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   LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18   

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https://dejure.org/2019,26091
LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18 (https://dejure.org/2019,26091)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.03.2019 - 6 Sa 374/18 (https://dejure.org/2019,26091)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. März 2019 - 6 Sa 374/18 (https://dejure.org/2019,26091)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld trotz Haftungsausschluss?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eingeschränkte Haftung des Arbeitgebers bei Personenschaden des Arbeitnehmers; Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18
    Schmerzensgeldansprüche fallen unter den Begriff der immateriellen Schäden und sind mithin Personenschäden im Sinne von § 104 SGB VII (vgl. BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02).

    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 -).

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18
    Das bedeutet, dass der erforderliche Vorsatz sich nicht allein auf die Herbeiführung des Unfalls, sondern auch auf die Unfallfolge, mithin den Personenschaden erstrecken muss (vgl. BAG 19.02.2009 - 8 AZR 188/08; BGH 08.03.2012 - III ZR 191/11).
  • BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11

    Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18
    Das bedeutet, dass der erforderliche Vorsatz sich nicht allein auf die Herbeiführung des Unfalls, sondern auch auf die Unfallfolge, mithin den Personenschaden erstrecken muss (vgl. BAG 19.02.2009 - 8 AZR 188/08; BGH 08.03.2012 - III ZR 191/11).
  • BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18
    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 -).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18
    Deshalb bestehen gegen die Haftungsprivilegierung nach § 104 SGB VII trotz gleichzeitigem Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. z.B. BAG 19.08.2004 - 8 AZR 349/03).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 584/02
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18
    Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung (vgl. BAG 30.10.2003 - 8 AZR 584/02 -).
  • BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70

    Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18
    Bedingter Vorsatz liegt vielmehr nur vor, wenn der möglicherweise eintretende Erfolg in Gestalt des eingetretenen Personenschadens für den Fall seines Eintritts auch gebilligt, jedenfalls aber in Kauf genommen wird (vgl. BAG 08.12.1970 - 1 AZR 81/70 -).
  • LAG Köln, 02.11.2021 - 4 Sa 279/21

    Doppelter Vorsatz bei Arbeitsunfall nach §§ 104 , 105 SGB VII ; Verletzungserfolg

    Der Kläger ist der Meinung, dass ein ähnlich gelagerter Fall vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 6 Sa 374/18 berücksichtigt werden müsse.

    Insbesondere ergibt sich aus einem möglichen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften nicht, dass damit auch die Unfallfolge, hier die Verletzungen des Klägers, billigend in Kauf genommen wird." (LAG Schleswig-Holstein v. 27.03.2019 - 6 Sa 374/18 - Rn. 44, juris).

    Bedingter Vorsatz liegt vielmehr nur vor, wenn der möglicherweise eintretende Erfolg in Gestalt des eingetretenen Personenschadens für den Fall seines Eintritts auch gebilligt, jedenfalls aber in Kauf genommen wird (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2019 - 6 Sa 374/18 - Rn. 35, juris).

    Entgegen der Auffassung des Klägers spricht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. März 2019 - 6 Sa 374/18 nicht für das Vorliegen eines Vorsatzes des Beklagten zu 1.

    Nicht notwendig muss der Erfolg auch gewünscht oder beabsichtigt werden, er kann sogar unerwünscht sein (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. März 2019 - 6 Sa 374/18 - Rn. 35, juris).

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