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   LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08   

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LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08 (https://dejure.org/2008,2805)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.05.2008 - 3 Sa 31/08 (https://dejure.org/2008,2805)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 3 Sa 31/08 (https://dejure.org/2008,2805)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigungsfrist, Wirksamkeit, Anknüpfung, Mindestalter, Altersgrenze "25", Betriebszugehörigkeit, Diskriminierung, Altersdiskriminierung, Gemeinschaftsrecht, Vertrauensschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB mit dem europarechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung; Beeinträchtigung der Urlaubsabgeltungsansprüche aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses durch das Entstehen von Urlaubsansprüchen in einem nachfolgenden ...

  • RA Hensche
  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung durch § 622 Abs. 2 S. 2 BGB

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung durch § 622 Abs. 2 S. 2 BGB

  • Judicialis

    BGB § 622 Abs. 2 S. 1; ; BGB § ... 622 Abs. 2 S. 2; ; RL 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 Art. 1; ; RL 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 Art. 2; ; RL 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 Art. 6; ; EG Art. 234 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung, Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist, Anwendbarkeit des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB - Kündigungsfrist; "Altersgrenze 25"; Betriebszugehörigkeit; Altersdiskriminierung; Gemeinschaftsrecht; Vertrauensschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsfrist: Anknüpfung an Mindestalter unzulässig ? Keine Anwendbarkeit von § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Altersdiskriminierung ? Vorlage zum EuGH entbehrlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Längere Kündigungsfristen auch für junge Arbeitnehmer

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Gerichte stoßen Tor zu längeren Kündigungsfristen bei jüngeren Arbeitnehmern auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1791
  • DB 2008, 1976
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Der Status des Verbots der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts hat dessen Teilhabe am unmittelbar geltenden primären Gemeinschaftsrecht und damit auch nach deutschem Verfassungsrecht zwingend seinen Anwendungsvorrang in den Mitgliedsstaaten zur Folge (vgl. Kreft, Die Auslegung europäischen oder die Anwendung nationalen Rechts?, Vortrag zum europarechtlichen Symposium des BAG im Jahre 2006, Seite 15 f des Skripts; im Ergebnis auch BAG v. 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 -, zit. nach JURIS).

    In begrenztem Rahmen ist der EuGH daher auch zu einer Rechtsfortbildung des europarechtlichen Gemeinschaftsrechts berufen (vgl. BAG v. 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 -, Rd.-Ziff. 19 m.w.N.).

    Diese muss weder beantragt noch von dem entscheidenden Gericht abgewartet werden (vgl. BAG v. 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 - auch BAG v. 3.4.2007 - 9 AZR 823/07- jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Vorlagepflicht nach Artikel 234 Abs. 3 EG betrifft nur die Auslegung von Normen des Gemeinschaftsrechts, nicht dagegen die hierzu in Vorabentscheidungsverfahren vom europäischen Gerichtshof aufgestellten Rechtssätze, mögen diese auch ihrerseits bei der Anwendung im Einzelfall interpretationsbedürftig sein (BAG v. 26.4.2006 - 7 AZR 500/04 -, Rd.-Ziff. 36 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Abgesehen davon beruht die Verknüpfung der Kündigungsfristverlängerung mit einem Mindestalter vor dem vorstehend genannten Hintergrund ersichtlich wesentlich auf sozial-, gesellschafts- und familienpolitischen Erwägungen, aber nicht auf beschäftigungspolitischen und arbeitsmarktpolitischen Erwägungen (so auch LAG Düsseldorf v. 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07 - Rd.-Ziff. 69, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    (5) Daher ist mit der überwiegenden Meinung in der Literatur davon auszugehen, dass § 622 Abs. 2 BGB eine nach Artikel 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG unzulässige Diskriminierung wegen des Alters enthält (so auch LAG Berlin-Brandenburg v. 24.7.2007, 7 Sa 561/07; unentschlossen: LAG Düsseldorf v. 21.11.2007, - 12 Sa 1311/07 - ferner Annuß, BB 2006, 325, 326; Müller-Glöge in ErfK, 7. Auflage 2007 Rd.-Ziff. 2 zu § 622 BGB; Schleusener, Europarechts- und Grundgesetzwidrigkeit von § 622 II 2 BGB, NZA 2007, S.358 ff, 359; Preis, NZA 2006, S. 401 ff, 406; Wolff FA 2006, S. 260 ff, 263; Waltermann, NZA 2005, S.1265 ff, 1270; Löwisch in Festschrift für Schwerdtner S. 769 ff, 771; anderer Ansicht Tavakoli/Westhauser DB 2008, S.702 ff, 707).

