Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 c/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- LAG Schleswig-Holstein
Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, Einstellung (befristete), Betriebsrat, Mitbestimmung, Beschluß, Vorsitzender, Alleinentscheidung , Vollstreckungsfähigkeit, Betriebsübergang, Titelumschreibung, Zustimmungsersetzung, Wochenfrist, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Antrag des Betriebsrats auf Verurteilung der Arbeitgeberin zur Zahlung eines Ordnungsgeldes; Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung; Charakter eines eigenständigen kollektivrechtlichen Abmahnungsverfahrens; Zustimmungsersetzungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 25.04.2001 - 4 BV 3a/01
- LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 c/01
- LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 C/01
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 357
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Verstoß gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs 3 S 1 BetrVG
Das Recht des Betriebsrsats zur Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entfällt nicht schon dann, wenn der Arbeitgeber den Titel einige Jahre lang befolgt hat (entgegen LAG Schleswig-Holstein 27.12.2001 - 1 Ta 15c/01 - NZA-RR 2002/357).Nach einer zum Teil vertretenen Ansicht verjährt ein titulierter Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gemäß § 218 BGB a.F. bzw. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. grundsätzlich erst nach dreißig Jahren (LAG Schleswig-Holstein 27. Dezember 2001 - 1 TaBV 15 c/01 - NZA-RR 2002/357, zu II 2.3;… Trittin in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 23 Rn 104 a).
Darüber hinaus hat allerdings das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit dem zitierten Beschluss vom 27. Dezember 2001 (a. a. O., zu II 2.3;… a.A. Trittin a. a. O. § 23 Rn 104 a), dem sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, die Ansicht vertreten, ein Unterlassungstitel verliere seine Wirkung, wenn der Arbeitgeberin ihn über längere Zeit befolgt (im dortigen Fall über acht Jahre).
- LAG Baden-Württemberg, 21.04.2006 - 7 Ta 2/06
Zwangsvollstreckung: Unterlassungstitel des Betriebsrats; Festsetzung eines …
Die Parallelität zwischen der individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Abmahnung zwingt dazu, dass auch die kollektivrechtliche Abmahnung dahin zu bewerten ist, ob der Arbeitgeber als Adressat der damit verfolgten Zwecksetzung Rechnung getragen hat (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.12.2001 - 1 TaBV 15 c/01 - NZA RR 2002, 357 - 360, zu II 2.3 der Gründe).