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   LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 6 Sa 330/17   

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LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 6 Sa 330/17 (https://dejure.org/2018,12317)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.2018 - 6 Sa 330/17 (https://dejure.org/2018,12317)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 6 Sa 330/17 (https://dejure.org/2018,12317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Geltungsbereich des Manteltarifvertrags für die Metallindustrie Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern - außertariflicher Angestellter

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Wirksamkeit, AT-Angestellter, Einkommensgrenze, Monatseinkommen, regelmäßiges Einkommen, Vereinbarung, Tarifvertrag, Auslegung

  • IWW

    § 2 Abs. 1 ZTV, § 102 Abs. 6 BetrVG, § 1 Ziff. 2.2 MTV, § ... 1 Ziff. 2.2. Satz 3 MTV, § 64 Abs. 2 c) ArbGG, §§ 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 2 Abs. 1 Satz 2 ZTV, § 3 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 2 TVG, § 102 BetrVG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 1 ZTV, § 1 Ziff. 2 MTV, MTV (§ 1 Ziff. 2.2 letzter Satz), § 15 SGB IV, § 16 SGB IV, § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 7 SGB IV, §§ 15, 16 SGB IV, § 1 Ziff. 2.2 c) MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 379/99

    Tarifvertraglich geforderte Zustimmung des Betriebsrats zur ordentlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 6 Sa 330/17
    Durch Tarifvertrag können die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats über § 102 BetrVG hinaus erweitert werden; die Zulässigkeit von Kündigungen kann an die Zustimmung des Betriebsrats geknüpft werden (BAG 21.06.2000 - 4 AZR 379/99 - Rn. 21 mwN).

    Es wird auf die zutreffenden Ausführungen des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 21.06.2000 (4 AZR 379/99) unter den Rn. 23 ff. verwiesen.

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 6 Sa 330/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 - Rn 14).

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (BAG 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 - Rn 15).

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