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LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
Anl 1 § 12 Abs 7 DDiakArbVtrRL, Anl 1 § 12 Abs 8 DDiakArbVtrRL, Anl 1 § 12 Abs 7 DWArbVtrRL, Anl 1 § 12 Abs 8 DWArbVtrRL
Eingruppierung einer Pflegekraft in der Psychiatrie - LAG Schleswig-Holstein
Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand, Krankenpfleger, Pflegekraft "in der Psychatrie"
- IWW
§ 64 Abs. 1, 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung einer Gesundheits- und Krankenpflegerin in psychiatrischen Einrichtung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 30.10.2014 - 4 Ca 688b/14
- LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
- BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 283/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10
Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.06.2012 (Az. 4 AZR 438/10) stehe fest, dass in einer solchen Einrichtung beschäftigte Pflegekräfte "in der Psychiatrie" tätig und deshalb nach der Entgeltgruppe 8 A AVR-DD zu vergüten seien.Er hat gemeint, die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (4 AZR 438/10) sei nicht übertragbar, denn sie habe die AVR des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg betroffen.
"a) Die Erfordernisse eines Richtbeispiels sind regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn ein Arbeitnehmer eine dem in der Vergütungsgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 - ).
Das ist etwa dann der Fall, wenn das Richtbeispiel in mehreren Vergütungsgruppen genannt ist oder wenn es einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält, der nicht aus sich selbst heraus ausgelegt werden kann, die Tätigkeit nur teilweise dem Richtbeispiel entspricht oder aber das Richtbeispiel auslegungsbedürftig ist (BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 -).
Ansonsten würde die vom Normgeber bewusst vorgenommene pauschalierende Bewertung, die er mit dem Richtbeispiel umgesetzt hat, nicht als solche akzeptiert, sondern in ihrer Plausibilität einer erneuten gerichtlichen Kontrolle unterworfen (BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 - ).
Das hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts für die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs e.V. in ihrer ab dem 01.01.2008 geltenden Fassung (AVR DWM) mit Urteil vom 20.06.2012 (- 4 AZR 438/10 - ) entschieden.
Die Kammer folgt, wie bereits die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts in ihren Urteilen vom 27.01.2015 (2 Sa 220/14 und 2 Sa 264/14), der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2012 (4 AZR 438/10) sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung.
Die Auslegung von Arbeitsrechtsregelungen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 - 18.05.2000 - 6 AZR 53/99 - BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 -), auch wenn es sich bei diesen Regelungen nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt.
Abzustellen ist auch auf den systematischen Zusammenhang (BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 - ).
So lässt sich der Beschluss am ehesten als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2012 (4 AZR 438/10) verstehen.
Der Normgeber wollte besondere Belastungen und Anforderungen typisierend bewerten, hier solche, die mit der Arbeit in der Psychiatrie verbunden sind (so auch BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 - für die AVR DWM).
Das Gericht sieht die Bedeutung des hier streitigen Vergütungsgruppenmerkmals durch die Entscheidung des BAG vom 20.06.2012 (4 AZR 438/10) als noch nicht ausreichend geklärt an.
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04
Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
Im Zweifel ist diejenige Auslegung vorzuziehen, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15.04.2014 - 3 AZR 83/12 - BAG 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - ). - BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12
Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
Im Zweifel ist diejenige Auslegung vorzuziehen, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15.04.2014 - 3 AZR 83/12 - BAG 23.02.2005 - 4 AZR 139/04 - ).
- BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91
Eingruppierung einer Abpackerin
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
Ein Rückgriff auf die allgemeinen Merkmale ist nur dann erforderlich, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von dem Richtbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 -). - BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
Die Auslegung von Arbeitsrechtsregelungen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 - 18.05.2000 - 6 AZR 53/99 - BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 -), auch wenn es sich bei diesen Regelungen nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt. - BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 53/99
Zeitzuschläge für Schichtarbeit an Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und am …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
Die Auslegung von Arbeitsrechtsregelungen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 - 18.05.2000 - 6 AZR 53/99 - BAG 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 -), auch wenn es sich bei diesen Regelungen nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt. - BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 386 e/14
"a) Die Erfordernisse eines Richtbeispiels sind regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn ein Arbeitnehmer eine dem in der Vergütungsgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - 20.06.2012 - 4 AZR 438/10 - ).