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   LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11   

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https://dejure.org/2012,25581
LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11 (https://dejure.org/2012,25581)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.03.2012 - 5 Sa 336/11 (https://dejure.org/2012,25581)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. März 2012 - 5 Sa 336/11 (https://dejure.org/2012,25581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 294 BGB, § 295 S 1 BGB, § 296 S 1 BGB, § 297 BGB, § 615 S 2 BGB
    Verzugslohn - eingeschränkte Leistungsfähigkeit - Freistellung von der Arbeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Schadensersatzanspruch

  • IWW

    BGB § 615 BGB § 241 Abs. 2 BGB § 296 S. 1 BGB § 297 GewO § 106 S. 1 EFZG § 3 EFZG § 9 Abs. 1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch während der beruflichen Freistellung bei fehlender Ausgestaltung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber - Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Verzugslohnanspruchs während kündigungsbedingter Freistellung bei Arbeitsunfähigkeit hinsichtlich rechtswirksam zugewiesener Arbeit; Schadensersatzanspruch eines Gärtners bei unterlassener Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

  • hensche.de

    Schadensersatz, Rücksichtnahmepflicht, Direktionsrecht, Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Verzugslohnanspruchs während kündigungsbedingter Freistellung bei Arbeitsunfähigkeit hinsichtlich rechtswirksam zugewiesener Arbeit; Schadensersatzanspruch eines Gärtners bei unterlassener Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Leidensgerechter Arbeitsplatz: Wie ist er auszugestalten? Verpflichtet die Nichtzuweisung zum Schadensersatz?

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Nichtzuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes?

  • vdkp.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leidensgerechter Arbeitsplatz: Wie ist er auszugestalten? Verpflichtet die Nichtzuweisung zum Schadensersatz?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Dem Arbeitnehmer kann jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB zustehen, wenn der Arbeitgeber schuldhaft seine Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 1 BGB dadurch verletzt, dass er den Arbeitnehmer nicht durch Neuausübung seines Direktionsrechts einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuweist (BAG Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 -).(Rn.32).

    Verlangt der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeit in rechtlich einwandfreier Art und Weise, kommt er nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer diese Arbeit ablehnt und stattdessen eine andere, ebenfalls vertragsgemäße Arbeit anbietet (BAG Urt. v. 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 -, AP Nr. 10 zu § 106 GewO).

    Davon zu trennen ist die Frage, ob die vom Arbeitgeber unterlassene Zuweisung leidensgerechter und vertragsgemäßer Arbeit einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen kann (BAG Urt. v. 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 -, a.a.O.).

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 15.03.2011 - 9 AZR 813/09 -, zit. n. Juris, jew. m. w. Rspr.-Nachw.).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urt. v. 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 -, a.a.O.).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Ebenso wenig verlangt die Rücksichtnahmepflicht vom Arbeitgeber, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (zur krankheitsbedingten Kündigung im Ergebnis ebenso BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107).
  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Mit der Ausübung des Direktionsrechts wird die vertraglich geschuldete Tätigkeit näher bestimmt und ist ab diesem Zeitpunkt bis zur - wirksamen - Neuausübung des Direktionsrechts die konkret geschuldete Leistung (BAG Urt. v. 27.04.1960 - 4 AZR 584/58 -, AP Nr. 10 zu § 615 BGB).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Ist ein Arbeitnehmer objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen, so kann das fehlende Leistungsvermögen nicht allein durch den Willen des Arbeitnehmers ersetzt werden, trotz objektiver Leistungsunfähigkeit einen Arbeitsversuch zu unternehmen (BAG Urt. v. 29.10.1998 - 2 AZR 666/97 -, AP Nr. 77 zu § 615 BGB).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (BAG, Urt. 17.01.2007 - 7 AZR 20/06 -, AP Nr. 30 zu § 14 TzBfG m. w. Rspr.-Nachw.).
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Die Aufhebung der Arbeitspflicht bedeutet regelmäßig nur einen Verzicht auf das Angebot der Arbeitsleistung, sodass der Annahmeverzug des Arbeitgebers auch ohne tatsächliches oder wörtliches Arbeitsangebot des Arbeitnehmers gemäß §§ 294, 295 BGB eintritt (BAG, Urt. v. 23.09.2009 - 5 AZR 518/08 -, NZA 2010, 781 ff.; BAG, Urt. v. 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 -, NZA 2008, 595 f.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.12.2011 - 5 Sa 297/11 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Dabei dürfen im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie zwar keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen gestellt werden (BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 -, AP Nr. 2 zu § 520 ZPO).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann es auch geboten sein, auf den Wunsch nach Vertragsanpassung als Reaktion auf unerwartete Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse einzugehen, insbesondere wenn anderenfalls in Dauerschuldverhältnissen Unvermögen des Schuldners droht (BAG Urt. v. 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 -, AP Nr. 4 zu § 241 BGB).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 336/11
    Die Aufhebung der Arbeitspflicht bedeutet regelmäßig nur einen Verzicht auf das Angebot der Arbeitsleistung, sodass der Annahmeverzug des Arbeitgebers auch ohne tatsächliches oder wörtliches Arbeitsangebot des Arbeitnehmers gemäß §§ 294, 295 BGB eintritt (BAG, Urt. v. 23.09.2009 - 5 AZR 518/08 -, NZA 2010, 781 ff.; BAG, Urt. v. 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 -, NZA 2008, 595 f.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.12.2011 - 5 Sa 297/11 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.12.2011 - 5 Sa 297/11

