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LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 1 Ta 40/22 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 2022 - 1 Ta 40/22 (https://dejure.org/2022,10433)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 138 Abs 1 ZPO, § 149 Abs 1 ZPO
Aussetzung - Normzweck des § 149 Abs. 1 ZPO - Selbstbezichtigungsgefahr - Strafverfahren - Zivilprozess - LAG Schleswig-Holstein
Zivilprozess, Aussetzung, Strafverfahren, Selbstbezichtigungsgefahr, Normzweck des § 149 Abs. 1 ZPO
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Aussetzung des Verfahrens wegen Verdachts einer Straftat; Ermessensentscheidung des Gerichts bei eines Aussetzung des Verfahrens
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 24.03.2022 - 3 Ca 1336a/21
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 1 Ta 40/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 10.05.2013 - 7 Ta 155/13
Keine Verpflichtung zur strafrechtlichen Selbstbelastung - Keine Aussetzung des …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 1 Ta 40/22
Die Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO ist kein Grund für eine Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 149 Abs. 1 ZPO, auch wenn wegen des Sachverhalts, der Gegenstand einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist, zeitgleich ein Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts eingeleitet worden ist, in dem sich die Prozesspartei auf ihr strafprozessuales Schweigerecht beruft (wie: OLG Frankfurt v. 01.02.2001 - 24 W 5/01; LAG Hamm, Beschluss vom 10.05.2013 - 7 Ta 155/13).(Rn.19). - OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01
Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 1 Ta 40/22
Die Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO ist kein Grund für eine Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 149 Abs. 1 ZPO, auch wenn wegen des Sachverhalts, der Gegenstand einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist, zeitgleich ein Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts eingeleitet worden ist, in dem sich die Prozesspartei auf ihr strafprozessuales Schweigerecht beruft (wie: OLG Frankfurt v. 01.02.2001 - 24 W 5/01; LAG Hamm, Beschluss vom 10.05.2013 - 7 Ta 155/13).(Rn.19).