Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2021 - 1 Sa 241 öD/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Arbeitsleistung, Eigenart, herausgehobene Position, Führungskraft, Zentrumsleitung, Geschäftsführender Direktor
- IWW
§ 82 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (HSG), § 87 Abs. 2 HSG, § 87 Abs. 1 HSG, § 82 Abs. 2 HSG, § 82 Abs. 3 HSG, §§ 88 a Abs. 2 - 5, 88 b Abs. 3 HSG, § ... 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 64 Abs. 2 lit. c) ArbGG, § 17 Satz 1 TzBfG, §§ 17 Satz 2 TzBfG, 7 KSchG, § 167 ZPO, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 GG, §§ 88 a, 88 b HSG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, § 35 Abs. 1 GmbH-Gesetz, § 14 Abs. 2 KSchG, § 14 Abs. 1 KSchG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen "Eigenart der Arbeitsleistung"; Sonstige Umstände für eine Befristung wegen "Eigenart der Arbeitsleistung"; Kein Fall des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG bei Tätigkeit eines geschäftsführenden Direktors eines campusübergeifenden ...
- rechtsportal.de
Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen "Eigenart der Arbeitsleistung"; Sonstige Umstände für eine Befristung wegen "Eigenart der Arbeitsleistung"; Kein Fall des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG bei Tätigkeit eines geschäftsführenden Direktors eines campusübergeifenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Herausgehobene Stellung des Arbeitnehmers rechtfertigt nicht die Befristung des Arbeitsvertrages
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 01.07.2020 - 4 Ca 89 öD a/20
- LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2021 - 1 Sa 241 öD/20
- BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 151/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2021 - 1 Sa 241 öD/20
Aber auch dann, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung in besonderen Fällen außerhalb verfassungsrechtlich geprägter Arbeitsverhältnisse zur sachlichen Rechtfertigung einer befristeten Beschäftigung herangezogen werden könnte, setzt der Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG jedenfalls voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch außergewöhnliche Umstände geprägt ist, die ein berechtigtes Interesse der Parteien, insbesondere des Arbeitgebers, an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung begründen können, etwa Verschleißtatbestände, das Abwechslungsbedürfnis des Publikums oder auch ein Wechselinteresse des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 21.03.2017 - 7 AZR 207/15 - juris, Rn 104).- 7 AZR 207/15 - juris, Rn 104).
- BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05
Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2021 - 1 Sa 241 öD/20
Spätere Abweichungen können lediglich eine indizielle Bedeutung dafür haben, dass der Sachgrund für die Befristung bei Vertragsschluss in Wahrheit nicht vorlag, sondern lediglich vorgeschoben ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG vom 16.11.2005 - 7 AZR 81/05 - juris, Rn 41). - BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16
Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2021 - 1 Sa 241 öD/20
Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG erfordert daher eine Abwägung der beiderseitigen Interessen, bei der auch das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen ist (BAG, Urteil vom 16.01.2018 - 7 AZR 312/16 - juris, Rn 15/16). - BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14
Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.01.2021 - 1 Sa 241 öD/20
Den Parteien darf es nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 7 AZR 182/14 - juris, Rn 21).