    Gehaltsansprüche, Vergütungspflicht, Verzugslohn, Annahmeverzug, Verdienst,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 Sa 249/13

    Annahmeverzugslohn

    Gemäß § 297 BGB kommt der Arbeitgeber allerdings dann nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Leistungsangebots oder im Falle des § 296 BGB zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außerstande ist, die Leistung zu bewirken; der Annahmeverzug ist also dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungswillig und leistungsfähig ist (BAG 24.09.2003 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 5; 15.06.2004 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 8; Thüringer Landesarbeitsgericht 27.01.2004 - 5 Sa 131/02, EzA-SD 12/04 S. 10 LS; 17.02.2006 - 7 Sa 61/05, EzA-SD 22/06 S. 9 LS; Landesarbeitsgericht SchlH 22.03.2012 - 5 Sa 336/11, EzA-SD 10/2012 S. 5 LS).

    Allerdings kann der Arbeitgeber auf Grund der Fürsorgepflicht (s. § 241 Abs. 2 BGB; Rücksichtnahmepflicht) verpflichtet sein, dann, wenn der Arbeitnehmer auf Grund eines subjektiven Leistungshindernisses (z. B. vorübergehender Entzug des Führerscheins) außerstande ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ihn zur Vermeidung des Annahmeverzuges vorübergehend zu einer möglichen und zumutbaren anderen als der vertraglich geschuldeten Tätigkeit heranzuziehen (BAG 18.12.1986 EzA § 615 BGB NR. 53; s.a. Landesarbeitsgericht SchlH 22.03.2012 - 5 Sa 336/11, EzA-SD 10/2012 S. 5 LS).

    Sofern allerdings Annahmeverzug ausnahmsweise wegen der unterbliebenen Beschäftigung mit anderen als den vertragsgemäßen Arbeiten in Betracht kommt, muss der Arbeitnehmer regelmäßig gerade die nicht vertragsgemäße Arbeit wenigstens der Art nach anbieten; verletzt der Arbeitgeber sodann schuldhaft eine aus besonderen Gründen bestehende derartige Pflicht, schuldet er gem. § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz wegen entgangener Vergütung in Höhe der Vergütung für die pflichtwidrig unterbliebene Beschäftigung (BAG 27.08.2008 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 26; Landesarbeitsgericht SchlH 22.03.2012 - 5 Sa 336/11, EzA-SD 10/2012 S. 5 LS).

    Dem Arbeitnehmer kann jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB zustehen, wenn der Arbeitgeber schuldhaft seine Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 1 BGB dadurch verletzt, dass er dem Arbeitnehmer nicht durch Neuausübung seines Direktionsrechts einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuweist (BAG 19.05.2010 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 33; Landesarbeitsgericht SchlH 22.03.2012 - 5 Sa 336/11, EzA-SD 10/2012 S. 5 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 132/14

    Vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit - Vertragsfreiheit -

    Gemäß § 297 BGB kommt der Arbeitgeber allerdings dann nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Leistungsangebots oder im Falle des § 296 BGB zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außerstande ist, die Leistung zu bewirken; der Annahmeverzug ist also dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungswillig und leistungsfähig ist (BAG 24.09.2003 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 5; 15.06.2004 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 8; Thüringer Landesarbeitsgericht 27.01.2004 - 5 Sa 131/02, EzA-SD 12/04 S. 10 LS; 17.02.2006 - 7 Sa 61/05, EzA-SD 22/06 S. 9 LS; Landesarbeitsgericht SchlH 22.03.2012 - 5 Sa 336/11, EzA-SD 10/2012 S. 5 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 387/13

    Zulässigkeit der Klage - Nettolohnklage - Anforderungen an die

    Gemäß § 297 BGB kommt der Arbeitgeber allerdings dann nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Leistungsangebots oder im Falle des § 296 BGB zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außerstande ist, die Leistung zu bewirken; der Annahmeverzug ist also dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungswillig und leistungsfähig ist (BAG 24.09.2003 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 5; 15.06.2004 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 8; Thüringer Landesarbeitsgericht 27.01.2004 - 5 Sa 131/02, EzA-SD 12/04 S. 10 LS; 17.02.2006 - 7 Sa 61/05, EzA-SD 22/06 S. 9 LS; Landesarbeitsgericht SchlH 22.03.2012 - 5 Sa 336/11, EzA-SD 10/2012 S. 5 LS).
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