2019 - 7 ABR 40/17 - Rz. 36; Kreutz, GK-BetrVG, 11. Aufl., Rz. 56 zu § 17; DKKW-Homburg, 16. Aufl., Rz. 17 zu § 17 BetrVG).

    Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG erfordert die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands lediglich, dass trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattgefunden hat oder auf der Wahlversammlung kein Wahlvorstand gewählt worden ist (BAG vom 20.02.2019 - 7 ABR 40/17 - 38).

    Es bleibt den Arbeitnehmern des Betriebs unbenommen, bis zur Rechtskraft der durch das Arbeitsgericht erfolgten Bestellung eines Wahlvorstands selbst in einer weiteren Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu wählen (BAG 7 ABR 40/17 - Rz. 41; BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19).

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19
    Die gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands nach § 17 Abs. 4 BetrVG ist mithin ein Notbehelf, auf den nur dann zurückgegriffen werden kann, wenn die Initiatoren einer Betriebsratswahl allen Arbeitnehmern wenigstens die Chance eingeräumt haben, einen Wahlvorstand zu wählen, und wenn dies nicht zum Erfolg geführt hat (BAG a.a.O; BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 - zu II 2 b der Gründe, aaO; 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - zu II 4 der Gründe).

    Es bleibt den Arbeitnehmern des Betriebs unbenommen, bis zur Rechtskraft der durch das Arbeitsgericht erfolgten Bestellung eines Wahlvorstands selbst in einer weiteren Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu wählen (BAG 7 ABR 40/17 - Rz. 41; BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19
    Wird auf einer Betriebsversammlung kein Wahlvorstand gewählt, gebietet die u.a. in § 1 BetrVG zum Ausdruck kommende Konzeption des Gesetzes, möglichst in jedem betriebsratsfähigen Betrieb einen Betriebsrat zu errichten (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 33 mwN, BAGE 138, 377), die Bestellung des Wahlvorstands auf andere Weise sicherzustellen.
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2020 - 3 TaBV 23/19
    Es bleibt den Arbeitnehmern des Betriebs unbenommen, bis zur Rechtskraft der durch das Arbeitsgericht erfolgten Bestellung eines Wahlvorstands selbst in einer weiteren Betriebsversammlung einen Wahlvorstand zu wählen (BAG 7 ABR 40/17 - Rz. 41; BAG 19. März 1974 - 1 ABR 87/73 - aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 19).
  • ArbG Bamberg, 18.08.2021 - 4 BV 3/21

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes während der Corona-Pandemie

    In diesen Fällen gebietet die u.a. in § 1 BetrVG zum Ausdruck kommende Konzeption des Gesetzes, möglichst in jedem betriebsratsfähigen Betrieb einen Betriebsrat zu errichten (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 33 mwN, BAGE 138, 377), die Bestellung des Wahlvorstands auf andere Weise sicherzustellen (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 TaBV 23/19 -, Rn. 36, juris).
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