    Der "Durchentscheidung" der nationalen Gerichte ohne erneuten Vorlagebeschluss an den EuGH kann auch nicht entgegengehalten werden, dass es insoweit zu einer "Erosion der Rechtssicherheit" kommen könnte, wenn Rechtsprechung davon abhinge, ob die jeweils angerufenen Gerichte nationales Gesetzrecht anwenden oder, weil sie es für EG-primärrechtswidrig erachten, übergehen (so aber LAG Düsseldorf vom 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07 - zitiert nach JURIS- Rd.-Ziff. 92).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Nach dem Urteil des EuGH vom 25.11.2005 - C 144/04 (Werner Mangold gegen Rüdiger Helm - NZA 2005, 1345 ff) hat das in der RL 2000/78/EG fixierte Verbot der Altersdiskriminierung seinen Ursprung in den verschiedenen völkerrechtlichen Verträgen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten.

    Es ist daher als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehen (EuGH v. 22.11.2005, a.a.O.).

    Nach dem Urteil des EuGH vom 22.11.2005, Az. C 144/04, Mangold gegen Helm (NZA 2005, 1345) hat das nationale Gericht nationales Recht, dass dem allgemeinen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters entgegensteht, unangewendet zu lassen, um den rechtlichen Schutz, der sich für die Menschen aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu garantieren.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2007 - 7 Sa 561/07

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung - Anwendbarkeit des § 622 Abs 2 S 2

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Diese Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt nach Artikel 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt (so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 24.7.2007 - 7 Sa 561/07 - zitiert nach JURIS).

    Ebenso ist Sinn und Zweck verlängerter Kündigungsfristen bei Langzeitbeschäftigten, dass diesen in der Regel älteren Arbeitnehmern nicht oder doch nur in zweiter Linie gekündigt wird (LAG Berlin- Brandenburg v. 24.7.2007 - 7 Sa 561/07 -, zit. nach JURIS, Rd.-Ziff. 42).

    (5) Daher ist mit der überwiegenden Meinung in der Literatur davon auszugehen, dass § 622 Abs. 2 BGB eine nach Artikel 2 Abs. 1 RL 2000/78/EG unzulässige Diskriminierung wegen des Alters enthält (so auch LAG Berlin-Brandenburg v. 24.7.2007, 7 Sa 561/07; unentschlossen: LAG Düsseldorf v. 21.11.2007, - 12 Sa 1311/07 - ferner Annuß, BB 2006, 325, 326; Müller-Glöge in ErfK, 7. Auflage 2007 Rd.-Ziff. 2 zu § 622 BGB; Schleusener, Europarechts- und Grundgesetzwidrigkeit von § 622 II 2 BGB, NZA 2007, S.358 ff, 359; Preis, NZA 2006, S. 401 ff, 406; Wolff FA 2006, S. 260 ff, 263; Waltermann, NZA 2005, S.1265 ff, 1270; Löwisch in Festschrift für Schwerdtner S. 769 ff, 771; anderer Ansicht Tavakoli/Westhauser DB 2008, S.702 ff, 707).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Soweit die Klägerin im Zusammenhang mit der Unterzeichnung dieses Schriftstücks überhaupt eine rechtsgeschäftliche Erklärung zum Ausdruck gebracht haben sollte, auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage und die Geltendmachung daraus resultierender Ansprüche verzichten zu wollen (vgl. insoweit verneinend zu einer exakt gleichlautenden vorformulierten Erklärung, BAG v. 7.11.2007, - 5 AZR 880/06 - zit. nach JURIS), stellt ein solcher, ohne Gegenleistung erklärter formularmäßiger Verzicht eines Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage jedenfalls eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar (vgl. nur BAG v. 6.9.2007 - 2 AZR 722/06 -, Rd.-Ziff. 29 ff - zit. nach JURIS).

    Der reine Klageverzicht ohne jede arbeitgeberseitige Kompensation (etwa in Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche, etc.) ist unangemessen (BAG v. 6.9.2007 - 2 AZR 722/06 -, Rd.-Ziff. 37 mit einer Vielzahl von Nachweisen).

