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   LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19   

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https://dejure.org/2019,33767
LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19 (https://dejure.org/2019,33767)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.09.2019 - 1 Ta 90/19 (https://dejure.org/2019,33767)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. September 2019 - 1 Ta 90/19 (https://dejure.org/2019,33767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Einstweilige Verfügung, Unterlassungsantrag, Betriebsänderung, Streitwertkatalog

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung am Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ; Festsetzung des Gegenstandswerts bei Streitigkeiten über Betriebsänderungen im vorläufigen Rechtsschutz; Keine "reformatio in peius" im Wertfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Beteiligung am Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ; Festsetzung des Gegenstandswerts bei Streitigkeiten über Betriebsänderungen im vorläufigen Rechtsschutz; Keine "reformatio in peius" im Wertfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 17.01.2011 - 17 Ta 21/11
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19
    4. Dieser Wert ist für jede der Stufen in § 17 Abs. 1 KSchG - bei ausschließlichem Personalabbau § 112 a BetrVG - anzusetzen (mit LAG Hamburg vom 28.12.2017 - 4 Ta 8/17; LAG Schleswig-Holstein vom 8.10.2012 - 3 Ta 164/12; LAG Niedersachsen vom17.1.2011 - 17 Ta 21/11; gegen LAG Hamburg vom 30.1.2018 - 1 Ta 4/18).

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Beschluss vom 17.01.2011 - 17 Ta 21/11 - juris), das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (a.a.O.) sowie wiederum das Landesarbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 28.12.2017 - 4 Ta 8/17) greifen für die Frage, in welchem Umfang die Zahl der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer sich auf die Wertfestsetzung auswirkt, auf die Staffel des § 17 Abs. 1 KSchG zurück.

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2012 - 3 Ta 164/12

    Streitwert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Interessenausgleich, Maßnahme,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19
    4. Dieser Wert ist für jede der Stufen in § 17 Abs. 1 KSchG - bei ausschließlichem Personalabbau § 112 a BetrVG - anzusetzen (mit LAG Hamburg vom 28.12.2017 - 4 Ta 8/17; LAG Schleswig-Holstein vom 8.10.2012 - 3 Ta 164/12; LAG Niedersachsen vom17.1.2011 - 17 Ta 21/11; gegen LAG Hamburg vom 30.1.2018 - 1 Ta 4/18).

    Zu berücksichtigen ist ferner die Bedeutung der jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Positionen (ständige Rechtsprechung, z.B. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2012 - 3 Ta 164/12 - juris).

  • OVG Hamburg, 08.03.2013 - 3 So 126/12

    Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19
    Dies deswegen, weil eine § 63 Abs. 3 GKG entsprechende Vorschrift, die die reformatio in peius ermöglicht, im RVG fehlt (so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2013 - 3 SO 126/12).
  • LAG Hamburg, 22.05.2008 - 7 Ta 5/08

    Gegenstandswert - Unterlassungsanspruch - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19
    Es hat dabei die vom Landesarbeitsgericht Hamburg in einem Beschluss vom 07.05.2008 - 7 Ta 5/08 - aufgestellten Grundsätze herangezogen.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 5 Ta 53/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Beschlussverfahren - Unterlassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2019 - 1 Ta 90/19
    Es hat sich damit bei seiner Entscheidung im Rahmen einer häufig vertretenen und gut vertretbaren Meinung bewegt und mit der Anhebung des Ausgangswerts auf den doppelten Betrag der betriebsverfassungsrechtlichen Bedeutung der Angelegenheit im Einzelfall auch Rechnung getragen (vgl. im Ergebnis hierzu auch: LAG Baden-Württemberg vom 24.06.2013 - 5 Ta 53/13 - juris, Rn. 21).
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