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   LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20   

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LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20 (https://dejure.org/2021,11939)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.03.2021 - 6 Sa 284/20 (https://dejure.org/2021,11939)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. März 2021 - 6 Sa 284/20 (https://dejure.org/2021,11939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Lkw-Fahrers wegen Trunkenheitsfahrt

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung bei Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers mit Sachschaden als wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Trunkenheitsfahrt des Berufskraftfahrers - und die fristlose Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Firmenfahrzeug: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeiten unter Alkoholeinfluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei alkoholisiertem Unfall mit Firmenfahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Es besteht eine Nebenleistungspflicht des Arbeitnehmers, sich nicht in einen Zustand zu versetzen, in dem er seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllen oder bei Erbringung seiner Arbeitsleistung sich oder andere gefährden kann (vgl. BAG 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 - zu B III 3 a der Gründe; BAG 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 18).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46; BAG 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 30) .

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Es besteht eine Nebenleistungspflicht des Arbeitnehmers, sich nicht in einen Zustand zu versetzen, in dem er seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllen oder bei Erbringung seiner Arbeitsleistung sich oder andere gefährden kann (vgl. BAG 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 - zu B III 3 a der Gründe; BAG 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 18).

    So hat der Arbeitnehmer die Pflicht, seine Arbeitsfähigkeit auch nicht durch Alkoholgenuss in der Freizeit zu beeinträchtigen (vgl. BAG 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 - BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 22).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    So hat der Arbeitnehmer die Pflicht, seine Arbeitsfähigkeit auch nicht durch Alkoholgenuss in der Freizeit zu beeinträchtigen (vgl. BAG 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 - BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 22).

    Ein Berufskraftfahrer hat aufgrund der besonderen Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs jeden die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zu unterlassen (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 25; LAG Nürnberg 17.12.2002 - 6 Sa 480/01 -).

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Das betrifft sowohl auf die Hauptleistungspflicht bezogene Nebenleistungspflichten, die der Vorbereitung, der ordnungsgemäßen Durchführung und der Sicherung der Hauptleistung dienen und diese ergänzen, als auch sonstige, aus dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) erwachsende Nebenpflichten (BAG 19.01.2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 29).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 11; BAG 17.03.2016 - 2 AZR 110/15 - Rn 17).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Die Pflichtverletzung des Klägers war so schwerwiegend, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich ausgeschlossen war (vgl. BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46; BAG 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 30) .
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 11; BAG 17.03.2016 - 2 AZR 110/15 - Rn 17).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2002 - 6 Sa 480/01

    Außerordentliche Kündigung; Omnibusfahrer; Alkohol im Dienst.

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Ein Berufskraftfahrer hat aufgrund der besonderen Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs jeden die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zu unterlassen (vgl. BAG 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 25; LAG Nürnberg 17.12.2002 - 6 Sa 480/01 -).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
    Die Pflichtverletzung des Klägers war so schwerwiegend, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich ausgeschlossen war (vgl. BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24; 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22).
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