Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2019 - 6 Sa 23/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Berufung, Zulässigkeit, Vertragsauslegung
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- BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2019 - 6 Sa 23/19
Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 - BAG 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 -).Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 - Palandt/Ellenberger, § 133 BGB Rn. 18 mwN).
- BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10
Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2019 - 6 Sa 23/19
Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 -). - BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2019 - 6 Sa 23/19
Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 -). - BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04
Unzulässige Berufung - Klageänderung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2019 - 6 Sa 23/19
Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art sowie aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (BAG 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 -). - BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06
Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.05.2019 - 6 Sa 23/19
Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 - BAG 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 -).