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   LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16   

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https://dejure.org/2016,47489
LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16 (https://dejure.org/2016,47489)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.2016 - 3 Sa 214/16 (https://dejure.org/2016,47489)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 2016 - 3 Sa 214/16 (https://dejure.org/2016,47489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Rettungsassistent, Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitnehmereigenschaft, Weisung, Abhängigkeit, wirtschaftliche Abhängigkeit, Dienstplan, Ausschlussfrist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der ehrenamtliche Rettungsassistent - als Arbeitnehmer?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 137 (Kurzinformation)

    Rettungsdienst | Keine Arbeitnehmereigenschaft eines ehrenamtlichen Rettungsassistenten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16
    Demgegenüber ist ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - Rz.14 f; BAG vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11 - Rz. 14 f - jeweils m.w.N.; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - Rz. 17).

    Ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, ist kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 17).

    Die Berufung auf sie wäre allerdings nicht treuwidrig (vgl. BAG vom16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - Rz. 42 f).

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16
    Demgegenüber ist ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - Rz.14 f; BAG vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11 - Rz. 14 f - jeweils m.w.N.; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - Rz. 17).

    Ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, ist kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 17).

    Sie genügt für sich genommen aber nicht, um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses anzunehmen (BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - Rz 20 m.w.N.).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16
    Demgegenüber ist ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - Rz.14 f; BAG vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11 - Rz. 14 f - jeweils m.w.N.; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - Rz. 17).

    Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, dass Dienste in persönlicher Abhängigkeit ausschließlich aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden können (BAG vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11 - Rz. 17 m. w. N.).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16
    b) Notwendige Voraussetzung für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 611 Abs. 1 BGB, dass sich der Arbeitnehmer vertraglich zur Leistung von Diensten verpflichtet (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 a der Gründe).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (st. Rspr.: BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rz. 18 m.w.N.).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16
    d) Vom Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters unterscheidet sich das Arbeitsverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zum Dienstberechtigten jeweils steht, d.h. die Weisungsgebundenheit, wie sie in § 84 Absatz 1 S. 2 HGB statuiert wird (vgl. BAG Urteil vom 20.05.2009 - 5 AZR 31/08 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18

    Arbeitnehmereigenschaft - Nachtwache in einem Beheimatungsprojekt für obdachlose

    Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (im Anschluss an LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).

    Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (vgl. ebenso entsprechend LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).

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