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   LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14   

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https://dejure.org/2014,44291
LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14 (https://dejure.org/2014,44291)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.2014 - 1 Sa 68/14 (https://dejure.org/2014,44291)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 1 Sa 68/14 (https://dejure.org/2014,44291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 179 Abs 1 InsO, § 179 Abs 2 InsO, § 182 InsO, § 826 BGB
    Berufung - Wertfestsetzung - Insolvenz - Feststellungsklage - Durchbrechung der Rechtskraft - Versäumnisurteil

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Berufung, Statthaftigkeit, Bindungswirkung, Wertfestsetzung (offensichtlich fehlerhafte), Feststellung, Insolvenztabelle, Zulässigkeit, Durchbrechung der Rechtskraft, Prozessführung, nachlässige Prozessführung

  • IWW

    § 826 BGB, § 179 Abs. 1 InsO, § 64 Abs. 2, lit. b ArbGG, § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, § 182 InsO, § 61 Abs. 1 ArbGG, § 179 Abs. 2 InsO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Feststellungsklage zur Insolvenztabelle bei rechtkräftiger Entscheidung über die Forderung; Rechtkraftwirkung eines Versäumnisurteils bei schuldhafter Versäumung der einwöchigen Einspruchsfrist; fehlerhafte Berechnung der Berufungssumme bei Stattgabe der Klage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 179; InsO § 182; BGB § 826
    Berufung; Statthaftigkeit; Bindungswirkung; offensichtlich fehlerhafte Wertfestsetzung; Feststellung; Insolvenztabelle; Zulässigkeit; Durchbrechung der Rechtskraft; nachlässig Prozessführung; Arbeitsrecht

  • rechtsportal.de

    Zulässige Feststellungsklage zur Insolvenztabelle bei rechtkräftiger Entscheidung über die Forderung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14
    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG, Beschl. v. 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 - Juris, Rn 5).
  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14
    Der über § 826 BGB zu erlangende Schutz gegen die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen, aber materiell unrichtigen Urteil muss auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden, weil sonst die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfriede in Frage gestellt werden (BGH, Urt. v. 16.10.1995 - II ZR 298/94 - Juris, Rn 26).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 200/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung einer Forderung zur

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14
    Wenn es notwendig erscheint, können Akten des Insolvenzverfahrens beigezogen und verwertet werden (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - VII ZR 200/05 - Juris, Rn 6; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., 2010, § 182, Rn 8).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 150/05

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens hinsichtlich eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14
    Trotz dieser Verfolgungslast ist aber auch der Gläubiger befugt, selbst Klage gegen den Bestreitenden zu erheben (BGH vom 17.07.2008 - IX ZR 150/05 - Juris, Rn 12; LAG Köln, Beschl. v. 29.12.2006 - 3 Ta 448/06 - Juris, Rn 5; Uhlenbruck, a. a. O., § 179, Rn 27 m. w. Nachw.).
  • LAG Köln, 29.12.2006 - 3 Ta 448/06

    PKH; Erfolgsaussicht; Insolvenztabelle; titulierte Forderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14
    Trotz dieser Verfolgungslast ist aber auch der Gläubiger befugt, selbst Klage gegen den Bestreitenden zu erheben (BGH vom 17.07.2008 - IX ZR 150/05 - Juris, Rn 12; LAG Köln, Beschl. v. 29.12.2006 - 3 Ta 448/06 - Juris, Rn 5; Uhlenbruck, a. a. O., § 179, Rn 27 m. w. Nachw.).
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