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   LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12   

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https://dejure.org/2012,36174
LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,36174)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2012 - 5 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,36174)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2012 - 5 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,36174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 611 Abs 1 BGB, § 22 Abs 2 UAbschn 2 S 1 BAT, § 22 Abs 2 UAbschn 4 BAT, Anl 1a VergGr 4a Fallgr 1a BAT, § 22 Anl 1a BAT
    Eingruppierung eines Bußgeldsachbearbeiters

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. IVa Fallgruppe 1a, Heraushebungsmerkmale, besondere Schwierigkeit und Bedeutung, Sachbearbeiter, Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten, Gebietsfremde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 548/85

    Eingruppierung von Bußgeldsachbearbeiter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    1a BAT deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (BAG, Urt. v. 15.10.1986 - 4 AZR 548/85 -, zit. n. Juris).

    Insgesamt kann die Kammer nicht feststellen, dass sich die Tätigkeit des Klägers maßgeblich von derjenigen unterscheidet, die vom Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 15.10.1986 - 4 AZR 548/85 - über die Eingruppierung eines Sachbearbeiters einer zentralen Bußgeldstelle bereits entschieden wurde.

  • LAG Köln, 28.10.1992 - 2 Sa 844/91

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Bußgeldbescheid; Fahrverbot

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    Allein angesichts der möglicherweise geringeren Lebens- und Einkommensverhältnisse in den Heimatländern der betroffenen Gebietsfremden lässt sich jedoch nicht schlussfolgern, dass durch die Verhängung eines solchen Bußgeldes regelmäßig in die Lebensverhältnisse der Adressaten maßgeblich eingriffen wird (vgl. LAG Köln, Urt. v. 28.10.1992 - 2 Sa 844/91 -).
  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 15/79

    Arbeitsvorgang - Bestimmung der tariflichen Mindestvergütung - Angestellte des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    Dabei wird nicht verkannt, dass dann, wenn ein Sachbearbeiter im behördlichen Dienst besonders viele Vorschriften nebeneinander anwenden muss und diese darüber hinaus auch noch ständigen Änderungen unterworfen sind, es sich dabei nicht nur um äußere Arbeitsbedingungen (vgl. BAG, Urt. v. 12.08.1981 - 4 AZR 15/79 -, zit. n. Juris), sondern um Umstände handelt, die sich unmittelbar aus der Ausübung der Tätigkeit selbst ergeben und daher auch geeignet sein können, das tarifliche Merkmal einer besonders schwierigen Tätigkeit i. S. d. VergGr.
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    1a BAT zu begründen (BAG, Urt. v. 19.05.1982 - 4 AZR 762/79 -, zit n. Juris).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, sodass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (BAG, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    aa) Das Tätigkeitsmerkmal der "Bedeutung" knüpft an die bestehende Bedeutung des Aufgabenkreises an, d. h. an die Größe des Aufgabengebietes, die Tragweite der zu bearbeitenden Materie oder die Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich, die betroffenen Bürger oder die Allgemeinheit (BAG, Urt. v. 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 -, zit. n. Juris, m. w. Rspr.-Nachw.).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    Der Sache nach handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. nur: BAG, Urt. v. 17.11.2010 - 4 AZR 188/09 -, zit n. Juris).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppen vorliegen (BAG, Urt. v. 23.02.2011 - 4 AZR 313/09 -, zit. n. Juris, m. w. Rspr.-Nachw.) Danach muss ein Arbeitnehmer in einer dem Streitfall entsprechenden Lage die allgemeinen Voraussetzungen der VergGr.
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 Sa 48/12
    Hierunter ist unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung eine nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. nur: BAG, Urt. v. 21.03.2012 - 4 AZR 292/10 -, zit. n. Juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17

    Tarifliche Eingruppierung - Sachbearbeiterin an Hochschule

    Die Auswirkungen bzw. die Tragweite der von der Klägerin erstellten Arbeitsergebnisse müssen daher auf die Lebensverhältnisse Dritter oder die innerbetrieblichen Verhältnisse der Hochschule an den Anforderungen der Entgeltgruppe 9 Nr. 1 a deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. September 2012 - 5 Sa 48/12 -, Rn. 59, juris).
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