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   LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17   

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LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 (https://dejure.org/2018,6141)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 (https://dejure.org/2018,6141)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 (https://dejure.org/2018,6141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 45 Abs 1 GKG 2004, § 45 Abs 4 GKG 2004, § 308 Abs 1 ZPO
    Weiterbeschäftigungsantrag als unbedingter Hauptantrag oder unechter Hilfsantrag

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hauptantrag, unbedingter Antrag, Hilfsantrag, unechter, Prozessvergleich

  • IWW

    §§ 9, 10 KSchG, § 33 Abs. 3 RVG, § 102 Abs. 5 BetrVG, §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 3 S. 1 GKG, § 66 Abs. 3 S. 3 GKG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streitwerterhöhung durch mehrere Klageanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1223
  • NZA-RR 2018, 269
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15

    Wertfestsetzung - unechter Hilfsantrag - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    Der ausdrücklich erklärte Wille, trotz der Möglichkeit, einen das Kostenrisiko einschränkenden uneigentlichen Hilfsantrag stellen zu können, gleichwohl einen unbedingten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag stellen zu wollen, steht einer anderen Auslegung entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 9 f., juris; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 09.02.2017 - 8 Ta 359/16 -, Rn. 14, juris; LAG München 08.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).

    Ob ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtstreit den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch durch einen Haupt- oder unechten Hilfsantrag geltend machen will, richtet sich entsprechend den Grundsätzen des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs ausschließlich nach dem Wortlaut des Antrags und seiner Begründung und nicht nach seinen materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten oder Kosteninteressen der klagenden Partei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 11, juris; LAG München vom 8.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).

    Dass ein Rechtsanwalt mit einem derartigen Hauptantrag möglicherweise seine anwaltlichen Vertragspflichten verletzt, weil er seine Partei einem unnötigen Kostenrisiko aussetzt, ist für die Frage, ob das Beschäftigungsbegehren unbedingt oder bedingt verfolgt wurde sowie die anschließende Wertfestsetzung ohne Belang (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, juris).

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    a) Es ist mittlerweile herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtsstreit den Antrag ankündigt, den Arbeitgeber "für den Fall des Obsiegens" zur Weiterbeschäftigung zu verurteilen, dieser unechte oder uneigentliche Hilfsantrag auch bei der anwaltlichen Wertfestsetzung nur dann gemäß § 45 Abs. 4 i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen ist, soweit über ihn entschieden oder eine vergleichsweise Regelung getroffen wurde (BAG, Beschl. v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, Rn. 4, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.01.2010 - 3 Ta 196/09 -, Rn. 33, juris; und Beschl. v. 09.10.2013 - 4 Ta 169/13 -, Rn. 22, juris).

    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).

    a) Das Bundesarbeitsgericht führt in den Beschlüssen vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 - und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - zur Begründung aus, dass der allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens überhaupt nur dann Erfolg haben könne, wenn dem Kündigungsschutzbegehren Erfolg beschieden worden sei.

  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).

    a) Das Bundesarbeitsgericht führt in den Beschlüssen vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 - und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - zur Begründung aus, dass der allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens überhaupt nur dann Erfolg haben könne, wenn dem Kündigungsschutzbegehren Erfolg beschieden worden sei.

  • LAG München, 08.12.2016 - 2 Ta 247/16

    Gegenstandswert, unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    Der ausdrücklich erklärte Wille, trotz der Möglichkeit, einen das Kostenrisiko einschränkenden uneigentlichen Hilfsantrag stellen zu können, gleichwohl einen unbedingten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag stellen zu wollen, steht einer anderen Auslegung entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 9 f., juris; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 09.02.2017 - 8 Ta 359/16 -, Rn. 14, juris; LAG München 08.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).

    Ob ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtstreit den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch durch einen Haupt- oder unechten Hilfsantrag geltend machen will, richtet sich entsprechend den Grundsätzen des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs ausschließlich nach dem Wortlaut des Antrags und seiner Begründung und nicht nach seinen materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten oder Kosteninteressen der klagenden Partei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 11, juris; LAG München vom 8.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    In der Klagschrift verwies der Kläger zur Begründung des Weiterbeschäftigungsantrags unter der Überschrift "Hauptantrag zu 3. Weiterbeschäftigung" auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 - GS 1/84 -.

    Es entspricht gängiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts als auch den Empfehlungen der Streitwertkommission für die Arbeitsgerichtsbarkeit (überarbeitete Fassung vom 05.04.2016, Ziff. I. 12. und 23.), dass sowohl der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch als auch der allgemeine (BAG, Urt. V. 27.02.1985, GS 1/84) und der betriebsverfassungsrechtliche (§ 102 Abs. 5 BetrVG) Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten sind.