  • BVerfG, 26.03.1986 - 1 BvR 1483/85

    Organe des EuGH - Vorlagepflicht - Entscheidungserheblichkeit - Innerstaatliches

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Abgesehen davon ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 2 GG nicht einzuholen, da die Normen der Europäischen Gemeinschaft keine allgemeinen Regeln im Sinne des Art. 25 GG sind (BVerfG vom 26.3.1986, BB 1986, 1070).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-81/05

    Cordero Alonso - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Dem Einzelnen ist daher eine Berufung auf die Richtlinie als solche regelmäßig nicht möglich (EuGH v. 7.9.2006, - C 81/05, Cordero Alonso NJW 2006, 623 ff).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofs erstreckt sich nicht nur auf die Entscheidung über die Rechtsgültigkeit der Normen des Gemeinschaftsrechts, sondern auch über die nach seiner Auffassung existierenden ungeschriebenen Normen des Gemeinschaftsrechts und ihrer Auslegung, die als primäres Gemeinschaftsrecht dann Geltung entfalten (BVerfG 29.5.1974 - 2 BvL 52/71 = BVerfGE 37, 271, 281).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Deshalb darf unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes eine Rechtsprechungsveränderung nicht dazu führen, einer Partei rückwirkend Handlungspflichten aufzuerlegen, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (BAG v. 23.3.2006 - 2 AZR 343/05 - zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 33).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 3 Sa 31/08
    Zu dieser Befugnis der Nichtanwendung bedarf das Gericht keiner irgendwie einzuholenden Erlaubnis aus Karlsruhe (BVerfG v. 8.4.1987 - 2 BvR 687/85 - (Cloppenburg) NJW 1988, 1459, zu B 3 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    Der Vorrang des Unionsrechts wird verfassungsrechtlich durch Art. 23 Abs. 1 GG flankiert (zutr. LAG Schleswig-Holstein 28.05.2008 - 3 Sa 31/08 - Juris Rn. 67).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08

    Altersdiskriminierung - Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist -

    2. Die Kammer schließt sich nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 24.07.2007 (7 Sa 561/07 - DB 2007, 2542) oder des LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 28.05.2008 (3 Sa 31/08, Juris) an, wonach die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfristen nicht anzuwenden ist.
  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

    Wenn aber auch ohne Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften feststehen sollte, dass das Gesetz dem europäischen Gemeinschaftsrecht widerspricht und deshalb wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht angewandt werden darf, dann ist das Gesetz nicht mehr entscheidungserheblich im Sinne von Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 116, 202 ; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Mai 2008 - 3 Sa 31/08 -, juris; Schleusener, NZA 2007, S. 358 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 9 Sa 1884/09

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Kündigungsfristen;

    Die vom Arbeitsgericht angeführte und inzwischen auch von weiteren Landesarbeitsgerichten (z.B. LAG Schleswig-Holstein vom 28.05.2008 - 3 Sa 31/08; LAG Sachsen-Anhalt vom 09.04.2009 - 3 Sa 205/08; Hessisches LAG von 09.07.2009 - 14 Sa 2130/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.08.2009 - 2 Sa 132/09 - alle zit. nach juris) geteilte Auffassung, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB europarechtswidrig ist, weil sie jüngere Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, trifft zu.
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 14 Sa 2130/08

    Verlängerung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ab dem 25. Lebensjahr

    Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten auch für Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres, für eine Differenzierung liegt kein legitimes Ziel im Sinne der Richtlinie 2000/78 EG des Rates vom 27.11.2000 vor (Anschluss an LAG Schleswig- Holstein Urteil vom 28.5.2008 - 3 Sa 31/08 - juris und LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.7.2007 - / Sa 561/07 juris).

    Im Anschluss an die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (U. v. 28.05.2008 - 3 Sa 31/08 - juris sowie LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 24.07.2007 - 7 Sa 561/07 - NZA-RR 2008 S. 17, ferner Spilger in KR, 8. Aufl. 2007, § 622 BGB RdN.

  • LAG Köln, 03.12.2009 - 13 Sa 919/09

    Benachteiligung durch altersbedingte Verkürzung der Beschäftigungszeit im Rahmen

    Das Berufungsgericht folgt den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 24.07.2007- 7 Sa 561/07; 26.08.2008 - 7 Sa 252/08), des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 28.05.2008 - 3 Sa 31/08), des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 09.04.2009 - 3 Sa 205/08) sowie der überwiegenden Rechtsauffassung der Literatur (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise in den vorgenannten Entscheidungen) entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07) und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 31.07.2008 - 10 Sa 295/08).
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