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.10.2013 - 4 Ta 169/13

    Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Zeugnis, Weiterbeschäftigung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    a) Es ist mittlerweile herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtsstreit den Antrag ankündigt, den Arbeitgeber "für den Fall des Obsiegens" zur Weiterbeschäftigung zu verurteilen, dieser unechte oder uneigentliche Hilfsantrag auch bei der anwaltlichen Wertfestsetzung nur dann gemäß § 45 Abs. 4 i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen ist, soweit über ihn entschieden oder eine vergleichsweise Regelung getroffen wurde (BAG, Beschl. v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, Rn. 4, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.01.2010 - 3 Ta 196/09 -, Rn. 33, juris; und Beschl. v. 09.10.2013 - 4 Ta 169/13 -, Rn. 22, juris).
  • LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).
  • LAG Köln, 20.02.2017 - 2 Ta 10/17

    Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).
  • LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16

    Umdeutung eines unbedingten Zahlungsantrags in einen unechten Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    Der ausdrücklich erklärte Wille, trotz der Möglichkeit, einen das Kostenrisiko einschränkenden uneigentlichen Hilfsantrag stellen zu können, gleichwohl einen unbedingten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag stellen zu wollen, steht einer anderen Auslegung entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 9 f., juris; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 09.02.2017 - 8 Ta 359/16 -, Rn. 14, juris; LAG München 08.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17
    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2010 - 3 Ta 196/09

    Ausbildungsverhältnis, Vergleich, Streitwert, Streitwertfestsetzung, Beschwerde,

  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist der vorläufige Antrag auf Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält (§ 45 Abs. 4 GKG i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG) oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn. 4; vom 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 m. zust. Anm. Ziemann, jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2; vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - juris Rn. 34; Sächsisches LAG vom 25. Januar 2017 - 4 Ta 213/16 - juris Rn. 14).

    b) Etwas anderes gilt nur, wenn der Wille, einen unbedingten Antrag stellen zu wollen, ausdrücklich erklärt wurde (vgl. BAG vom 13. August 2019 - 2 AZR 871/12 - aaO; LAG Niedersachsen vom 9. Februar 2017 - juris Rn. 14; LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - juris Rn. 34).

    Eine gegen den ausdrücklichen Willen der Partei erklärte Auslegung eines Antrages widerspräche dem zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - aaO).

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn. 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. u.a. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14 und die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GKArbGG/Schleusener, Nov.
  • ArbG Bochum, 05.08.2022 - 1 Ca 788/22
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Wille, einen unbedingten Antrag stellen zu wollen, ausdrücklich erklärt wurde (vgl. BAG vom 13. August 2019 - 2 AZR 871/12; LAG Niedersachsen vom 9. Februar 2017; LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17).

    Eine gegen den ausdrücklichen Willen der Partei erklärte Auslegung eines Antrages widerspräche dem zivilprozessualen Beibringungsgrundsatz (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17).

  • LAG München, 31.07.2023 - 3 Ta 121/23

    Streitwert, Gegenstandswert, Kündigungsschutzklage, hilfsweiser

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14, LAG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn. 23; vgl. auch die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GK-ArbGG/Schleusener, Nov.
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2021 - 4 Ta 194/21

    Streitwert; Auslegung des Klagebegehrens; Hilfsantrag; Folgekündigung

    Für den Fall, dass der Kläger einen nicht sachdienlichen, selbstschädigenden Antrag stellen will, hat er es in der Hand, auf die Unbedingtheit eines Folgeantrags hinzuweisen oder dies in der Begründung zum Ausdruck zu bringen (vgl. zum Weiterbeschäftigungsantrag: BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn. 4; 30.08.2011 - 2 AZR 668/10, m. zust. Anm. Ziemann, jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2; LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2020 - 26 Ta (Kost) 6098/20 - LAG Nürnberg 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - Rn. 11 nach juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 -, Rn. 8 nach juris; LAG Schleswig-Holstein 11.01.2010 - 3 Ta 196/09 - LAG Schleswig-Holstein 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 34 nach juris; Sächsisches LAG 25.01.2017 - 4 Ta 213/16 - Rn. 14 nach juris; LAG Baden-Württemberg 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, Rn. 26 nach juris; LAG Hamburg 30.09.2015 - 4 Ta 17/15 - LAG Hessen 22.07.2015 - 1 Ta 212/15 - LAG Düsseldorf 06.07.2006 - 6 Ta 371/06 - ; LAG Niedersachsen 09.03.2009 - 15 Ta 53/09 - LAG Sachsen-Anhalt 08.05.2013 - 1 Ta 49/13 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 49/23

    Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag, unechter,

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn 4, juris) und auch des hiesigen Beschwerdegerichts sowie viele Landesarbeitsgerichte (vgl. nur: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14, juris; LAG München, Beschl. v. 31.07.2023 - 3 Ta 121/23 - Rn. 15, juris; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn. 23, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16 -, juris; LAG Niedersachsen Beschl. v. 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn 7, m.w.Nachw., juris).
  • LAG Hamm, 11.04.2018 - 8 Ta 611/17

    Berücksichtigung eines Weiterbeschäftigungshilfsantrags bei der Festsetzung des

    Eine ausdrückliche Kennzeichnung des Weiterbeschäftigungsantrags als Haupt- oder Hilfsantrag, die im Rahmen der Wertfestsetzung für das Gericht bindend sein könnte (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - juris), weil eine Auslegung gegen den eindeutigen Wortlaut einer Erklärung regemäßig nicht in Betracht kommen kann, hat der Kläger nicht vorgenommen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2018 - 4 Ta 2/18

    Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag,

    c) Die 5. Kammer des hiesigen Gerichts hat sich grundsätzlich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinandergesetzt (dazu 5 Ta 137/17).
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